Darf der Vermieter die Maximaltemperatur in der Mietwohnung vorschreiben?
Hallo! ich bezahle meine Nebenkosten als Pauschale (Heizung, Strom, Wasser) bzw. habe eine Warmmiete, die ich jeden Monat zu bezahlen habe. Meine Vermieterin ist nun der Ansicht, dass sie deswegen (aufgrund der Pauschale) mir vorschreiben kann, dass ich die Wohnräume nicht höher heizen darf, als die gesetzliche Mindesttempereatur. Dh. sie verbietet mir den Heizkörper beispielsweise im Bad auf 3 zu stellen, weil damit eine Temperatur von 23-24 °C erreicht wird. Darf sie das? Es geht mir nicht darum, ob sie das kontrollieren kann. Vielen Dank für eure Meinung oder juristische Begründungen! Viele Grüße!
11 Antworten
Ja, natürlich. Dies bedeutet aber nicht Stellung 3 am Ventil sondern 5. Die heutigen Anlagen haben alle Temperaturfühler und regeln somit die benötigte Wassertemperatur für die gesetzlich geordnete Mindestwärme. Alles eigentlich ganz einfach und runter drehen natürlich, wenn denn die Wärme im Raum trotzdem zu hoch wird. Viele Mieter denken auch unrichtig, wie besonders aktuell an den vielen eingefrorenen Leitungen festzustellen ist.
Die Vermieterin möge also, wenn sie denn schon so eine Vereinbarung trifft, für eine vernünftige Regelung an der Heizanlage sorgen.
Der Vermieter hat da überhaupt kein Mitspracherecht. Er könnte allenfalls kritisieren, wenn du die Temperatur in deiner Wohnung UNTER eine bestimmte Mindesttemperatur absinken lassen würdest, weil dadurch ggf. die Wohnung (durch Schimmel, eingefrorene Wasserleitungen usw.) Schaden nehmen könnte.
Auf eine Diskussion oder irgendwelche Rechtfertigungsversuche warum du so oder so heizt, musst du dich mit deiner Vermieterin nicht einlassen.
Nein, m.W. darf Dir niemand vorschreiben, welche Temperaturen Du in Deiner Wohnung zu haben hast. Lediglich der Vermieter ist verpflichtet, die Mindesttemperaturen zu gewährleisten.
und wo steht, daß der mieter nicht höher heizen darf, wenns die heizung hergibt?der gesetzgeber schreibt nur eine mindesttemperatur vor, keine höchsttemperatur...
@Terezza: Das steht nirgendwo. Wenn du es gern mollig hast, dann kannst du die Wohnung auch mollig warm heizen.
sie hat dir gar nix zu verbieten. du zahlst schließlich deine miete und nebenkosten. der rest geht sie nichts an. würde mich nicht von ihr bevormunden lassen. alles gute!
Sie darf nicht, es gibt kein Gesetz, dass eine solche Regelung vorsieht. Was sie auch nicht darf, eine Stromnachzahlung verlangen, denn Strom darf kein Vermieter an Mieter für Wohnung als Extraposten verkaufen.
Soweit korrekt - Jedoch sind Vermiter UND Mieter zur Einhaltung der Mindesttemperatur verpflichtet.