Darf der Vermieter die Betriebskostenabrechnungen zweier Jahre verrechnen?
Ich habe verspätet für das Jahr 2011 eine Betriebskostenabrechnung bekommen. Diese wurde mir im Juni 2013 ausgehändigt. Laut ihr habe ich für 2011 ein Guthaben von ca. 380 Euro. Im gleichen Atemzug bekam ich auch die BKA für 2012, laut derer ich eine Nachzahlung von ca 330 Euro zu leisten habe. Nun zu meiner Frage: Darf der Vermieter einfach die beiden Jahre miteinander verrechnen oder habe ich da Mitspracherecht? Hintergrund ist nämlich der, dass ich mit der BKA von 2012 nicht einverstanden bin und gegen diese Einspruch erheben werde. Ich soll für den Abrechnungszeitraum Januar 2012 bis Juli 2012 mehr Einheiten für die Heizung zahlen als für das komplette Jahr 2011. Dies kann nicht stimmen, daher werde ich für 2012 Widerspruch einlegen. Ich danke vorab für Antworten und Informationen. Viele Grüße
7 Antworten
Die für 2011 ist verjährt, aber das solltest Du in diesem Fall wohl unter den Tisch fallen lassen, da Du ein erhebliches Guthaben hast.
Und mit 2012 weisst Du ja schon selber, was Du zu tun hast. Vielleicht solltest Du noch den örtlichen Mieterverein hinzuziehen. Ich bin schon lange Mitgleid (in Hamburg) , kostet um die 60 Euro pro Jahr, dafür sind die Beratungen und auch kleine Briefe in solchen Fällen kostenlos.
Macht immer mächtig Eindruck auf seltsame Vermieter :)
Die Abrechnung 2012 ist zwar verfristet, das Guthaben muß der Vermieter dennoch erstatten.
Darf der Vermieter die Betriebskostenabrechnungen zweier Jahre verrechnen?
Nein darf er nicht.
Der Abrechnungszeitraum darrf nur 12 Monate betragen.
Das Guthaben für 2011 steht dir - schon seit 2012 - zu.
Der Nachzahlung für 2012 kannst du widersprechen und die Belege zur Einsichtnahme anfordern (nötige Kopien zahlst du!) oder beim Verwalter einsehen.
TIPP: Nebenkostenzahlung für 2 Monate aussetzen - vorher dem Vermieter/Verwalter schriftlich mitteilen...
Januar/Februar sind die heizintensivsten Monate... Da gibt es Tabellen im Netz!
Der Mieter darf nur die Belege einsehen, nicht dagegen Kopien einfordern. Nur Mieter von preisgebundenem Wohnraum können Belegkopien einfordern. Dieses Recht steht ihnen nach § 29 Abs. 2 Satz 1 NMV zu. Ansonsten ist es so: Der Mieter darf nur die Belege beim Vermieter einsehen mehr aber auch nicht! Nur ausnahmsweise muss der Vermieter dem Mieter Belegkopien zusenden. Nämlich dann, wenn dem Mieter ein Besuch in den Räumen des Vermieters bzw. dessen Hausverwaltung nicht zumutbar ist. Ansonsten gilt: Der Vermieter muss dem Mieter nur die Belege zeigen. Und zwar an dem Ort, an dem der Mieter wohnt.
(BGH, Urteil v. 8.3.2006 VIII ZR 78/05).
Genau, die Nachzahlung für 2011 steht mir nach wie vor zu. Es stimmt schon, dass Januar/Februar die heizintensivsten Monate sind, es ist mir jedoch nicht begreiflich, wie ich 2012 für sieben Monate mit einer Heizperiode mehr verbraucht haben soll als 2011 für zwölf Monate mit zwei Heizperioden. Zahlungen kann ich keine aussetzten, da ich dort nicht mehr wohnhaft bin. Bin zum 31.07.2012 ausgezogen, daher nur die sieben Monate in 2012.
Was der Vermieter alles darf oder nicht darf ist eine Seite. Was er sich erlaubt und wogegen man kaum was tun kann, ist eine andere Sache. Was ich meine:
Er weiß jetzt, dass er Dir Geld zahlen müßte und gleichzeitig bekommt er noch Geld von Dir. Es wäre aus seiner Sicht dumm, Dir das Geld auszuzahlen, um dann vergeblich der Nachzahlung hinter her zu rennen, die auch noch bestritten wird. Kannst Du dagegen was machen?
Die Abrechnung für 2011 ist eigentlich zu spät. Aber nur dann, wenn Du für 2011 was nachzahlen müßtest. Für den Fall, dass Dir eine Rückzahlung zusteht, ist sie nicht zu spät.
Du kannst und solltest natürlich die aus Deiner Sicht zu hohe Abrechnung beanstanden. Wurden bei Deinem Auszug die Zähler oder Heizkostenverteiler abgelesen? Hast Du darüber eine Ableseprotokoll? War eine Firma, wie Techem oder ISTA beteiligt, sollte es kein Problem sein, die Stände nochmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Abrechnung dieser Firma sollte eigentlich Deiner Nebenkostenabrechnung beigefügt sein. Ist sie das nicht, hast Du dennoch ein Recht darauf, die Belege einzusehen und ggf. abzufotografieren. Das solltest Du tun. Stellt sich heraus, das die Abrechnung korrekt ist, musst Du das so hinnehmen und bekommst dann eben nur noch 50 € raus.
Ist die Beanstandung aus Deiner Sicht begründet und entwickelt sich daraus ein längerer Prozess, könntest Du natürlich über eine separate Forderung, evt. gerichtl. Mahnbescheid und anschließendem Vollstreckungsverfahren die € 380,- unabhängig von der 2012er-Abrechnung einfordern. Ist aufwändig und dauert eine gewisse Zeit.
Vermutlich wird aber der Ex-Vermieter gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen und dann musst Du auf Zahlung verklagen, also vor Gericht. Dort werden sich dann Rechtsanwälte auseinander setzen. Es entstehen Kosten und es ist die Frage, ob diese nicht gleich wieder das aufzehren, um was es eigentlich geht. Der Schritt sollte also sorgsam überlegt werden.
Lieber jetzt versuchen, die Beanstandung zu klären, um damit festzustellen, wer denn nun wirklich noch wieviel zu zahlen hat. Das geht dann vielleicht ohne Rechtsanwälte und Gericht und kostet deshalb auch eher wenig.
Darf er nicht. Das Guthaben aus 2011 muß er Dir auszahlen.
Die Nachzahlung aus 2012 ist erst 30 Tage nach Zugang fällig.
Das Du im Zeitraum 1.1. - 30.6./31.7.12 höhere Heizkosten als in einem kompletten Jahr hattest liegt daran das Du überwiegend in der Heizperiode, dazu noch die heizkostenintensivsten Monate des Jahres, dort gewohnt hast.
Es geht auch nicht rein weg um die Kosten. Die sind natürlich auch wegen steigender Heizölpreise gestiegen. Es handelt sich ausschließlich um die verbrauchten Einheiten/ m³
Erstmal Danke für die Antwort. Es ist doch aber eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit in einem Jahr mit einer Heizperiode (01.01.2012-31.07.2012) mehr Einheiten zu bezahlen als in einem Jahr mit zwei Heizperioden (01.01.2011-31.12.2011). Zumal es im Jahr 2012 bei Zeiten warm wurde und die Heizung generell im Mai außer Betrieb geht...