Was bedeutet "zum Haushalt gehörende Personen"?
Mein Vermieter hat mit zum Ende des Jahres die Jahresmeldung für die Betriebskostenabrechnung 2015 geschickt.
In dieser Stehe unter anderem: Für die obige Abrechnung des Wassergeldes (für mich völlig Irrelevant bei der Frage) und der Kosten, die personenabhängig umgelegt werden, bitte ich um die Angabe des Zählerstandes Ihrer Wasseruhr und der Anzahl Ihrer im Abrechnungszeitraum zum Haushalt gehörenden Personen.
Meine Frage diesbezüglich ist nun: Gehört meine Freundin (Keine eingetragene Lebensgemeinschaft oder gar Verheitatung) die nicht im Mietvertrag mit aufgeführt ist mit zu diesen Personen oder fällt sie raus und Nur ich bin "zum haushalt gehörend"?
Vielen dank für eure Antworten
Ist übrigens mein erstes mal hier :)
9 Antworten
Wenn die Freundin, egal ob im MV stehend oder nicht, ständig bei dir wohnt und für diese Wohnung auch angemeldet ist, zählt sie bei vereinbartem Personenschlüssel für Frischwasser als volle Person zur Berechnung deiner Kosten mit. Frage: Ist die Umlage der Wasserkosten nach Personen vereinbart? Wenn keine Messeinrichtung in allen Wohnungen des Hauses installiert sind, gilt, dass lt. BGB nach anteiliger Wohnfläche umzulegen ist. Es kann abweichend davon etwas anderes vereinbart werden, das wäre hier der Personenschlüssel. Das muss aber so tatsächlich lt. Mietvertrag vereinbart worden sein.sein.
Ich hab mir deine Frage nochmals angeschaut. Auf den ersten Blick schien es, dass es hier allein um die Abrechnung der Wasserkosten ginge. Es stellt sich jedoch völlig anders dar:
Dein Vermieter will den Zählerstand für die Wasserberechnung und die Personenzahl im Jahr 15 für die anderen nach Personenschlüssel umlegbaren Betriebskosten:
(Für die obige Abrechnung des Wassergeldes und der Kosten, die personenabhängig umgelegt werden.
Das muss beides auseinander gehalten werden. Wasser wird nach Verbrauch abgerechnet, deshalb Zählerstand melden. Für mit Personenschl. vereinbarte BK will er die im Jahreslauf 15 die Anzahl der Personen wissen. Da deine Freundin nur ab und zu nicht bei dir schlief/wohnte, zählt sie wohl oder übel mit. Wären die Pausen länger, ließe sich trefflich streiten ob sie mitzuzählen sei oder nicht.
Die Sache ist doch klar: Der Vermieter will wissen, wieviele Personen jeweils in den Wohnungen wohnen. Es geht um die Umlage von Betriebskosten, die nach Personenzahl umgelegt werden.
Der Fragebogen geht doch an alle Mieter. Wenn Dein Vermieter schon weiß, dass Deine Freundin überwiegend bei Dir wohnt, dann wäre er doch höchst irritiert, wenn Du angeben würdest, dass Du allein dort wohnst. Er würde sofort nachfragen. Also kannst Du doch Deine Freundin gleich mit angeben.
Für Betriebskosten die nach Verbrauch abgerechnet werden ist die zum Haushalt gehörende Personenzahl unwichtig.
Allerdings für Kosten nach Personenzahl schon.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Person(en) im Mietvertrag stehen oder irgend ein partnerschaftliches Verhältnis zum Mieter haben.
Lebt deine Freundin in deiner Wohnung?
Wenn ja, dann ist es dem Wasserverbrauch durch duschen oder WC-Nutzung völlig egal, ob ihr liiert, verheiratet oder sonst noch etwas seid. Verbrauch ist Verbrauch und der wird auf die Anzahl der Personen umgelegt, die sich in der Wohnung aufhalten.
Ist deine Freundin nur gelegentlich zu Besuch, bist du die einzige Person, die zählt.
unverständlich ?
wenn du 2 Freundinnen und 3 Kumpels bei dir duschen läßt, ist das sicherlich relevant für deinen Wasserverbrauch
was spielen beim Verbrauch deren verwandtschaftlichen Verhältnisse ne Rolle
Ich kann ja auch einfach besuch haben der hier schläft und hier duscht
Sie bzw. Ich Duschen Z.b. nicht unbedingt hier hier sondern auf der Arbeit
Mir ging es um die genaue Definition der Sache.