Darf der Vermieter den Arbeitgeber anrufen?
Folgende Vorgeschichte: Auf Grund schwerer Erkrankung bezog mein Partner fast ein Jahr lang nur Krankengeld. Ich, durch die Geburt unserer Tochter, Elterngeld. Da durch die Erkrankung meines Partners ein neue schlechte finanzielle Lage brachte, gingen uns irgendwann alles Ersparte aus, und irgendwann konnten wir keine Miete mehr bezahlen. Unsere Schuld, wir haben uns nicht beim Vermieter gemeldet vor lauter Scham. Etwas später schrieben wir Ihn dann per Post an, und bekamen eine nette, entgegen kommende Antwort, was uns Mut machte, das es besser wird, wurde es aber nicht. und wir konnten den Rückstand nicht aufholen. So ging der Vermieter völlig zu recht zum Anwalt, und schickte uns die fristlose Kündigung. Aus der Notlage heraus, wendete sich mein Partner dann an seinen Arbeitgeber (mittlerweile war er wieder am arbeiten), und bat um Hilfe, die Sie Ihm auch gaben. Sie wussten jetzt natürlich bescheid, was bei uns los war. Mit Hilfe seines Arbeitgebers wurden also alle Ausstände beglichen, wir kündigten fristgerecht mit 3 Monaten, und gut war. Jetzt haben wir die Wohnung leer geräumt, Besenrein verlassen so wie es im Mietvertrag steht. Eine Übergabe erfolgte nicht, da man uns keinen Termin mitteilte, und somit haben wir die Schlüssel beim Verwalter am 01.08.2016 abgegeben. Jetzt hat dieser nette Vermieter wieder den Arbeitgeber meines Partners kontaktiert, weil er unsere Handynummer nicht fand bzw. die er vorliegen hatte, tat nicht. Also rief er da an, und fragte nach der Nummer, ist ja kein Problem: ABER: Jetzt hat dieser Arsch gegenüber seiner Arbeitgeberin rum gemeckert, wir hätten die Wohnung in einem desolatem Zustand verlassen, alles wäre kaputt, und einen Kostenvoranschlag über 2.000 € hätte er bereits vorliegen. Hat der eigentlich ne Macke? Mit der Nummer, alles schön und gut, aber was soll das jetzt? 1. ist es nicht so, und 2. gibt es nicht auch für einen Vermieter Schweigepflicht? Der Arbeitgeber war natürlich erbost, und er musst beim Chef antreten und sich verteidigen.
7 Antworten
Das ist definitiv nicht der richtige Weg.
Ich würde den Vermieter ansprechen was da los war und wieso der Zustand so schlecht sein soll...
Wenn alles nicht hilft, nehmt euch einen Anwalt. Wenn es so ist wie ihr sagt muss am Ende der Vermieter die Kosten tragen
Beim Arbeitgeber nach der Nummer fragen darf der Vermieter, eine Geschichte erzählen auch. Von Schweigepflicht stand nichts im Vertrag.
Wenn ihr nachweisen könnt, dass der Vermieter zum Schluss der Mietzeit, also nach der Kündigung und dem Ablauf von 3 Monaten, keinen Abnahmetermin genannt, (Ein Nachweis wäre z.B. ein Einschreibebeleg oder Zeugen, die bei der Abgabe des Schreibens anwesend waren) und ihr die Wohnung verlassen habt, dem Verwalter ordnungsgemäß den/die Schlüssel aushändigtet, auch fristgerecht kündigtet, so dass der Vermieter Zeit hatte den Termin zu benennen, braucht ihr Euch keine Gedanken machen.
Der Vermieter ist verpflichtet selbst den Termin zu benennen/wahrzunehmen oder eine befugte Person mit der Abnahme zu betrauen.
Unterlässt dieser dies, gibt es im Nachhinein keine Regressansprüche, die dieser geltend machen kann und ist ebenso verpflichtet, die Mietkaution zurückzugeben, sollte eine Kaution Bestandteil des Vertrages gewesen sein - und entrichtet.
Wird dieser eine Klage erheben, nehmt Euch einen Anwalt, erwirkt er einen Mahnbescheid innerhalb der Frist, geht in Widerspruch.
Ein par Worte zum Abschluss
Dies ist keine Rechtsberatung. Werden Teile oder der gesamte Inhalt genutzt, schliesse ich jegliche Haftung aus, so dass die Haftung auf den Fragesteller über geht.
Liebe Grüße
Ich würde den Vermieter wegen Rufschädigung o. ä. anzeigen. Sowas geht garnicht...!
hier steht wohl eher aussage gegen aussage..
ich bin keine rechtsanwalt und somit beruht meine antwort auf pers. erfahrungen aus meinen bisherigen Wohnungen und Umzügen. ich hoffe ihr habt die wohnung beim auszug fotografiert. so habt ihr beweise gegenüber dem vermieter. da es keine ordentliche übergabe gab müsste der vermieter euch zumindest die möglichkeit geben, mängel selbst zu beheben mit einer definierten frist. ich würde ihn anrufen und um ein klärendes gespräch bitten. die beschwerde gegüber dem arbeitgeber ist definitiv nicht in ordnung!
Danke für die ganzen Rückmeldung. Ich finde es merkwürdig, das er den Arbeitgeber kontaktiert hat wegen angeblich fehlender Nummer, obwohl er meinen Partner vor drei Wochen angerufen hat, das die uns noch einen Termin mitteilen wollten wegen Übergabe, aber dann nichts kam. Wir versuchen Ihn seit heute morgen telefonisch zu erreichen, weil wir das natürlich geklärt haben wollen. Und wie gesagt, es ist sein gutes Recht, es ging mir wirklich nur darum das er bei Arbeitgeber Mist erzählt hat, und das ist wirklich schädigend.