Grillen und feuer am balkon und garten. Gag immobilien?
Was sind die richtlinien wenn man im garten ein lagerfeuer oder karmin anbringen möchte. Grundsätzlich und bei der gag. Kann die gag es verbieten. Es gibt grundgesetzte für mieter und die gag richtlinien welche sind stärker? Kann man eig ein feuer im garten haben wenn man die vorkerrungen trifft und es nicht die nachbarn nerft. Wie angemessener kamin und rauch kontrolle. Am lagerfeuer entsteht eh kaum rauch. Die am telefon haben mit nicht viel gesagt nur ein einfaches nein aber das hörte sich eher an als wollten die nicht mit dem problem umgehen und lügen einfach und sagen überall das gleiche "nur mit elektrogrill" die klangen nicht sehr überzeugend. Und nirgendswo im internet findet man etwas über das grillverbot bei der gag Als ob es eigentlich erlaubt sei aber die wollen das nicht erwähnen. Kann ich auch eine kopie des mietvertrag per post beantragen damkt ich auch selbst sehen kann wo das steht?
5 Antworten
Hallo,
Grundsätzlich gilt die Hausordnung, welche i.d.R. Bestandteil des Mietvertrages ist. Sie können von Ihrer Hausverwaltung die Überlassung einer Ausfertigung der Hausordnung verlangen.
Wenn in dieser ein Feuerverbot besteht, ist dieses einzuhalten. Wenn nicht, spricht grundsätzlich nichts gegen ein solches Feuer, wenn davon keine Gefährdung ausgeht. Die Hausverwaltung sollte das Verbot jedoch rechtlich begründen können.
Unabhängig davon sind ordnungsrechtliche Vorgaben zu beachen. Wenn z.B. aus öffentlich-rechtlichen Gründen ein offenes Feuer unzulässig ist, so dürfen Sie dieses ebenso nicht entzünden.
Wenn die GAG, wer immer das ist, es nicht gestattet, habt ihr euch dran zu halten. Außerdem gibts noch Gesetze und Vorgaben der Gemeinde, Stadt etc. an die ihr euch halten müsst.
Mietvertrag müsstest du doch haben ?
Ansonsten gibt es auch noch Hausordnungen.
Zur Minimierung der Brandgefahr und zur Kontrolle des Abbrennens von größeren Feuern, gibt es kommunale Genehmigungspflichten für Feuer im Garten.
Die Vorgaben finden Sie sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Kleine Feuer im Garten, beispielsweise in Feuerkörben oder Feuerschalen, können auch ohne amtliche Genehmigung erlaubt sein; hier greift aber häufig bei Wohnanlagen die Hausordnung regulierend ein.
Es darf von den Feuern keine Brandgefahr, z.-b, durch Funkenflug, ausgehen und keine große Rauchentwicklung entstehen.
Bei größeren Lagerfeuern aus sollte man sich im Vorfeld erkundigen, ob es in der Gemeinde genehmigungspflichtig ist.
Ignoriert man eine Genehmigungspflicht, kann das eine empfindliche Geldbuße mit bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
Die Vorgaben finden Sie sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Kleine Feuer im Garten, beispielsweise in Feuerkörben oder Feuerschalen, können auch ohne amtliche Genehmigung erlaubt sein; hier greift aber häufig bei Wohnanlagen die Hausordnung regulierend ein.
Es darf von den Feuern keine Brandgefahr, z.-b, durch Funkenflug, ausgehen und keine große Rauchentwicklung entstehen.
Ein Lagerfeuer führt neben unangenehmen, kaum kontrollierbaren Emissionen in Form von Rauch (Abgase, Feinstaub) meist auch noch zur Sachbeschädigung in der Weise, dass auf der Stelle, an der das Feuer angezündet und unterhalten wurde, danach eine hässliche Stelle in der Gartenanlage ist, die durch gartenbauliche Maßnahmen wieder beseitigt werden muss. Auf gut deutsch gesagt: Der Rasen darunter verbrennt und dann ist nur noch Dreck.
Nutzt man eine Feuerschale oder ähnliches Gerät, bleibt noch die Gefahr von Schäden darunter und es bleiben die Emissionen. Aus diesem Grund darfst Du davon ausgehen, dass ein Lagerfeuer im Garten einer GAG-Wohnanlage verboten ist.
Möglicherweise steht davon was in der Hausordnung, die Dir vorliegen müsste.
Angemessener Kamin: Darfst Du als Mitnutzer überhaupt einen aufstellen?
Grillen auf dem Balkon kannst Du direkt vergessen. Das ist, abgesehen von elektrischen Grillgeräten aufgrund des offenen Feuers direkt am Haus nicht erlaubt und zwar ausnahmslos. Da braucht es noch nicht einmal ein Verbot in der Hausordnung. Das versteht sich einfach von selbst.
Dass Du einen Mietvertrag erst einmal per Post anfordern musst, wundert mich doch sehr. Als Mieter hast Du doch Dein Exemplar.
ich frage weil ich vorhabe mir eine feruerschale zu holen. und in dem fall verstösst ein auto genau so gut mit emmissionen. ausserdem kann ich ne isolierende steinplatte darunter legen wie siehts damit aus. ich bin der sohn des mieter und will mich informieren. ich würde gern sehen wo in der hausordnung sowas steht ansonsten gelten grundgesetzte das man im garten grillen darf so lang es nicht die nachbarn stört
Wenn Du die Feuerschale mit dem Auto holst, erzeugst Du dafür tatsächlich schon Emissionen beim Holen.
Im Prinzip hast Du recht mit den Emissionen, aber dabei wird abgewogen. Wie notwendig ist es, dass es Autos mit Verbrennungsmotoren gibt? Gesamtgesellschaftlich. Und wie notwendig ist die einzelne Fahrt, was im Verantwortungsbereich des Fahrers liegt.
Und demgegenüber: Wie notwendig ist das Feuer im Garten, wenn man sich schon in einer festen Behausung wärmen kann und dort auch eine funktionierende Kochstelle hat? Darüber gehen die Meinungen dann doch sehr weit auseinander.
Ich selber sitze im Sommer auch gerne mal vor dem offenen Kamin und muss aber sehr darauf achten, dass der Rauch möglichst senkrecht nach oben steigt und nicht zu den Nachbarn z. B. ins Schlafzimmer geblasen wird. Allerdings ist es mein Garten und die Verantwortung liegt tatsächlich ganz allein bei mir.
In einem Garten, den man, wie bei Euch wohl, nur mitbenutzen darf und an den die Häuser und Wohnungen vieler einzelner Bewohner der gleichen Wohnbaugesellschaft angrenzen, ist es aber auch in der Verantwortung der Gesellschaft, darauf zu achten, dass gegenseitige Störungen möglichst unterbleiben. Und wenn da 20 Parteien wohnen, von denen sich die meisten nicht an Deinem Feuerchen stören, gibt es garantiert 1 Partei, die sich sofort allerheftigst beschwert, woraus dann sehr schnell eine Abmahnung resultiert.
Die isolierende Steinplatte unter der Feuerschale ist gewiss keine schlechte Idee, aber Du musst sie hinterher auch gleich wieder wegräumen, sonst ist das Gras darunter auch schnell kaputt.
Ich vermute mal, dass in der Hausordnung nicht steht, dass Feuer im Garten verboten ist. Vielmehr wird eine Regel enthalt sein, die besagt, dass alles zu unterlassen ist, was andere Bewohner stören könnte. Das könnte dann z. B. sein
Fußball spielen, nackt in der Sonne liegen, größere Parties veranstalten u. ä. und natürlich auch ein Lagerfeuer und sei es in der Feuerschale.
Aber am besten ist es, Du erkundigst Dich bei der Verwaltung und erklärst denen dabei genau, was Du vor hast.
Feuer im Garten sind nicht möglich, wenn die Rauchgase zu Belästigungen führen, und das ist meistens so. Feuer im Garten erfüllt keinen üblichen Wohnzweck wie Heizung oder Ähnliches, wird also nur zum Vergnügen angezündet, daher sind hier die Gesundheitsinteressen der Anwohner höher zu gewichten. Schadstoffemissionen sind noch ein ganz anderer wichtiger Punkt.
also muss ich mir blos die hausordnung durchlesen und wenn da nichts steht sollte ein kleines feuer mit einer 60cm feuerschale gehen?