seit monaten zu wenig miete abgezogen
hallo, mein vermieter hat mir seit sechs monaten zu wenig miete abgezogen kann er den fehlenden betrag zurückfordern? oder verjährt es irgendwann?
möchte ihn drauf ansprechen, wollte mich aber vorher mal hier über die rechtslage erkundigen.. danke
10 Antworten
Die meisten (einfachen) finanziellen Angelegenheiten verjähren nach 2 oder 3 Jahren. So auch zum Beispiel wenn der Strom falsch berechnet wurde und das erst später auffällt.
Dein Vermieter könnte also für die letzten 3 Jahre die Miete nachfordern, aber nicht für die letzten 10 Jahre ;-)
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/verjaehrung/
hallo, mein vermieter hat mir seit sechs monaten zu wenig miete abgezogen kann er den fehlenden betrag zurückfordern? oder verjährt es irgendwann? möchte ihn drauf ansprechen, wollte mich aber vorher mal hier über die rechtslage erkundigen.. danke
Der Vermieter kann bis zu drei Jahren rückwirkend Forderungen stellen:
http://www.sueddeutsche.de/geld/mietschulden-verjaehrung-und-fristen-1.547757
MfG
Johnny
Bei einmal kann man das verstehen, wenn zu wenig abgebucht worden ist. Aber nicht ganze sechs Monate. Da hätte man schon längst von Deiner Seite reagieren können. Auf jeden Fall kann er die restliche Miete nachfordern.
Wenn Du das seit Monaten siehts- meld Dich mal. Hätt ich schon längst getan. Es knn ziemlich ungemütlich werden,w enn man seinen Vermieter auflaufen lässt :-S
sind ne wg und haben es schleifen lassen uns darum zu kümmern-geld ist ja da! sagen ihm gleich bescheid:)
Ja, er kann nachforden.