Mieter lehnt Reparatur eines Schadens ab - muss Vermieter Folgeschäden zahlen?
Nehmen wir an, der Mieter meldet dem Vermieter, dass zB der Durchlauferhitzer tropft. Daraufhin kümmert sich der vermieter sofort um eine Reparatur und bittet den Mieter, einen Termin mit dem bestellten Handwerker zu vereinbaren. Der Mieter sagt aber alle möglichen Termine ab (obwohl er Zeit gehabt hätte) und lehnt es vehement ab, einen Termin mit dem Handwerker auszumachen, auch auf Drängen des Vermieters. Ist der Vermieter jetzt zahlungspflichtig, wenn Folgeschäden entstehen sollten, der Durchlauferhitzer zB kurz vor Weihnachten kaputt geht?
10 Antworten
Der Mieter ist verpflichtet, Handwerker für notwendige Reparaturen reinzulassen. Weigert er sich, muss er für die Folgeschäden aufkommen.
Ich frag mich, warum er das dem Vermieter meldet, wenn er dann keine Reparatur ermöglicht....da würde ich doch fast mal einem Anwalt befragen, was man machen kann.
Gemäß der zu erwartenden Dringlichkeit muss der Mieter sicherlich Reparatur-Termine in einem adäquaten Umfang ermöglichen. Tut ihr das bewusst nicht, muss der Mieter für Folgeschäden gerade stehen, sofern sie auf den noch nicht behobenen Defekt zurückzuführen sind, das allerdings dann zwingenderweise eindeutig. In diesem Beispiel der Durchlauferhitzer – hier könnte man natürlich auch darüber diskutieren, ob das Tropfen sowieso ein Hinweis auf den baldigen Exitus des Gerätes war und somit der Exitus nicht wirklich oder zumindest nicht zwingend Folge der verzögerten Reparatur war, sondern unabhängig von der verzögerten Reparatur bevorstand.
Der Mieter ist zu unterstützenden Massnahmen verpflichtet. Dazu zählt auch, dem Handwerker Zugang zu verschaffe, denn nur er ist im Besitz der notwendigen Schlüssel. Ist er vorsätzlich nicht kooperativ, so macht er sich Schadensersatzpflichtig. Der Vermieter hat mit der Beauftragung eines qualifizierten handwerkers seine Pflichten erfüllt.
Hier würde sich der Mieter schadenersatzpflichtig machen, nicht der Vermieter.
Außerdem dürfte der Vermieter darauf hin den Mietvertrag kündigen.