Muss ich den Besuch von Mitbewohnern dulden?
Wie der Titel schon sagt, geht es um Besuch von Mitbewohnern.Ich würde zwar meinem Mitbewohner nicht verbieten seine Familie zu sehen, dennoch darf ich wohl erwarten zumindest in Kenntnis gesetzt zu werden, dass die kommen wollen, was nun nicht der Fall war und die stehen einfach auf der Matte. Muss ich als Hauptmieter den Besuch des anderen Hauptmieters so hinnehmen?
Könnte ich theoretisch die Polizei rufen so von wegen hier sind fremde Leute in meiner Wohnung, die ich nicht hier haben will? Oder geht es nur noch um moralischen Unfug?
Und ja, ich bin etwas wütend. Hulk wütend. Ich stelle mir zwar vor wie ... diesen Leuten was unschönes passiert, um mich besser zu fühlen., aber ich habe keine unüberlegten Dinge gesagt oder getan. Erstmal würde ich gerne wissen, ob ich überhaupt irgendwelche Rechte habe. Würde mich nicht wundern wenn nicht...
11 Antworten
Nein, du kannst es weder verbieten noch die Polizei rufen.
Dein Mitmieter zahlt Miete und er hat somit auch Rechte. Eins davon ist, Besuch zu empfangen.
Nur wenn der Besuch nach 22 Uhr laut ist, kannst du etwas dagegen sagen.
Ja.
Danke für den Stern.
Das sieht schlecht für dich aus. Du hast kein Recht die Gäste rauszuwerfen. Falls die Gäste des anderen Mieters in der Mittagspause und nach 22 Uhr zu laut sind kannst du es bei der Polizei/Ordnungsamt wegen Ruhestörung versuchen. Ich würde allerdings lieber versuchen, sich mit dem Mitmieter zu einigen.
Zumindest Etwas. Da muss ich dann einfach durch...
Wenn diese dann z.B. die Nachtruhe stören, kannst du darauf drängen, jetzt ruhig zu sein. Bei Zuwiderhandlungen kannst du natürlich die Polizei rufen!
Muss ich als Hauptmieter den Besuch des anderen Hauptmieters so hinnehmen?
Selbstverständlich.
Könnte ich theoretisch die Polizei rufen so von wegen hier sind fremde Leute in meiner Wohnung, die ich nicht hier haben will?
Nein, denn es nicht ja nicht deine, sondern eure Wohnung :-O
Erstmal würde ich gerne wissen, ob ich überhaupt irgendwelche Rechte habe. Würde mich nicht wundern wenn nicht...
Tja, das staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Da hat man einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben und meint, damit nur Rechte, keine (Duldungs-)Pflichten zu haben ...
G imager761
Nein, du hast keine Rechte, es sei denn du wurdest vom Besuch tätlich angegriffen. Es ist nicht deine Wohnung, es ist eure Wohnung. Der zweite Hauptmieter hat die gleichen Rechte wie du. Besuch darfst du nicht verbieten und er muss ihn auch nicht ankündigen. (Es wäre aber sinnvoll) So, wie du das siehst, könnte dann ja auch der zweite Hauptmieter deinen Besuch verbieten. Wäre das in deinem Sinne? Du kannst ihn aber bitten, vorher Bescheid zu sagen, damit du dich darauf einstellen kannst, mehr nicht. Die Polizei zu holen, weil dein Mitbewohner Besuch bekommt,wäre ergebnislos und wäre wohl ein Lacher bei der Polizei. Der Schuss ginge gewaltig nach hinten los.
Ja, Ich hatte darum gebeten, dass er mir Bescheid gibt, damit ich zu meiner Schwester fahren kann. So ganz plötzlich kann ich leider nichts planen. Das war auch der Punkt, ich hatte nie die Absicht es ihm zu verbieten. Ich war halt in erster Linie sauer darüber, dass ich nun ins kalte Wasser geworfen wurde. Da ich zum Zeitpunkt dieser Frage mehr oder weniger fertig war, waren manche Dinge einfach unklar und nicht herauszulesen und das ganze sieht einfach nur nach einer gewaltigen Überreaktion aus - was es letztendlich auch war. Trotzdem hat mich die Frage über dieses Besuchsrecht schon eine Weile gejuckt. Nun weiß ich Bescheid und was ich machen muss. Wohnungsinserate durchforsten... Danke für die Antwort.
So etwas hatte ich bereits befürchtet.