Untermieter hat sich nicht abgemeldet?
Ich bin Hauptmieter. Mein Untermieter hat sich nicht abgemeldet und ist in sein Land zurückgekehrt. Den Vermieter habe ich schon darüber informiert. Ist es ein Problem? Kann ich als Hauptmieter oder der Vermieter ihn abmelden? Und wie kann ich prüfen wer ist in dieser Wohnung angemeldet ?
4 Antworten
Du bist Vertragspartner des Untermieters; also geht das Deinen Vermieter nichts an.
Teile dem Einwohnermeldeamt mit dass Person... seit... nicht mehr bei Dir als Untermieter wohnt.
Die werden dann diese Person ggf. eine Zwangsabmeldung machen.
Bei Verzug eines Mieters ins Ausland ist eine Meldung erforderlich.
Wer dauerhaft ins Ausland zieht, muss sich laut Bundesmeldegesetz abmelden.
Ein Mieter geht für eine Zeit ins Ausland, behält aber seine Wohnung in Deutschland. Muss er sich abmelden?
Generell
gilt: Wer aus einer Wohnung auszieht und im Inland keine neue Wohnung
bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde
abmelden. Laut Bundesministerium des Inneren wird unter Auszug aber das
„endgültige Verlassen der Wohnung“ verstanden. In der Praxis bedeutet
das: Will der Mieter in seine Wohnung zurückzukehren, liegt kein Auszug
vor. Hat er aber seine Möbel mitgenommen oder ist länger als ein Jahr
abwesend, gilt das in der Regel als Auszug. Auch dann, wenn der
Mietvertrag ganz normal bestehen bleibt.
Ein Mieter zieht
aus Deutschland weg, behält aber eine neue Wohnung in Deutschland für
gelegentliche Aufenthalte. Muss er sich anmelden?
Ja. Sobald
jemand eine Wohnung in Deutschland hat, ist es laut Bundesmeldegesetz
notwendig, diese auch anzumelden. Es ist übrigens nicht möglich, einen
Zweitwohnsitz in Deutschland anzumelden, wenn sich nicht auch der
Hauptwohnsitz hier befindet. Das bedeutet: Wenn jemand nur eine Wohnung
in Deutschland hat, gilt diese zwangsläufig als Hauptwohnsitz.
An sich brauchst du gar nichts zu machen. Zwecks Ummeldungen muss man sich selbst drum kümmern.
Du kannst aber gern mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, ob in deiner Wohnung noch jemand gemeldet ist.
Falls du da "Angst" hast, den Schließzylinder wechseln.
das geht den eigentlichen Vermieter nix an, DU bist als Mieter der (Unter)Vermieter
am Gemeindebüro kannst denen das Mitteilen - damit hast deine Schuldigkeit getan - das dauert ne Weile und wird zwangsabgemeldet
hoffentlich hast deine Kohle bekommen