Darf der Gerichtsvollzieher auch Sachen von den Eltern mitnehmen?
Ich wohne noch Zuhause und frage mich ob der Gerichtsvollzieher auch Sachen die meinen Eltern gehören mitnehmen darf. Im Internet stand dazu dass der Gerichtsvollzieher die Eigentumsverhältnisse in einer Wohnung nicht klären muss wenn er Sachen beschlagnahmt weil ihm dieser Aufwand nicht zuzumuten ist.
4 Antworten
Ich würde vermuten, daß Nein.
Wenn der GV kommt und Sachen pfänden will, die Dir nicht gehören, dann solltest Du nachweisen können, daß sie Dir nicht gehören. Alternativ sollten die Eigentümer ihr Eigentum nachweisen können.
Gelingt der Nachweis in der Situation nicht, würde ich empfehlen, den GV zu fragen ob die Nacherbringung des Nachweises möglich ist. M.W.n. wird zunächst nur das Pfandsiegel angebracht, die Sachen werden jedoch nicht sofort mitgenommen.
Falls eine Nacherbringung verweigert wird, kann ich nur empfehlen, die Polizei hinzuzuziehen.
Hallo
Ja, ohne entsprechenden zeitnah auffindbaren Nachweis darf er.
Dementsprechend sollten die Eltern entsprechend in Frage kommende Dinge auslagern oder die Rechnungen parat zu haben.
Der Gerichtsvollzieher darf erst einmal alle Sache pfänden, die wertvoll sind und bei der sich eine Verwertung lohnen würde. Wenn er Sachen pfändet, die deinen Eltern gehören, dann müssen sie nachweisen, dass es ihre Sache und nicht deine sind.
Der GV klärt vor Ort nicht die Eigentumsverhältnisse. Er darf erstmal alles pfänden, was sich in deinem Gewahrsam befindet. Notfalls wäre dann Drittwiderspruchsklage zu erheben.