Darf ein Gerichtsvollzieher Möbel aus der Wohnung mitnehmen?
Hallo zusammen mein Vater bekommt schon seit längerem öfter Briefe von der Inkasso . Er lebt bei mir in der Wohnung kostenfrei und hat auch sein eigenes Zimmer .
Da die Wohnung ja auf meinen Namen läuft müsste ich ( falls es überhaupt soweit kommen sollte ) einen Gerichtsvollzieher oder ein Mitarbeiter von der Inkasso in die Wohnung lassen ?
alle Möbel und Gegenstände die in der Wohnung sind habe ich alle selbst gekauft(von den meisten Sachen habe ich auch noch den Beleg ) und auch paar gebrauchte Sachen über EBay dort habe ich aber allerdings keinen Kassenzettel für die gebrauchten Sachen .
Mein Vater hat in sein eigenes Zimmer (was er mit meiner Mutter teilt ) nur ein Bett und seine Klamotten stehen dort .
dürfen die Sachen die ich gekauft habe oder die Sachen die meine Mutter gekauft hat einfach so weggenommen werden ?
danke im Voraus
7 Antworten
In der Praxis wird ohnehin selten gepfändet.
Normale Möbel sind in Deutschland derzeit noch praktisch Sperrmüll wenn sie gebraucht sind.
Dafür bezahlt niemand so viel das es sich für einen Gerichtsvollzieher lohnen würde.
Das müssten schon antike oder besonders wertvolle Stücke sein.
Am liebsten hat ein Gerichtsvollzieher Bargeld und Wertgegenstände.
Wieso lebt Dein Vater mit Deiner Mutter in einem Zimmer in Deiner Wohnung ohne Eigentum?
Wenn Du dem Gerichtsvollzieher gegenüber glaubhaft machen bzw. nachweisen kannst, daß alles Dir gehört, dann solltest Du nichts zu befürchten haben.
Möbel dürfen gepfändet werden, wenn sie (besonders) wertvoll sind und der Schuldner sie nicht für seinen täglichen Lebensunterhalt braucht. Natürlich vorausgesetzt, daß sie dem Schuldner auch gehören.
Und ja, dem Gerichtsvollzieher muß Zutritt zum Zimmer des Vaters gewährt werden. Zumindest dann, wenn ein richterlicher Buschluß zum Durchsuchen der Räumlichkeiten des Schuldners vorliegt.
Wenn Deine Mutter mit Deinem Vater verheiratet ist, haften sie u.U. auch gemeinsam.
Möbel werden i.d.R. nicht mitgenommen. Sie vermarkten sich nicht gut, ein Erlös wäre vermutlich unangemessen, da ggf. Ersatzmöbel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Davon ausgehend, dass es sich um keine kostbaren Antik-Möbel handelt.
Was Du von Deinem Geld gekauft hast, ist Dein Eigentum und hat mit den Schulden Deiner Eltern - sofern Du volljährig bist - grundsätzlich nichts zu tun.
Eigentum oder Nutzung/Besitz
Sprich, du gehst davon aus, dass man als Minderjähriger kein eigenes Eigentum haben kann und automatisch alles den Eltern gehört?
Besitz hat mit dem Sachverhalt übrigens gar nichts zu tun. Der juristische Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist hoffentlich klar....
Von Automatik war ja nicht die Rede. Ich denke es macht wenig Sinn ein Fass deswegen aufzumachen.
... und Verschiebebahnhöfe sind in Familien ja nicht ungewöhnlich.
Warum weichst du der Nachfrage aus?
Weil ich kein Gerichtsvollzieher bin
Also hast du keine Antwort auf die Nachfrage?
Danke und Tschüss.
Nehme ich mal als "Ja".....daraus lernen wir: Ohne viel Wissen, nicht viel schreiben :-)
Tschö :-)
... ich mache hier auch keine Wohnungsdurchsuchung..
Das überlasse ich Dir.
Ohne viel Wissen, nicht viel schreiben :-)
Streitsüchtig ???
Sinnloser Kommentar ohne Zusammenhang....
Das ist mir zu billig mit Dir.
Aber das letzte Wort musst du trotzdem haben, wa?
rein darf er wenn er da gemeldet ist. So lange das Eigentum geklärt ist (durch Rechnungen die möglichst auf den Namen ausgestellt sind) kann das auch nicht gepfändet werden, kritisch ist es wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann oder ersichtlich ist.
Inkassobüros haben keine Handhabe zu Pfänden, dafür müssen sie erstmal einen Gerichtsbeschluß beim für Euch zuständigen Amtsgericht beantragen und dann einen Gerichtsvollvzieher beauftragen
Und der Gerichtsvollzieher hat gewisse AUflagen und einen "Katalog" in dem ne ganze Menge Zeugs drinne steht, das er NICHT pfänden darf und darunter fallen zb solch ALltagsgegenstände wie Bett, Kleiderschrank, Küche, aber auch Fernseher, es sei denn er wäre krachneu und hätte gestern 10t€ gekostet
Und was hätte es mit den Schulden der Eltern zu tun, wenn er nicht volljährig wäre?