darf der gerichtsvollzieher sachen aus der wohnung meiner eltern pfenden wenn ich dort wohne die meinen eltern gehören?
Hallo liebe community ich wohne zur zeit wieder bei meinen eltern und wollte mal fragenn ob der gerichtvollzieher sachen pfenden darf die meinen eltern gehören ?
mit anderen worten ich habe hier kein eigenes zimmer etc sonder bin zurzeit nur hier gemeldet und auf eigener wohnungssuche !
daüberhinaus sind nur meine anziehklamotten hier mehr nicht
hat er also das recht sachen zu pfenden die meinen eltern gehören wenn ich so gesehen nur hier gemeldet und zu besuch bin ?
4 Antworten
Es heisst pfänden und nicht pfenden. Es gibt Forderungen gegen dich und nicht gegen deine Eltern. Daher können kann nur gepfändet werden, was dir gehört. Das kann aber auch dein Auto sein.....
Der Gv pfändet nur sowas ,was auch zu Geld zu machen ist.
Wenn deine Eltern deine Schulden zahlen, wird nicht gepfändet. Wenn nicht, dann doch. Sowieso wenn du noch keine 18 bist.
Nein, darf er nicht. Er darf sie auch nicht pfänden.
Leider falsch.
O)k, dann korrigiere ich meinen Post. Er darf es nicht pfenden, aber er darf es pfänden.
Das ist falsch. Es darf grundsätzlich alles gepfändet werden, was sich im Zugriff des TE befindet. Der GV muss die Eigentumsverhältnisse gerade nicht überprüfen. Selbst wenn man ihm einen Beweis vorlegt, dass es den Eltern gehört, muss er sich nicht dran halten, auch wenn viele GV die Finger dann davon lassen um dem Gericht Arbeit zu ersparen. Wenn etwas gepfändet wird, was dem TE nicht gehört, müssen sich die Eltern via Drittwiderspruchsklage ans Gericht wenden.
Das Auto kann nur gepfändet werden, wenn es einen entsprechenden Restwert hat (Austausch) oder wenn TE nicht darauf angewiesen ist.