Darf der Förderverein eines Kindergartens einfach das über das Jahr angesammelte Geld ausgeben?
Hallo,
der Vorstand des Fördervereins unseres Kindergartens ist bis zum Jahresende ausgeschieden. Die nächste Mitgliederversammlung findet anfang Dezember statt. Hier soll der neue Vorstand gewählt werden UND der Förderverein möchte "Geschenke" an den Kindergarten übergeben.
Meine Frage: Darf der Förderverein einfach - ohne Absprache mit der Kindergartenleitung - einfach das über das Jahr angesammelte Geld "verprassen" ? Der Kindergarten hätte gerne ein neues Klettergerüst und möchte dass das Geld stehen bleibt und weiterhin gespart wird. Auf gar keinen Fall möchte er irgendwelche unnötigen Spielsachen. Wie ist sowas geregelt ?
ich meine normalerweise sollte dies doch mit der Kiga-Leitung abgesprochen werden, denn die alleine weiss was gebraucht wird und was sinnvoll ist. Immerhin ist es doch ein Förderverein FÜR den Kindergarten, oder? Ich danke Euch für Eure Antworten
LG Michelle
5 Antworten
Der Vorstand des Fördervereins entscheidet wofür das Geld ausgegeben wird. Das muß er auch den Mitgliedern gegenüber verantworten. Die können in der Mitgliederversammlung die Entlastung verweigern. Die Kiga-Leitung kann Wünsche äußern, mehr nicht.
Danke Diroda für Deine Antwort. Verstehe ich das richtig, dass der Vorstand dies vorher mit den Mitgliedern besprechen muss? Ich selbst (und auch andere Eltern) sind Mitglieder und wir wurden darüber nicht informiert oder gefragt.
Jeder Förderverein hat eine Satzung, in der genau beschrieben ist, was und in welchem Zeitraum gefördert wird. Kein Vorstand kann einfach so über die Gelder verfügen. Geade in so einem Verein möchten viele der "Spender" natürlich, dass as Geld auch ausgegeben wird, wenn die eigenen Kinder noch davon profitieren.
bin ich nun auch in den Förderverein eingetreten und habe auch noch weitere Eltern überreden können. Uns liegt nun allerdings noch keine Satzung vor.
Sorry, aber derartige Blauäugigkeiten in Bezug auf Vereinseintritte kann ich einfach nicht nachvollziehen.
Man muss die Satzung eines Vereines, dem man beitreten will, unbedingt vorher wenigstens halbwegs gelesen und verstanden haben. Die Satzung kann beinahe unvorstellbar viele Pflichten (und beinahe unvorstellbar wenige Rechte) für die Mitglieder vorschreiben (Aufnahmegebühren, Beiträge, Umlagen, Arbeitspflichten, usw.). Sie kann eine bis zu zweijährige Kündigungsfrist vorsehen. Sie kann eine Art Vereinsstrafgesetzbuch enthalten, nach dem diejenigen, die gegen irgendwelche Pflichten verstoßen, vom Verein zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt werden können.
Mit deinem Eintritt unterwirfst du dich voll und ganz diesen Vorschriften - und das ohne sie zu kennen ...
Guckst du dir den Gebrauchtwagen, den du kaufst, auch erst nach der Unterschrift an? kopfschüttel
uns, dem Elternausschuss, war es wichtig dass der Förderverein bestehen bleibt. Denn grundsätzlich ist das ja eine gute Sache. Da die bisherigen Mitglieder nun ALLE ausgetreten sind war es deswegen wichtig schnell neue Mitglieder zu bekommen. Bis zur nächsten Mitgliederversammlung sind es nun noch 2 Wochen und bis dahin liegt hoffentlich auch die Satzung vor.
naja, mit einem Gebrauchtwagenkauf ist das ja nicht zu vergleichen ... immerhin reden wir hier über 15 Euro Jahresbeitrag :-)
Ich war selbst einmal Vorsitzende eines Fördervereins- Schule-. Für mich war es selbstverständlich das ich mich erkundigte wo das Geld gebraucht wurde und das es Absprachen mit dem Team über die Ausgaben gab. Es nützt niemandem wenn das Geld für Dinge ausgegeben wird die ,,Nutzlos" sind. Die Kita hat doch sicherlich einen Elternbeirat und es finden Elternbeiratssitzungen statt. Hierzu müsste doch auch der Vorsitzende vom Förderverein eingeladen sein. Ich schätze mal das der Elternbeirat, als gewählte Vertreter der Eltern, ein Mitspracherecht bei den Ausgaben hat. Die Kitaleitung kann ihnen den Wunsch näherbringen und diesen ja auch gut begründen. Versucht es doch über diesen Weg zu regeln.
Sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt, ist ausschließlich die Mitgliederversammlung das einzige Beschlussfassungsorgan eines Vereines (§ 32 Abs. 1 BGB). Der Vorstand hat dann lediglich die Pflicht, die Beschlüsse der MV umzusetzen und dabei den Verein erforderlichenfalls zu vertreten.
In vielen Vereinen aber ist das durch ausdrückliche Satzungsvorschriften anders geregelt. Da hat dann der Vorstand oder andere Vereinsorgane durchaus echte Beschließungsmacht, kann also bestimmte Beschlüsse auch ohne die MV fassen. Das ist auch sinnvoll, da es gerade in größeren Vereinen oft viele kurzfristige Entscheidungen zu treffen gibt, zu denen nicht immer die gesamte MV zusammengerufen werden kann.
Wie es bei euch geregelt ist, steht in der Satzung, die ihr ja aber leider nicht habt. Besorgt sie euch unverzüglich! Sie ist das Gesetzbuch des Vereines. Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann verantwortungsvoll und korrekt handeln.
Sollte es sich um einen eingetragenen Verein handeln, dann kann man die aktuelle Satzung auch gegen Erstattung der Kopierkosten beim Vereinsregister des für den Vereinssitz zuständigen Amtsgerichtes erhalten.
...Sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt, ist ausschließlich die Mitgliederversammlung das einzige Beschlussfassungsorgan eines Vereines (§ 32 Abs. 1 BGB).... Das Problem hierbei ist leider das sich viele Mitglieder nicht dazu motivieren lassen an den Sitzungen teilzunehmen. Das Problem hatte ich jedes Mal wieder. Es blieb mir garnichts anderes übrig als allein zu entscheiden. Traurig aber wahr. Das gleiche erlebt man ja auch jedesmal wenn Elternabende stattfinden.
ja das ist wirklich traurig. ich wundere mich selbst auch immer wie wenig Interesse bei den Eltern besteht. Immerhin geht es doch um die eigenen Kinder. Ich bin selbst im Elternausschuss und wir versuchen immer wieder ein paar Mütter und Väter mal an einen Tisch zu bekommen, leider ohne sehr grossen Erfolg. Nun da die Mitgliederversammlung des Fördervereins bereits in 2 Wochen stattfindet bei dem dann auch die "Geschenke" verteilt werden bleibt uns nicht mehr viel Zeit. Also ist Abwarten angesagt. Da die neuen Mitglieder des Fördervereins auch die gleichen Mitglieder vom Elternausschuss sind und die alten Mitglieder ja zu Ende des Jahres ausscheiden können wir eventuell die "unnötigen" Geschenke umtauschen und das Geld für das Wichtige auf die Seite legen.
Der Förderverein verfügt über das Geld, sollte es aber natürlich in enger Absprache mit der Kindergartenleitung ausgeben.
Danke AnnaCinderella, es wurde zwar bei der Kiga-Leitung angefragt aber auf die Wünsche wurde nicht eingegangen. Die Kiga-Leitung ist selbst Mitglied im Förderverein (wegen anfangs mangelnder Mitglieder eingetreten) und wurde auch als Mitglied über den Betrag oder die Anschaffung nicht informiert.
Vielen Dank Hans für Deine Antwort. Die Kinder der Mitglieder sind nicht mehr in dem Kindergarten. Da die bisherigen Mitglieder nun zum Jahresende austreten und mir das weitere Bestehen des Fördervereins am Herzen liegt bin ich nun auch in den Förderverein eingetreten und habe auch noch weitere Eltern überreden können. Uns liegt nun allerdings noch keine Satzung vor. Wir sind nun zu der ersten Mitgliederversammlung - in dem dann auch ein neuer Vorstand gewählt wird - eingeladen. Nun sind wir etwas verunsichert was wir machen sollen/können, denn der Vorstand will ja an dieser Sitzung bereits die "Geschenke" überreichen.