Widerspruch gegen Kündigung des Kindergartenplatzes
Meinem 5jährigen Sohn wurde der Betreuungsvertrag zum Kiga-Jahresende leider gekündigt. Hintergrund ist eine persönliche Differenz zwischen der Kiga-Leitung und mir als Mutter. Es handelt sich um einen privaten Kiga, eine Elterninitiative.
Der Junge liebt seinen Kiga. Er ist fröhlich, umgänglich, zurückhaltend und unkompliziert. Es gibt keinen sachlichen Grund, uns zu kündigen. Es gibt auch keine pädagogischen Differenzen zwischen seinen Erziehern und mir.
Nun hat der Vorstand der Elterninitiative dem Drängen der Kindergartenleitung nachgegeben und uns gekündigt. (Die Hälfte der Vorstände ist vorher zurückgetreten, weil sie uns unterstützten, aber dem Druck der Leitung nicht länger standhielten)
Wenn es nur um mich ginge, wäre ich längst weg von diesem Verein.
Leider wünscht mein Kind sich sehnlichst, sein letztes Kiga-Jahr bei seinen Kumpels verbringen zu dürfen und will den Kiga nicht wechseln. Außerdem habe ich keinen anderen geeigneten Kiga Platz bisher gefunden. Es ist gut möglich, dass er sein Vorschuljahr zu Hause, oder in einem Kiga zubringen muss, der nicht zu uns als Familie passt. Von der Trennung von seinen Freunden ganz zu schweigen.
Heute flatterte nun die Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Träger herein. Gemäß Benutzerordnung des Kigas kann der Träger ohne Angabe von Gründen zum Kiga-Jahresende kündigen. Kann ich Widerspruch einlegen und wie? Wie lange habe ich dafür Zeit? Gibt es irgendeinen Schutz für das Kind, damit es doch nicht Kiga wechseln muss, auch wenn es sich um eine private Elterninitiative handelt?
Danke für Eure Antworten!
2 Antworten
Wenn die Satzung eine solche Kündigung erlaubt, wirst du da nichts machen können. Widerspruch könntest du nur bei einer staatlichen Institution einlegen. Hier ist das ein ganz normaler zivilrechtlicher Vertrag, den ihr unterschrieben habt.
Da ich die Satzung der Elterninitiative nicht kenne, kann ich dir keine konkrete Antwort geben- ich antworte jetzt mal aus dem Bauch heraus. Jeder Träger, der eine Kita eröffnen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Oberaufsicht über die Arbeit hat das Amt für Jugend und Familie bzw. die Satdt/Gemeinde. Von hier aus fließen auch die finanziellen Unterstützungen für die Kitas. Das die Leitung eurer kita eine bestimmendere Rolle einnimmt als der Vorstand, ist mir sehr schleierhaft. Denn schlußendlich wurde sie ja durch den Vorstand eingestellt. Sie ist also eine Angestellte! Das der Vorstand den Schwanz einzieht, zeugt nicht von Stärke. Das eine Kündigung erfolgt, aufgrund von Differenzen zwischen Leitung und Eltern, zeugt von einer Inkompetenten Leitung. Ich weiß nicht was zwischen euch vorgefallen ist- aber die Leitung macht es sich zu einfach. Sicher, es gibt Problemeltern, mit denen eine Zusammenarbeit nicht möglich ist. Es gibt auch Umstände, in denen Eltern ein Hausverbot erteilt werden kann. Hier muss man dann überlegen ob eine Kündigung für alle das Beste ist- aber das sind Ausnahmezustände!
Von der rein pädagigischen und sozialen Sichtweise her, wird hier das Kind für das Versagen der Erwachsenen verantwortlich gemacht und bestraft. Und genauso würde ich auch in einem Widerspruch argumentieren, den ihr auf alle fälle aufsetzen solltet. Für die Entwicklung und das Wohle des Kindes ist diese Reaktion der Leitung kontraproduktiv, unzumutbar und nicht einzusehen. Ich würde mich auch mit dem, für die Kitaarbeit zuständigen Amt in Verbindung setzen und ihnen den Vorfall schildern. Schaltet eventuell auch einen Anwalt ein, wendet euch an die Medien. Überdenkt aber im Vorfeld was zu diesen Streitigkeiten geführt hat und seid Gesprächs und Kompromissbereit.
Argumentiert auf jeden Fall NUR aus der Sicht des Kindes und lasst euren ,,Erwachsenenkram" raus. Es zählt hier nur das Wohl des Kindes- nichts anderes!
Wenn das der einzige Grund war, muss ich an der Kompentenz der Leitung zweifeln. Ich finde deine Begründung nachvollziehbar.
Ich habe Kd. in der Gruppe, die wegen ,,jeder Kleinigkeit" zu meiner Kollegin laufen. Ganz einfach weil sie zu ihr eine engere Bindung haben. Umgekehrt genauso. Wenn wir jetzt in Eifersüchteleien verfallen würden, sollten wir an unserer Eignung als Erzieherin zweifeln.
Vielen Dank für die Antwort.
Hintergrund der Differenz zwischen Leitung und mir ist, dass ich meine andere Tochter aus der Kindergartengruppe der Leitung nahm, weil sie das einzige Kind in ihrem Alter war und gleichaltrige Mädels zum Spielen vermisste. Die Leitung war gegen dieses Vorgehen.