Sohn soll nach Umzug in Nachbargemeinde weiter im alten Kindergarten bleiben.
Wir werden wohl in nächster Zeit in die Nachbargemeinde umziehen. Direkt in den ersten Ort nach der Gemeindegrenze. Unser Sohn ist seit einem halben Jahr im Kindergarten und ich möchte das er auch da bleibt. Mit dem alten Kindergarten habe ich schon gesprochen der Träger hat nichts dagegen. Die Kindergartenleitung hat auch schon im Rathaus angerufen und nachgehört. Antwort:Ggf. meldet man sich wenn man die neue Adresse sieht evtl. ist es aber auch kein Problem. Was soll ich mit dieser Aussage anfangen. Hat jemand Erfahrungen damit? Kann die neue Gemeinde uns da einen Strich durch due Rechnung machen und uns zwingen den Kiga zu wechseln? Aus pädagogischer Sicht wäre ein Wechsel absolut nicht sinnvoll, abesehen davon das unser Sohn auch gerne und viel bei den Großeltern ist, die nur drei Minuten vom Kindergarten entfernt wohnen, aber15km vom neuen Kindergarten. Danke
5 Antworten
Streng genommen könnte es Probleme geben, aber nicht von der Gemeinde des neuen Wohnortes, sondern von der alten Gemeinde. Städte und Gemeinden bezuschussen ,,ihre" Kitaplätze (auch die der freien Träger) und das ist der Knackpunkt. Wenn z.B. in der ,,alten" Gemeinde die Nachfrage für Kitaplätze höher ist als die vorhandenen Plätze kann die Stadt/ Gemeinde verlangen, dass das Kind wechselt. In meiner Kita ist das so schon vorgekommen. Sollte es bei euch soweit kommen, habt ihr die Möglichkeit die Großeltern mit ins Boot zu holen. Sei es, das die Großeltern das kind abholen müssen, da ihr das Aufgrund der Arbeitszeiten nicht schafft bzw, wenn es ganz hart kommt, meldet euer Kind bei den Großeltern an. Kindeswohl oder der pädagogische Gesichtspunkt spielen, sobald es um die Finanzen geht, in unserem Land keine Rolle. Das kann ich dir, aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung mit den Ämtern, verzichern. Dann haben selbst wir Erzieher, die das kind ja kennen und einschätzen können, kein Mitspracherecht. Also lasst gegebenenfalls die Fantasie spielen. Auf der anderen Seite bedenkt aber auch folgendes- selbst wenn es noch ein wenig früh ist darüber nachzudenken. Die Einschulung kommt schneller als ihr denkt. Gebt ihr euren Lüdden in eine Kita eurer neuen Gemeinde, wird er mit diesen Kindern auch eingeschult. Er hat also vor Ort Feunde und Spielkameraden gefunden, mit denen er sich verabreden kann und was noch sehr wichtig ist, auch die selbe Schule besuchen wird. Also wägt ab was sinnvoller ist- die Nähe zu den Großeltern oder die Nähe zu seinen Freunden. In seinem Alter ist der Wechsel leichter zu verarbeiten als zu einem späteren Zeitpunkt. Jetzt haben sich seine Beziehungen, sei es zu den Erieherm oder den anderen Kindern noch nicht so verfestigt und er wird schnell in der neuen Kita Freunde finden.
und 15km vom neuen zu Hause? Das is ein sehr weiter Weg zum KiGa. Muss das wirklich sein auf Dauer?
Dein Kind kann in den Kindergarten Deiner Wahl gehen. Es besteht keine Pflicht das Kind in einer KITA im Wohnort unterzubringen. Mein Sohn war nach unserem Umzug weiterhin in seinem alten Kindergarten - drei Ortschaften weiter.
Kann die neue Gemeinde uns da einen Strich durch due Rechnung machen und uns zwingen den Kiga zu wechseln?
durchaus
Die Gemeinde kann durchaus einen Wechsel verlangen! Und ja, es gibt auch die ,,Pflicht" das Kind in die Grundschule einzuschulen, die in Wohnortnähe liegt. Freie Schulwahl gibt es erst für die Zeit nach der Grundschule. Einzige Ausnahme- du findest einen Platz in einer Schule die nicht von den Städten/Gemeinden unterhalten wird, dann musst du für den Platz aber auch Schulgeld bezahlen.
Ich kenne einige Fälle wo das Kind nicht im Wohnort zum Kindi geht, ist nirgendwo ein Problem. Sie müssen ja keinen neuen Platz für ihn suchen oder schaffen, er bleibt ja in seiner bestehenden Gruppe.
durchaus NICHT. Es gibt keine Pflicht ( wie bei der Schule) das Kind in den KIGA des Ortes zu geben.