Wieso darf der Elternbeirat eines Kindergartens keine Kasse haben?
Wieviel Geld darf denn ein Elternbeirat erwirtschaften? Gar keins mehr? Das Geld aus verschiedenen Aktionen kommt ausschließlich dem Kindergarten zugute. Soll man einen Förderverein gründen? Bekommt ich Probleme, wenn man trotzdem eine eigene Kasse hat?
7 Antworten
Frage diesbezüglich am besten einen Steuerberater.
Aber nicht umsonst gibt es (fast) für jeden KiGa einen Förderverein - hier ist dieses besser zu trennen, wer was macht und was einnimmt und ausgibt.
Diese Frage beschäftigt mich ebenfalls gerade. So ist mein derzeitiger Kenntnisstand folgender: "Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet." (Art. 14 Abs. 6 BayKiBiG) Das heißt doch für deinen Fall, dass der EBR eigentlich über keinerlei eigene Gelder verfügt, denn entweder sie sind Zweckgebunden und somit gleich wieder ausgegeben oder es bestimmt der Kindergartenträger über dessen Verwendung.
Als ich dies las, verwunderte ich mich sehr über diese Fremdbestimmung der EBR-Kasse zumal das allgemeine Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUR) hierzu eine ganz andere "Meinung" hat...
der elternbeirat ist ein sozusagen satzungsmäßiges gremium einer öffentlichen einrichtung, die mit öffentlichen geldern zu tun hat. als "untergruppe" mit kasse gehört er mit zur öffentlichen hand und seine kasse muss jederzeit einsehbar und kontrollierbar sein im hinblick auf die grenzen der aufgaben des kindergartens. das ist eine lange erklärung - aber so versteht man vielleicht, dass ein stadtkämmerer probleme hat mit dem eigenleben einer solchen mehr oder weniger öffentlichen kasse. und deshalb macht lieber einen förderverein, der sich seine zielsetzung und seine zwecke selbst beschließen kann. da wird euch niemand dreinreden.
Unser Elternbeirat hatte und hat immer eine (gut gefüllte) Kasse, um dem Kinderhaus mehr Handlungsspielraum bieten zu können! Und das hat den Kämmerer noch nie interessiert! Höchstens dahingehend, dass er verschiedentlich Dinge nicht finanzieren mußte, die der Elterbeirat angeschafft hat!
Hallo, dürfen denn die Mitglieder eines Elternbeirates ohne Einwilligung der Kindergartenleitung einen Förderverein gründen? Ich könnte mir vorstellen, das dies in unserer Einrichtung ein Problem darstellen könnte. Da unser Kindergarten von einer Nonne geleitet wird, gehen fast alle Einnahmen, die der Kindergarten bei Festen und dergleichen erwirtschaftet als Spenden für die 3. Welt wieder aus der Einrichtung raus. Wir würden diese Gelder aber gerne zum Teil für die Einrichtung selber verwenden, da die einzelnen Gruppen sehr veraltertes und vor allem zu wenig Spielzeug haben und auch andere Dinge dringend angeschafft werden müßten, für die der Kindergarten sonst kein Geld zur Verfügung hat.