Schwanger! Beschäftigungsverbot im Kindergarten?
Hallo ihr Lieben,
ich bin in der 5.SSW (4+6) und mache eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin (zwei Tage Schule, drei Tage Betrieb).
Ich habe gestern meiner Anleiterin und meiner Chefin von der Schwangerschaft erzählt & beide stellten mir sofort die Frage, ob ich überhaupt im KiGa arbeiten dürfte, wegen der Infektionsgefahr, gerade wegen der momentanen hohen Grippewelle.
Bevor ich erfahren habe, dass ich schwanger bin, war ich seit Oktober jeden Monat mindestens eine Woche krank! Mein Immunsystem ist also sowieso schon schwach. Ich hatte eine akute Mandelentzündung, mehrfach Erkältungen, Magen-Darm-Grippe und im Februar erst ganz schlimm Fieber mit Halluzinationen und Fieberkrämpfen, auf Medikamente reagierte ich mit Hautausschlag.
Eine Impfung hält ja rund 10 Jahre. Geimpft wurde ich allerdings das letzte Mal 2002. Wenn man krank oder schwanger ist, darf man ja leider nicht mehr geimpft werden. Ich hatte noch nie Röteln und gerade die können zu einer Fehlbildung, einer Frühgeburt oder einer Todgeburt des Ungeborenen führen.
Ich habe zwar am Montag einen Termin beim FA, mache mir jedoch jetzt schon tausend Gedanken.
Wie ist Eure Einschätzung: Glaubt ihr, dass ich ein Beschäftigungsverbot für Betriebe dieser Art bekomme?
LG :)
3 Antworten
Ja, für dich gibt es ein Beschäftigungsverbot - und zwar nicht wegen der Grippewelle, sondern wegen der Gefahr, dich an einer Röteln-Art anzustecken, gegen die nicht geimpft werden kann - und diese Röteln wären eine Gefahr für das ungeborene Kind.
Die Arbeit im Kindergarten und in der Krippe ist für eine Schwangere nicht erlaubt.
Danke für die schnelle Antwort! :)
Hallo,
ich habe 2000/2001 bis zum Mutterschutz normal in der Kita gearbeitet und anderes kannte ich es auch nicht von Kollegen. Meine Chefin war ständig besorgt, wenn irgendeine neue Krankheit in der Einrichtung bekannt wurde. Es war fast, als würde sie Oma. Dabei war ich gegen alles wichtige immun und meine Ärztin sah da keine Probleme. Allerdings war das super anstrengend!
Ich war bis 2013 beurlaubt und wurde wegen der Schwangerschaft einer Kollegin früher zurück gerufen (ich wollte gerne, hätte rechtlich aber nicht gemußt). In der Zwischenzeit hatte es sich grundlegend geändert. Ja, sobald auch nur der Verdacht besteht, Du könntest schwanger sein, wird heutzutage ein Beschäftigungsverbot erteilt! Bei vollem Gehalt natürlich. Was Dir in der Ausbildung nicht sehr helfen wird, weil Du die Ausbildung unterbrechen musst - und später mit Baby fortsetzen. Das dürfte nicht ganz einfach sein - da wirst Du Dir viel Hilfe organisieren müssen. Es geht aber! Erkundige Dich, wie lange die Unterbrechung dauern darf. Und denke nicht, Du legst mit der Geburt einfach nur Dein Baby ab und machst da weiter, wo Du aufgehört hast. Die körperliche Umstellung, der Schlafmangel etc. zehrt unheimlich an den Kräften!
Meine Chefin sagte 2013, es muss unheilmlich viele und teure Komplikationen, Behinderungen oder Schadenersatzklagen gegeben haben. So dass das Beschäftigungsverbot bei voller Lohnfortzahlung und der Finanzierung einer Vertretung billiger ist.
Bedauere also lieber nicht, keine Impfung mehr zu dürfen. Bei einer Impfung bekommst Du ja genau die Erreger (in abgeschwächter Form), die eine Immunisierung bewirken sollen (aber auch für Mißbildungen/Behinderungen verantwortlich sind). Ein behindertes Kind zu haben ist kein Zuckerschlecken, wenn Du überall angestarrt wirst und hinter Deinem Rücken getuschelt wird. Und so manch ein Partner hat sich auch schon vom Acker gemacht, wenn das Kind nicht makellos wurde. So als hätte man aus dem Katalog bestellt und könnte zurückschicken. Dann steht frau evtl. auch alleine da. Und eine neue Partnersuche mit behinderten Kind dürfte auch nicht ganz einfach werden.
Freu Dich lieber über die freie Zeit und versuche, soviel in der Ausbildung vorwärts zu lernen, wie möglich. Zur Fachschule kannst Du sicher weiterhin gehen. Vielleicht ist es möglich, das Deine Mitschüler in den Kitas viel mit Video arbeiten und Du daran zu lernen versuchst? Wir hatten sowohl n der Fachschule als auch in der Kita Videoausstattung, aber das ist ja verschieden.
Hallo.
Das arbeiten in einem Kindergarten ist während der Schwangerschaft verboten. Du musst die Ausbildung unterbrechen, und kannst nachher weitermachen. Viel Glück.
Bley 1914