Kann man jemandem aus einem Verein rausschmeissen?
ich bin seit drei jahren mitglied in einem verein, in dem es immer mehr oder minder harmonisch zuging. seit ca. 5 monaten haben wir ein neues mitglied, das sich sofort extrem engagiert hat. seit zwei monaten jedoch schlägt derjenige immer mehr quer, mobbt herum und verhält sich nach außen hin anderen mitgliedern gegenüber unloyal. leider haben wir nicht in der satzung, dass man mitglieder aufgrund von solchen vorfällen mitglieder ausschließen darf. ich habe aber das gefühl, dass er, sollte er bleiben, den verein in die misere treibt. leider sieht das nur ein drittel der aktiven mitglieder so. gibt es trotzdem eine möglichkeit, ihn rausschmeißen?
4 Antworten
Ja natürlich: Bei einer regelmäßigen Sitzung des Vorstandes kann per Mehrheitsentscheid erwirkt werden, dass man jemanden aus einem Verein ausschließen kann. Einfach einen Tagesordnungspunkt machen. (Wenn man sowas in der Vereinssatzung nicht integriert hat).
Mitgliederrechte - Mitgliederpflichten
Durch die Beteiligung an der Gründung oder dem späteren Beitritt zu einem Verein entsteht die Vereinsmitgliedschaft. Hierbei unterwirft sich das Mitglied den für den Verein geltenden Regelungen, der Satzung und der Vereinsordnungen, und verpflichtet sich, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Pflichten, wie Beitrags- und Mitarbeitspflichten, zu erfüllen. Demgegenüber erwirbt das Mitglied die sich aus der Mitgliedschaft ergebenen Rechte.
Bei den Mitgliedspflichten denkt wohl jeder zunächst an die Beitragspflichten. Daneben besteht aber auch noch eine Treue- und Förderungspflicht jedes Mitglieds. Und außerdem können in der Satzung oder aufgrund einer Satzungsbestimmung weitere Pflichten, wie zum Beispiel Arbeitsleistungen, festgelegt werden. Verstöße gegen diese Pflichten können – nach näherer Bestimmung in der Vereinssatzung – sogar mit Vereinsstrafen, etwa Geldzahlungen, Beschränkungen der Rechte oder Ausschluss aus dem Verein, belegt werden.
Durch den Beitritt wird auch die Pflicht begründet, den satzungsgemäßen Vereinszweck zu fördern. Diese Förderpflicht stellt eine sich aus der Mitgliedschaft ergebende Hauptpflicht dar, die auch zu Handlungspflichten des einzelnen Mitglieds führen kann. Zu unterscheiden sind dabei aktive Förderpflichten, aufgrund derer das Mitglied zu einem bestimmten Verhalten, wie etwa der Mithilfe bei der Vorbereitung eines Vereinsfestes, verpflichtet ist und die passive Loyalitätspflicht, die fordert, ein die Verfolgung des Vereinszwecks störendes Verhalten zu unterlassen.
Zu diesen passiven Förderpflichten gehört auch, die rechtmäßigen Beschlüsse etwa der Mitgliederversammlung hinzunehmen und sich entsprechend zu verhalten, auch wenn man selbst der entsprechenden Regelung nicht zugestimmt hat oder sie für falsch hält. Das Mitglied muss Regelungen dulden, die von einem Vereinsorgan auf gesetzlicher oder satzungsmäßiger Grundlage rechtmäßig getroffen wurden.
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Frank Richter Rechtsanwalt
Wenn das nur ein drittel der Mitglieder so sieht und auch in der Satzung nichts vorgesehen ist, dann wird das schlecht möglich sein. Dazu müsste dann wohl die Satzung geändert werden, wozu eine 2/3-Mehrheit vonnöten sein wird.
Es gibt doch sicher einen Vorstand. In einer Ausschußsitzung mal ansprechen. Dann sollte mal das mit dem Neuen besprochen werden, daß eben so nicht geht. Bei uns war das auch so, deswegen sind sogar andere gegangen. Bevor das passiert, muß schnellstens etwas unternommen werden. Rausschmeißen ist, finde ich die letzte Möglichkeit, zuerst sollte mal ein klärendes Gespräch stattfinden und eventuelle Konzequenzen aufzeigen.