Darf der Ausbildende dem Azubi Arbeitszeit vorschreiben?
Hallo,
in unserem Unternehmen gibt es keine festgelegte Arbeitszeit, die Arbeitszeit kann ab 6:30 morgens beginnen, man kann z.b. aber auch um 10 Uhr einstechen, man muss dann natürlich länger bleiben. Darf der Ausbildende dann in diesem Fall, mündlich und ohne weitere Absprache mit Vorgesetzten, dem Azubi eine Kernarbeitszeit von 8 Uhr - 17 Uhr vorschreiben? Der Sinn dahinter soll sein, dass der Ausbildende nicht so früh wie der Azubi am Arbeitsplatz erscheint und der Azubi bis dahin alleine ohne Ausbildender wäre.
8 Antworten
Grundsätzlich darf der Ausbildende die Arbeitszeiten bestimmen solang sie realistisch bleiben und zu normalen Zeiten sind, die im Beruf normal sind.
Allerdings ist es so, das ein Azubi unter Aufsicht sein sollte. Wenn schon geplant ist, das er sowieso Anfangs alleine wäre, dann könnte der Azubi wenn er schlechte Laune hat das auch der IHK melden (mal grob genommen), da der Betrieb dazu verpflichtet ist, Aufsicht zu Gewährleisten und dem Azubi was beizubringen.
Glaube ein Teil der Arbeitszeit darf er natürlich alleine machen, allerdings sollte immer ein Ansprechpartner der Abteilung da sein
Auch bei Gleitzeit kann eine Kernarbeitszeit vorgegeben werden. Grundsätzlich ist das durch § 106 GewO möglich.
Ausnahme: Dieses Weisungsrecht wäre bereits durch einzelvertragliche Regelung, Betriebsvereinbarung oder tarifvertragliche Regelungen erschöpft.
Ob Dein Ausbilder Dir gegenüber weisungsbefugt ist, kann ich natürlich aus der Ferne nicht einschätzen. Es würde mich aber eher wundern, wenn das nicht der Fall wäre.
Grundsätzlich ist für alle Mitarbeiter geregelt, dass ab 6:00 angefangen werden kann, oder auch später, wenn man seine Anwesenheitszeit einhält.
Also Ausbildender kannst Du die Arbeitszeiten der Auszubildenden im Rahmen der einschlägigen Gesetze so bestimmen, wie Du es für sinnvoll erachtest. Als Ausbilder, nur nach Rücksprache mit dem Ausbildenden.
Euer Arbeitszeitmodel nennt sich Gleitzeit. Normalerweise kann dein Vorgesetzter bzw. Ausbilder schon vorschreiben, wie du zur Arbeit kommen sollst, da auch bestimmte Richtlinien des Arbeitsgesetzes für Auszubildende eingehalten werden müssen. Es ist richtig, dass ein Azubi nicht alleine sein soll. Nun kommt es natürlich darauf an, in welchem Lehrjahr du bist und ob es noch andere Personen gibt, die dich bei deiner Arbeit "beaufsichtigen" können?
Hast du mit deinem Ausbilder schon einmal gesprochen, dass du gerne früher beginnnen würdest? Falls das nichts bringt, würde ich mal in der Personalabteilung nachfragen, bzgl. des Gleichstellungsgesetzes mit den anderen Beschäftigten.
Ich bin 3. Lehrjahr und im Sommer mit der Ausbildung fertig, alleine beschäftigen kann ich mich. Meistens sind morgens nur die Auszubildende so früh da und das so etwa 1 Stunde. Mit ihnen gesprochen habe ich schon, da ich auch einen Heimweg von ca. 1 Stunde habe. Die Antwort ist dann aber meistens, dass es grundsätzlich egal ist wie lang die Anreise ist.
Ob man das darf oder nicht weiß ich nicht.
Bei uns gibt es eine Gleitende Arbeitszeit und ich habe ebenfalls die Aufgabe die Azubis einzulernen.
Bei uns ist die Arbeitszeit eines Azubis von 7-16Uhr in der Lehrwerkstatt. Nach 2 Jahren kommen sie aber raus und arbeiten dann im Büro/Werkstatt mit. Hier wurde eine interne Regelung festgelegt, dass die Azubis gleiten dürfen, sie aber schauen sollen, dass sie nicht vor 7 Uhr kommen, eher später und mit dem Ausbilder absprechen müssen, wenn sie länger bleiben müssen/wollen (z.B. wegen späterem kommen), damit sie noch Arbeit bekommen und nicht in der Gegend rum stehen/sitzen.
Ich persönlich, sehe aber von dieser Regelung bisschen ab und gebe meinem Azubi eine Arbeit + Termin. Dann soll er selber entscheiden, wie viel Zeit er dafür benötigt und soll demnach selbst entscheiden, wie er kommt und geht. Klappt bei mir seit Jahren sehr gut so.