Duschen während der Arbeitszeit möglich?
Ich bin seit zwanzig Jahren im Öffentlichen Dienst tätig.
Am Freitag bin ich bin mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren, habe mich eingestempelt und bin danach noch zum Duschen gegangen. Insgesamt war ich bereits 45 Minuten eingestempelt, als ich tatsächlich an meinem Arbeitsplatz eintraf. Mein Vorgesetzter hat das mitgekriegt und an die nächsthöhere Ebene gemeldet.
Womit muss ich jetzt rechnen?
8 Antworten
Was als Arbeitszeit gilt und was nicht, regeln entweder der Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen.
Um ganz ehrlich zu sein, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, mich einzustempeln und dann Duschen zu gehen, und gehe davon aus, dass man dich rügen oder abmahnen wird. Auch eine Kündigung ist möglich, nach meinem Empfinden aber nicht wahrscheinlich, wenn du ein ansonsten pflichtbewusster Mitarbeiter bist.
Je nachdem, wie lange du in der Firma bist, wird man eventuell die Zeit auch nur korrigieren.
Am besten suchst du selbst aktiv den Weg zu deinem Vorgesetzten und entschuldigst dich.
Nach 20 Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst sollte man so weit denken können,dass das Duschen oder sonstige Körperpflege nicht zur Arbeitszeit zählt und,wenn schon nötig,vor dem Einstempeln zu erfolgen hat.
Mit einer Ermahnung bzw. Abmahnung dürfte mindestens zu rechnen sein.
Natürlich auch mit dem Abzug von der Arbeitszeit.
Wenn du die Zeit fürs Duschen an diesem Tag nachgearbeitet hast, dürft Dir nicht passieren. Es kann sein, das Du eine Abmahnung erhälts, weil Du dich nicht korrekt verhalten hast. Der Arbeitgeber könnte jetzt auf die Idee kommen, das Du das öfter so gemacht hast.
Duschen gehört nicht zur Arbeitszeit. Die 45 Min. werden als unrechtmäßig "erschwindelte" Arbeitszeit bewertet. Mögliche Konsequenzen:
1. Abmahnung;
2. Nacharbeit.
Es kann, entsprechend Ihres Vorgesetzten und welchen Umgang er mit den Mitarbeitern pflegt, zu einer mündlichen Abmahnung und Eintrag in die Personalakte kommen. Das sollte eigentlich alles sein.
dass dir die zeit von der arbeitszeit abgezogen wird.duschen gehört normaerweise nicht zur arbeitszeit,es sei denn du bist bergmann oder ähnliches und dann ist es im vertarg geregelt