Darf der Arbeitgeber Urlaub vorschreiben?
Hallo, ich arbeite in einem Diabetesfachgeschäft. Diese Firma vertritt die Philosophi sich mit den Filialen unmittelbar in der Nähe einer Diabetologischen Praxis anzusiedeln. Als ich vor 5 Jahren dort angefangen habe zu arbeiten wurde gesagt dass der Urlaub wenn möglich mit der Arztpraxis zu machen sei. Da wir zu zweit in dem Geschäft arbeiten wäre es auch möglich mal außerhalb der offiziellen Urlaubszeiten der Praxis Urlaub zu nehmen, da man sich ja vertreten kann. In den letzten Jahren wurden unsere Arbeitszeiten gekürzt,aber die Öffnungszeiten sind geblieben ,somit fallen immer Überstunden an, die schnellstmöglich wieder abzubauen sind. In der Realität sieht es nun so aus, dass wir ausschließlich Urlaub machen sollen, wenn die Arztpraxis Urlaub macht. Und es immer Diskussionen gibt. Der Chef geht davon aus dass wir uns gegenseitig vertreten, ich das aber nicht kann, da ich auf Grund der Stundenreduzierung einen Mini Job mit festen Arbeitszeiten hab. Im Arbeitsvertrag ist diese Urlaubsregelung nicht schriftlich festgehalten. Es gibt auch keinen Betriebsurlaub. Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus. Darf der AG uns den Urlaub vorschreiben?
4 Antworten
Darf der AG uns den Urlaub vorschreiben?
Nur, wenn das dienstlich unabdingbar und nicht absehbar gewesen ist, wie z.B. eine Krankheitsvertretung oder bei einem sonstigen "Notfall".
Aber eine so pauschale Vorgehensweise ist nicht zulässig.
Dazu schreibt der "Jurist":
Arbeitgeber muss Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigenLaut § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss dein Arbeitgeber grundsätzlich deine Wünsche bei der Urlaubsplanung berücksichtigen.
Es sei denn natürlich, du meldest innerhalb der dir gesetzten Frist keine Wünsche an. Dann darf der Arbeitgeber deine Urlaubstage verplanen. Grund: Der Urlaub, den du in einem bestimmten Kalenderjahr zur Verfügung hast, muss in der Regel auch innerhalb dieses Jahres genommen werden – dafür sorgt dann der Arbeitgeber.
Jeder Arbeitnehmer mit entsprechendem Urlaubsanspruch hat zudem das Recht, einmal im Jahr zwei Wochen Urlaub am Stück zu bekommen. In § 7 Absatz 2 BUrlG ist hier konkret von zwölf Werktagen die Rede, dies bezieht sich allerdings auf eine Sechstagewoche, bei der der Samstag mitgezählt wird.
Darf der Arbeitgeber Urlaubswünsche ablehnen oder eigenmächtig planen?
Der Urlaubswunsch des Arbeitnehmers ist dem Arbeitgeber nicht immer Befehl: So kann eine Urlaubsanfrage aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden, zum Beispiel, wenn viele Kollegen krank sind oder ein wichtiges Projekt abgeschlossen werden muss.
Der Arbeitgeber darf zudem unter bestimmten Umständen Betriebsferien anordnen und bestimmen, dass alle Mitarbeiter in diesem Zeitraum Urlaub nehmen. Auch dann darf er aber nur einen Teil des zur Verfügung stehenden Jahresurlaubs verplanen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 1981 in einem Grundsatzurteil festgehalten (AZ 1 ABR 79/79). Das BAG hat dabei jedoch keine allgemein gültige Quote festgelegt, wie viel Urlaub noch frei verplanbar sein muss.
Hallo,
grundsätzlich darf der Arbeitgeber Betriebsurlaub festlegen, allerdings darf er nicht den gesamten Urlaub des Arbeitnehmers verplanen. Gerichtsentscheide gehen davon aus, dass für Betriebsurlaub maximal ca. 3/5 des Urlaubsanspruches durch den Arbeitgeber verplant werden darf.
Aber ich will mal auf ein ganz anderes Problem hinweise, dass du möglicherweise haben könntest. Wenn du einen Minijob neben deiner Arbeit hast, ist diese in der Regel durch den Hauptarbeitgeber zu genehmigen. Ist das erfolgt? Ich kann mir gerade nicht vorstellen, dass der AG diesen Minijob zulässt, wenn dieser zu möglichen Konflikten mit deiner Arbeit bei ihm führen kann.
Das Problem in kleinen Betrieben unter 10 Mitarbeiter ist immer die Frage, ob man ein Recht, dass man hat, auch bekommt ohne kurz darauf die Kündigung zu erhalten. Denn bei unter 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz nicht... da bist du halt leider im Zweifel Freiwild.
Empfehlung: Such dir langfristig einen Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter wertschätzt.
LG, Chris
Wenn du einen Minijob neben deiner Arbeit hast, ist diese in der Regel durch den Hauptarbeitgeber zu genehmigen.
Nein!
Die Ausübung eines Nebenjobs ist nicht von der Genehmigung durch den Hauptarbeitgeber abhängig - es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart, die Genehmigung sei einzuholen mit der Maßgabe, dass sie zu erteilen ist, sofern keine berechtigenden Gründe eine Verweigerung erlauben.
Und auch informiert werden muss der Arbeitgeber nur dann, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder es Gründe geben könnte (konkurrierende Nebentätigkeit oder relevante Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb; Beeinträchtigung des Hauptjobs z.B. durch Übermüdung; Kollision mit gesetzlichen Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz).
in kleinen Betrieben unter 10 Mitarbeiter
Um genau zu sein:
Es dürfen nicht mehr als 10 Mitarbeiter sein; und diese "10" sind eine rechnerische Größe, weil es sich dabei um Vollzeitstellen handelt und Teilzeitbeschäftigte anteilig berechnet werden
Ja das mit dem Nebenjob ist genehmigt. Zuerst hatte ich einen flexiblen dann irgendwann mit festen Arbeitstagen.
Bis zu einem gewissen Grade darf er das, aber nicht vollständig. Wenn ich mich nicht irre, sind das bis zu 2/3 des Urlaubs. Und dafür müssen auch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Ob die hier gegeben sind, vermag ich nicht zu beurteilen, würde ich aber bezweifeln.
Ich verstehe nicht warum Leute bei so einem Arbeitgeber bleiben? So ein Cheff sollte einfach nach wenigen Wochen ohne Angestellte dastehen...
Ich habe über ein Jahr Bewerbungen geschrieben, es waren sehr viele. Aber ab einem bestimmten Alter wird es schwierig. Und wenn man keine Aussicht auf einen anderen Arbeitsplatz hat, bleibt man lieber bei dem was man hat, Hartz 4 hatte ich zu genüge. Das ist für mich keine Option