Vertragliche Arbeitszeit wird nie ausgeschöpft?
Hallo ist ein etwas kompliziertetes Thema.. Ich arbeite in einem Pflegedienst und bin für 130 Std angestellt. Leider planen meine Chefs mich nie für den Monat so ein, dass ich ordentlich Minusstd gesammelt habe (müssten bald über 100 Std sein).
Jetzt wurde mir gesagt, ich solle entweder die Std nacharbeiten, meinen Urlaub zum Ausgleich streichen oder mir weniger Std auszahlen lassen....ist das rechtens? In meinem Vertrag steht zum Thema Minusstd gar nichts und es wurde kein Arbeitszeitkonto vereinbart. Die Schuld warum ich nicht auf meine Stunden komme, liegt ganz alleine bei der Planung von meinen Chefs im Dienstplan.
Da mich keine Schuld trifft, bin ich trotzdem verpflichtet die Stunden nachzuarbeiten? Es ist ja nicht so, als würde ich mich nicht bereit stellen zu arbeiten oder ich würde sagen, ich brauche frei.
Vielleicht kann mir ja jemanden helfen..
8 Antworten
Da mich keine Schuld trifft, bin ich trotzdem verpflichtet die Stunden nachzuarbeiten?
Nein, bist Du nicht.
Dein AG hat mit Dir einen Arbeitsvertrag über 130 Arbeitsstunden/Monat geschlossen.
Daher bist Du verpflichtet, diese 130 Stunden zu arbeiten, Dein AG ist verpflichtet, Dir auch genügend Arbeit zu geben.
Tut er das nicht und gibt Dir weniger Stunden, obwohl Du die vereinbarten Stunden arbeiten willst, ist er nach § 315 BGB in Annahmeverzug.
Da können keine Minusstunden entstehen, es muss nicht nachgearbeitet werden und ein Urlaubsabzug geht überhaupt nicht, das Bundesurlaubsgesetz hat hier nichts zu suchen.
Dein AG soll Dir mal die rechtliche Grundlage für sein Ansinnen zeigen. Das wird er nicht können.
Wenn die regelmäßige Arbeitszeit vertraglich auf 130 Stunden monatlich festgelget ist, dann sollte der ArbG auch dafür sorgen, daß die ArbN die zur Verfügung stehende Arbeitszeit auch beschäftigt sind. Wenn er das nicht macht, dann ist das sein Betriebsrisiko.
Wenn nicht, dann kommt der ArbG in Annahmeverzug, wenn der ArbN seine Arbeitsleistung anbietet - es können keine Minusstunden entstehen und das Gehalt muß weiter gezahlt werden.
Die Stunden brauchen auch nicht durch zusätzlich zu leistende Stunden in Folgemonaten "nachgeholt" werden
Abgesehen davon ist es nicht zulässig Minusstunden mit Urlaub auszugleichen.
Hier mal eine Antwort zur ähnlichen Frage:
vereinbart sind muss Dein Chef Dich auch 25 Stunden arbeiten lassen. Habt Ihr ein Zeitkonto mit Plus- und Minusstunden? Ist das vertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt?
Wenn nicht, befindet sich Dein Chef, wenn er Dir zuwenig Stunden zuteilt, nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Das bedeutet, er hat Dich so zu bezahlen als wenn Du die 25 Stunden gearbeitet hättest. Nacharbeiten muss man diese Stunden nicht. Ist also nichts mit Minusstunden. Das Betriebsrisiko (wenig Arbeit) trägt der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer. Du musst nur klar und deutlich Deine Arbeitskraft anbieten (am besten mit Zeugen). Wenn er sie nicht annimmt, ist das sein Problem
Wenn 25 Stunden vereinbart wurden (und es nichts anderslautendes gibt), dann hat der Arbeitgeber diese 25 Stunden auch zu bezahlen. Er kann nicht einfach die Annahme deiner Arbeitskraft verweigern und dich dafür schlechter bezahlen. Das Betriebsrisiko (und dazu gehört eine schlechte Auftragslage) trägt der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer.
Deine chefs sind Ausbeuter einmal sind sie vertraglich verpflichtet dich voll für diese auch nicht gearbeitet zeit zu bezahlen!
2 Du hast keinerlei Minusstunde angehäuft da deine Chefs das verbockt haben und nicht du !
3 Alle Forderung an dich sind rechtswidrig nimm dir einen anwalt wen die das wirklich durchführen! Dein Urlaub darf dir auch nicht gestrichen werden und nacharbeiten musst du auch nicht!
4 Minusstunden müssten im Arbeitsvertrag stehen tun sie es nicht gibt es Keine Minusstunde!