Darf der Arbeitgeber die zur Verfügung gestellte Wohnung kontrollieren?
Hi
Ich wohne in einer Wohnung die mir von meinem Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. In meinem Arbeitsvertrag habe ich zugestimmt, dass mein Arbeitgeber regelmäßige Kontrollen auf Sauberkeit durchführen darf. Jetzt stand die erste Kontrolle an und mein Arbeitgeber hat wirklich ALLES kontrolliert. Er hat in jeden Schrank gesehen, in jede Schublade, in den Kühlschrank und hat auch überall durchgewühlt. Als ich ihn darauf ansprach meinte er, dass er das durch den Vertrag darf, da ich zugestimmt habe.
Ich hab mir beim unterschreiben eigentlich nichts dabei gedacht, da ich ein ordentlicher Mensch bin, aber so einen großen Eingriff in meine Privatsphäre habe ihc nicht erwartet. Kann man da irgendwie vorgehen, außer kündigen?
8 Antworten
Nach Absprache und Terminvereinbarung, kann er sich davon überzeugen, dass die Wohnung als solches nicht verwahrlost. In den Schränken hat er absolut nichts zu suchen.
diesen Passus im (Arbeit- ???) Vertrag halte ich einfach mal für absolut rechtswidrig ....
Du solltest Dich in dieser Sache anwaltlich beraten lassen bevor Du etwas unternimmst - schließlich arbeitest Du auch da ...
ganz ehrlich ... über kurz oder lang solltest du Dir einen anderen Arbeitgeber (und eine andere Wohnung) suchen ....
Sobald er anfängt in Schränke oder gar dort Sachen durchwühlt, fliegt der Kerl in hohem Bogen. Das ist Privatsphäre; das geht ihn einen feuchten Dreck an.
Der Arbeitnehmer fliegt im selben Augenblick mit, nämlich aus seinem Arbeitsrechtsverhältnis. Nicht so hitzig, Peter.
auch bei Firmenwohnungen gilt wohl noch die Unverletzlichkeit der Wohnungsrechte. Der Vermieter muß sich immer anmelden mit einer Frist. Auch Zweitschlüssel ohne Wissen des Mieters sind wohl nicht zulässig.
Der FS hat die Wohnung kostenlos zur Benutzung. Er hat daher keinen Mietvertrag, es gibt daher kein anwendbares Mietrecht.
Kann man da irgendwie vorgehen, außer kündigen?
Das er die Wohnung kontrollieren will kann man ja verstehen. Er kann schauen ob die Mietsache pfleglich behandelt
In die Schränke bzw. Privatsachen reinzuschauen das geht zu weit.
Ich würde ihm schriftlich mitteilen, dass Du nichts gegen eine Kontrolle der Wohnung hast aber zukünftig keine Kontrollen Deiner Privatsachen bzw. Schrank- und Schubladeninhalte dulden wirst.
MfG
johnnymcmuff
Ich weiß, dass es nicht zulässig ist, aber sich mit einem Arbeitgeber anzulegen ist nicht gerade ratsam. Daher habe ich halt so geantwortet.
Das er die Wohnung kontrollieren will kann man ja verstehen. Er kann schauen ob die Mietsache pfleglich behandelt
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kann man alles verstehen, ist aber nicht zulässig, außer es gibt tatsächlich einen Anlaß .... aber auch dazu muss man nicht in Schubladen und Schränke schauen ....