Darf ein Betriebsrat generell einen Kleiderspind öffnen?
Hallo,
ich hätte eine Frage. In der Firma, bei der ich arbeite, haben Betriebsräte im Rahmen Sauberkeit der Spinde, eine Begehung der Umkleideräume gemacht. Die Betriebsräte verfügen über Zweitschlüssel der, vom Betrieb zur Verfügung gestellten Vorhängeschlösser, der Erstschlüssel hat der AN (kann natürlich ein eigenes Vorhängeschloß auch anbringen). Bei einem Arbeitskollegen von mir wurde ein etwas strenger Geruch, von seinem Spind ausgehend, festgestellt (im Nachhinein stellte sich heraus es waren seine Arbeitsschuhe) und haben seinen Spind geöffnet. Er fragte mich, ob er die Betriebsräte das dürften. Soweit mir bekannt ist, dürfen Spinde nur im Beisein des betreffenden AN geöffnet werden, was dort nicht der Fall war. Der Spind unterläge auch der Privatsphäre. Die Betriebsräte behaupteten, sie dürften die Kleiderspinde öffnen. Daher möchte ich euch, gerne fragen, ob Betriebsräte generell einen Kleiderspind im Rahmen einer Kontrolle öffnen dürfen ? Viele Grüße und danke für eure Antworten
4 Antworten
Generell darf niemand einen Spind von jemand anderen grundlos öffnen.
Wenn durch den Geruch von einer Gefahr für die Gesundheit anderer ausgegangen wurde, und der Besitzer zu diesem Zeitpunkt nicht herbeigebracht werden kann, liegt die Sache anders.
Es handelte sich schlicht und ergreifend um Fußschweiß
Was zum Zeitpunkt der Öffnung aber nicht bekannt war, es hätte ja auch etwas "gefährliches" sein können, dieser begründete Verdacht auf eine Gefahr würde ausreichen.
Aber wie bereits gesagt, generell darf niemand einen Spind öffnen.
Der Betriebsrat hat gar keine Berechtigung einen Spind zu öffnen, da es sich dabei um keinerlei Vorgesetzten oder Weisungsbefugten des Angestellten handelt, der Betriebsrat ist eigentlich genau für das Gegenteil da, um die Rechte der Angestellten zu schützen und zu vertreten, und nicht um die Angestellte zu kontrollieren welche Beiträge in die Gewerkschaft zahlen und einen Betriebsrat erst ermöglichen.
Der Angestellte kann allerdings bei einer angekündigten Kontrolle der Spinde durch den Arbeitgeber den wenn vorhandenen Betriebsrat hinzuziehen.
Ebenso kann der Arbeitgeber den Betriebsrat als Zeuge bei begründeten Verdacht auf eine Gefahr die das Öffnen eines Spindes unumgänglich macht hinzuziehen, wenn der Besitzer des Spindes zu diesem Zeitpunkt nicht auffindbar ist.
Der Spind ist wie seine Privatwohnung. Ohne ihn dürfen sie nicht einfach den Spind öffnen denn das wäre Einbruch. Zumindest müssen sie ihn darüber informieren das sie reinschauen wollen und Ihm die Gelegenheit geben den Spind selbst zu öffnen.
Der Spind ist wie seine Privatwohnung. Ohne ihn dürfen sie nicht einfach den Spind öffnen denn das wäre Einbruch.
Unsinn. Gem. § 87 (1) Nr. 1 BetrVG legitimierte Spindkontrollen sind zulässig.
Gem. § 87 (1) Nr. 1 BetrVG legitimierte Spindkontrollen sind zulässig
Im BetrVG §87 stehen lediglich die Mitbestimmungsrechte des BR, dies sind keine Entscheidungsrechte um Spindkontrollen durchzuführen.
Der Betriebsrat ist dazu gar nicht berechtigt, und hat auch gar nicht die Aufgabe dies zu tätigen.
Der BR hat lediglich bei einer solchen Aktion ein Mitbestimmungsrecht ;-)
Danke für deine schnelle Antwort. Das war nicht der Fall, er wurde nicht vorgeladen von den Betriebsräten, um in deren Anwesenheit, seinen Spind, selbst zu öffnen. Viele Grüße
Danke vielmals für eure schnellen Antworten. Ich werde die Antworten meinem Kollegen zu kommen lassen und er sollte die Sache auf jedenfall klären lassen.
Viele Grüße
offenbar schießt hier der Betriebsrat ein wenig über sein Ziel hinaus. Mit Sicherheit ging vom austretenden Geruch des Arbeitsspindes keine Gefahr für Menschen aus, sodass der betroffene Arbeitnehmer hätte hinzugezogen werden können.
Vom Prinzip her liegt hier also ein völliges Fehlverhalten des Betriebsrates vor.
Falls der Kollege Gewerkschaftsmitglied ist, dann sollte er den Vorfall dem für den Betrieb zuständigen Gewerkschaftssekretär schriftlich mit der Bitte um Stellungnahme mitteilen.
Der Betriebsrat wird beim nächsten Spind öffnen mit Sicherheit vorsichtiger sein und die Arbeitskollegen vor Öffnung hinzuziehen.
Meiner Meinung nach nicht. Da könnte ja jeder kommen und sämlichen Spinde öffnen. Das ist voll daneben.Ein Betriebsrat ist dafür da, um sich für den Arbeitnehmer einzusetzen, aber nicht um Spinde zu öffnen.
Danke für deine schnelle Antwort. Eine gesundheitliche Gefahr dürfte nicht bestanden haben. Es handelte sich schlicht und ergreifend um Fußschweiß. Wenn man den ganzen Tag, in wenig atmungsaktiven Arbeitsschuhen unterwegs ist, kann es vorkommen, daß am Feierabend die "Füße und die Schuhe qualmen". Er hat aber mittlerweile ein neues Paar an Arbeitsschuhen. Da die Kontrollen unangemeldet stattfinden, kann ich nicht genau sagen, wann sie stattfand. Zumindest die letzten 4 Wochen war er anwesend.
Viele Grüße