Darf das Umgangsrecht bei einem Kindergartenkind auf Übernachtung ausgeweitet werden?

5 Antworten

wenn das kind keine bindung zu seinem vater hat dann bist du auch bisschen schuld daran. du denkst jetz das er euer kind nur haben will damit er seinen aufenthalt weiter da hat, aber weißt du es richtig oder ist es nur spekulation? manche männer ändern sich und wollen wirklich den umgang mit dem kind auch wenn es sich erstmal weigert mit zu gehen, das kann aber auch mit an dir liegen weil du mit sicherheit negativ von ihm sprichst und auch denkst und eigentlich nicht willst das er das kind bekommt. abe sei froh wenn dein ex mann sich um euer kind kümmern will, andere väter lassen ihre kinder links liegen und wollen nie was mit ihren kindern zu tun haben.

jumba  24.04.2010, 12:45

hmmm sie ist nicht schuld, wenn das kind denkt der vater ist ein vollpfosten. dasselbe denken meine auch von ihrem kv und er ist auch einer. dazu musste ich garnix tun, sie haben ihn nur kennengelernt und sich seine art und weise angeschaut und den rest für sich selber geklärt. nix interesse umgang, kein interesse an kontakt noch irgendwas anderes. ob das irgendwann wieder kommt, ist eine andere frage. wenn er negativ ist der kv, dann kann man ihn auch nicht schön reden.

Maman1969 
Beitragsersteller
 23.04.2010, 18:02

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Meine Frage war: Darf das Umgangsrecht bei einem Kindergartenkind auf Übernachtung ausgeweitet werden?

Antworten, die darüber hinausgehen, sind reine Spekulation, die ohne Hintergrundwissen nicht gegeben werden sollten.

jumba  24.04.2010, 12:44
@Maman1969

wenn das die frage ist: dann ja das darf es. bereits kinder im alter von 6-7 monaten sind alt genug um beim vater zu schlafen. jedes wochenende oder einmal die woche. spätestens mit 2 jahren wird das eigentlich im notfall gerichtlich geklärt in dieser art.

jumba  24.04.2010, 12:55
@Maman1969

Maman ja das ist schon lange überfällig. ein bereits 6-7 monate altes baby kann ohne probleme umgang beim vater über nacht haben. bei der allgemeinen rechtsprechung wird regelmäßig so entschieden für unter dreijährige und deine tochter ist bereits 4 und in der kita, also hätte das schon längst ausgeweitet werden können. vielleicht wird sie dann auch ruhiger.

bereits säuglinge könnten beim vater übernachten. nirgendwo steht geschrieben das nur Frauen in der kinderbetreuung das nonplusultra sind. wenn er - wie du sagst - nicht aus liebe zum kind auf umgang besteht, warum besteht er dann darauf das sein kind unbedingt bei ihm übernachtet? 

Da gibt das Jugendamt, die Sorge um das Wohl des Kindes muss oberste Priorität haben und wenn es selbst sich schon vor dem Umgang sträubt, dann kann das vom Amt auch bestätigt werden. Wenn das Kind von klein auf gezwungen wird, Dinge tun zu müssen, die es nicht möchte, wird es immer devot bleiben und machen, was andere ihm sagen.

Maman1969 
Beitragsersteller
 22.04.2010, 15:30

Wenn ich das Jugendamt um Hilfe bitte, da mein Kind zum Umgang gezwungen werden muss, wird mir mit SR-Entzug gedroht - bzw. "ich solle aufpassen, dass man die SR-Entscheidung für alleiniges SR nicht noch mal überdenkt".

Der KV ist arbeitslos mit Spass dabei, bekommt natürlich Rechtsanwalt, Dolmetscher alles bezahlt und ich als VZ-berufstätige alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern kann mir keinen Anwalt leisten, weil ich "zuviel" verdiene - trotz, dass ich für alles allein aufkomme (KiTa-Platz) und ohne Unterhaltszahlungen für Kind.

Bei letztem Gerichtstermin wurde ein Mediatior vorgeschlagen, damit die "Paar-Beziehung" (WÜRG) besser werde - was ICH natürlich bezahlen müsste - abgesehen davon fehlt mir die Zeit, denn ich muss meine 8 Stunden am Tag bringen, die ersetzt mir niemand.

Nach meiner Weigerung und dem Hinweis, dass ich in VZ arbeite, kam der lapidare Kommentar seitens seines Anwalts, dass ich ja dann genug verdiene.

Jetzt habe ich den KV auf Unterhalt verklagt, das geht ja über Jugendamt. Und ich setze mich mit diesem Schmarotzer nicht an einen Tisch, gerade dann wenn ich ihn auf Unterhalt verklage. Das wurde von dem Umgangspfleger bestraft, in dem er den Umgang auf das ganze WE ausdehnt.

Er sieht nur die Weigerung, aber nicht meine Gründe. Mein Kind will ja nicht mal zu den normalen Umgangskontakten und jetzt soll das auch noch auf 2 Tage ausgeweitet werden?

Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt!!! Was soll ich nur tun? Kann ich den Umgang verweigern? Richter und Umgangspfleger sind privat miteinander befreundet - wenn der eine SR-Entzug vorschlägt, wird der andere wohl so entscheiden - ich bin absolut hilflos.

Was ich bisher getan habe, war die Ausländerbehörde zu informieren, dass er keinen Unterhalt zahlt - aber das allein wird nicht ausreichen, um ihn auszuweisen.

jumba  24.04.2010, 12:53
@Maman1969

kein umgang würde genügen um auszuweisen, kein unterhalt würde das nur noch unterstützen.

der umgangspfleger kann übrigens nicht wirklich festlegen wann und wie und ob umgang ausgeweitet wird. grundlage dazu muss ein urteil sein. lass es zu einer verbindlichen elternvereinbarung kommen zwecks des umgangs: jedes zweite wochenende von samstag zu sonntag und einen tag unter der woche oder auch nicht.- dann schreibe auf wie oft kv den umgang wahrnimmt.der umgangspfleger übergibt das kind dem kv und du bist nicht dabei und musst nicht konfrontation gehen.

wie der vater sich während der schwangerschaft verhalten hat ist käse von gestern - interessiert heute keinen menschen mehr. ob er umgang wahrnimmt, weil er seinen aufenthalt beibehalten will, ist deinerseits nur reine spekulation und somit komplett egal. er muss dem kind keine geschenke machen oder tust du dies jeden tag? wenn er arbeitslos und nicht leistungsfähig ist, dann musst du das so hinnehmen. du kannst ja unterhaltsvorschuss beantragen und diesen wahrnehmen. das er wegen der einreichung der scheidung aus england ausgewiesen wurde, glaube ich dir nicht, das ist eine reine vermutung deinerseits.

der umgang ist sein recht und du hast auf das kind positiv einzuwirken. tust du dies nicht und das kind reagiert so dir zum gefallen, wird dir dies negativ zur last gelegt. damit zeigst du das du nicht erziehungsfähig bist. das jugendamt droht dir ganz richtig und du wärest nicht der erste fall wo das sorgerecht entzogen wurde. allerdings nicht weil das kind sich verweigert, sondern weil die mutter den umgang verweigert.

du hast dem kind ein positives bild zu vermitteln. papa freut sich das du heute kommst. du wirst viel spaß mit pap haben...das kind ist doch nicht mehr dumm und lernt mit den jahren zu reflektieren ob vater eine tolle sache ist oder ob er nur ein vollpfosten ist. allerdings kann dein kind noch keine entscheidungen treffen gegen oder für umgang. ob es eine emotionale bindung zwischen vater und kind geben wird, das entscheidet das kind für sich ganz allein. eines solltest du vielleicht mal tun. vielleicht bringst du das kind zu einem kinderpsychologen und erläuterst dort neutral und sachlich die momentane situation. vielleicht kann ein kinderpsychologe den druck vom kind nehmen euch beiden gerecht zu werden und sich zu entspannen. vielleicht findet er einen draht zum kind und kann ihm helfen. unter umständen bestätigt sich deine befürchtung, dass es für das kind ehr belastend ist den vater zu sehen und somit nicht kindeswohlfördernd.darüber kann ein psychologe dir im streitfall vor gericht auch ein gutachten, attest oder ähnliches geben.

ich denke auch nicht das der mediator vom jugendamt vorschlug eure paarbeziehung zu verbessern sondern ich denke er meinte eure elternbeziehung die ihr nun mal ein leben lang habt. die paarebene solltest du verlassen, aber auch das kann dir nicht der mediator vom jugendamt erklären sondern ehr eine familienberatungsstelle. wer hat denn die umgangsregelung getroffen? das gericht? du solltest vermeiden den kv vor dem jugendamt schlecht zu machen. hole dir einen familienrechtler ins boot und lass dich beraten was man in der situation jetzt regelt. im grunde ist der umgang von samstag zu sonntag alle 14 tage kein problem, sondern normal. dabei ist irrelevant ob das kind in die kita geht oder nicht. den umgang hätte er schon seit zwei jahren, wenn er das gewollt hätte.

lass den kopf nicht hängen und lass dich dringend beraten. lass dich vom sb nicht weiter in die ecke treiben und nimm dir dringend einen anwalt. ärger dich auch nicht, du kannst es momentan nicht ändern. dein kind wird seine entscheidungen treffen.

Maman1969 
Beitragsersteller
 23.04.2010, 18:18

Es ist immer schwierig eine richtige Antwort zu geben, vor allem weil alles vielschichtig ist - nicht nur meine Geschichte.

Den Ratschlag mit dem Kinderpsychologe werde ich umsetzen - wenn ich weiß, dass mein Kind nur "mir zuliebe" nicht zu dem KV will - aber ansonsten sich dort wohlfühlt, werde ich GARANTIERT keine Probleme damit haben.

ICH habe noch nie den Umgang verweigert, ich rede auch nicht schlecht von dem KV - ich rede gar nicht über ihn.

Oberflächlich gesehen wird man direkt als typische rachsüchtige Mutter gesehen, die über das Kind dem Ex was heimzahlen will - Dazu zähle ich nicht.

Mir gehts bei der Frage um das Wohl meines Kindes - und dem wahren Willen meines Kindes - das ist wichtig!

Weder zum Geburtstag, Ostern noch Weihnachten bekommt das Kind etwas von ihm - seit 3 Jahren nicht.

Ich arbeite in Vollzeit - verdiene zuviel für Prozesskostenhilfe und kann mir keinen Anwalt leisten, weil ich für 2 Kinder alleine sorge - samt Kita-Plätze.

jumba  24.04.2010, 09:19
@Maman1969

wenn du für prozesskosten zuviel bekommst, dann musst du den anwalt etwas zahlen. das ist völlig unproblematisch. lass das kind das mit dem kv ausmachen. egal wie es dir dabei geht. stärke ihr den rücken und suche einen anwalt, aber du musst sie rausgeben. du musst ihr erklären das papa sich freut. ob sie was zu ostern oder weihnachten bekommt ist irrelevant, weil nicht lebensnotwendig. nimm einen psychologen ins boot und schau dich nach einem anwalt um, dem du die situation erklärst und auch finanziell. du kannst anwälte finden die du auf raten zahlen kannst. ich bekomme nicht mehr als andere alg2, 3 kinder alleinerziehend. ich muss auch meinen anwalt bezahlen. ich kann es eigentlich nicht, aber ich brauche ihn, von daher mache ich es einfach.

Ich zitiere nochmal @jumba: "du hast dem kind ein positives bild zu vermitteln. papa freut sich das du heute kommst. du wirst viel spaß mit pap haben...das kind ist doch nicht mehr dumm und lernt mit den jahren zu reflektieren..."

Versuch einfach mal auf diesen Gedanken einzugehen! Ich höre nur "Schmarotzer" etc, aus jeder deiner Zeilen spricht der Hass. Dass Du da angeblich Dein Kind raushalten kannst kauf ich Dir nicht ab!

Er ist der Vater und wird es immer bleiben, DU hast JETZT Probleme, zugegeben, wirst ziemlich ungerecht behandelt, aber viele hier versuchen Dir zu etwas mehr Weitblick zu verhelfen.

Also ich versuchs mal so zu sagen: Vater als FUNKTION ist 1000x wichtiger fürs KIND als DEINE Einschätzung seiner PERSON.

JoeGranato  23.04.2010, 23:54

Zitat: "...dass er keinen Unterhalt zahlt - aber das allein wird nicht ausreichen, um ihn auszuweisen." -"...das allein..." -hört sich gefährlich an! -"ausweisen"? -aus Deutschland oder vlt. eher aus deiner Mutter-Kind-Blase?

jumba  24.04.2010, 12:52
@JoeGranato

was ist daran gefährlich? wenn er keinen unterhalt bezahlt, dann muss er arbeit suchen. nur durch unterhalt und vor allem regelmäßigem umgang hat er aufenthaltsberechtigung. wenn er dem umgang nicht mehr wahrnimmt oder wahrnehmen darf, weil das mal gerichtlich beschlossen werden könnte....dann verliert er den grund hier zu sein: sich um sein kind zu kümmern und für es zu zahlen.

JoeGranato  24.04.2010, 23:33
@jumba

Tut mir leid, aber die rechtliche Diskussion hier ist nur ein Mittel, um die Tatsache zu vertuschen, dass der Vater entsorgt werden soll.

"...DAS ALLEIN wird nicht ausreichen, um ihn auszuweisen." "Gefährlich" für die Vater-Kind Beziehung, diese Ansage der Mutter. Die sich ja offensichtlich einen gesuchten Verbrecher ins Bett geholt hat! Und jumba- Du einen "Vollpfosten" ?! Ein bisschen "Schmarotzer" da, ein wenig Selbstdarstellung hier, und fertig ist das allseits bekannte Bild der benachteiligten Alleinerziehenden.

Ich versuche mir vorzustellen, wie der Vater jetzt ungeduldig auf die Uhr schauend die Zeit mit seinem Kind absitzt. Denn eine emotionale Bindung gibt es ja laut Mutter nicht.

jumba  25.04.2010, 19:28
@JoeGranato

ob es eine emotionale bindung gibt oder nicht, kann die mutter eh nicht einschätzen. ob er ein vollpfosten ist oder ob sie ein vollpfosten ist, wird das kind für sich in den nächsten jahren entscheiden. ob er seinen umgang nur wegen der ausländerbehörde umsetzt oder weil er es will, wird sie eh nicht rausfinden. wenn er es einfacher hätte haben wollen, hätte er einfach eine frau auf der straße geangelt und geheiratet um das problem des aufenthaltes zu lösen. mal ganz simpel ausgedrückt. von daher denke ich das das problem zu sehr hoch geschoben wird. vielleicht interessiert ihn jetzt wirklich nur noch das kind, unabhängig davon ob er gerade leistungsfähig ist oder nicht. vielleicht will er wirklich zeit mit dem kind verbringen und kann sich geschenke halt nicht leisten. aber das kann man dem kind altersgerecht erklären und damit kommt ein kind klar, warum vati keine geschenke kaufen kann. von alg2 sicher nicht sehr einfach, wenn das kleinste ding schon 10 euro kostet. aber zeit zum spielen ist unersetzlich und liebe ist etwas das man nicht zahlen kann, das ist es doch was ein kind im endeffekt braucht. wenn er nun gewillt ist das zu geben, dann sollte man das ermöglichen und einfach akzeptieren. das mein ich die ganze zeit rüber zu bringen joegranato :)

JoeGranato  26.04.2010, 18:12
@jumba

Ok, jumba, in der Hauptsache sind wir ja einer Meinung! Ich denke sowieso, dass die Fragestellerin kein Interesse an einer sachlichen Diskussion hat, wollte sich wohl bloß mal ausk....

Allgemein verbreitete Taktik mancher Alleinerziehenden: Den Umgangsberechtigten disqualifizieren, um ihn dann gepflegt entsorgen zu können.