Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht?
Wer hat hier Recht?
Fall: Eltern geschieden, beide sorgeberechtigt, alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter. Umgangsrecht für den Vater.
An einem Wochenende, in dem der Vater Umgangsrecht hatte, hat die Mutter mit dem Kind noch etwas Wichtiges vor und informiert den Vater, das Kind zu einem späteren Zeitpunkt abzuholen. Er kommt trotzdem und nimmt das 8jährige Kind zum üblichen Zeitpunkt mit, ohne sich um den wichtigen Termin zu kümmern.
Es ist hier keine Schikane der Mutter. Der Umgang mit dem Kind ist regelmäßig nach einvernehmlicher Vereinbarung, in diesem Fall aber nicht.
Geht sein Umgangsrecht vor meinem Aufenthaltsbestimmungsrecht vor? Darf er sein Umgangsrecht auf jeden Fall ausüben, auch wenn ich als Mutter ausnahmsweise anderer Meinung bin?
8 Antworten
Hat man als Vater eine ger. Vereinbarung mit Ordnungsmitteln, kann man zwar bei Umgangsverweigerung sofort diese Zwangsmittel beantragen, der Richter entscheidet aber immer noch über die Verhältnismäßigkeit. Und dabei ist einmal keinmal.
Es gibt allerdings Mütter, bei denen Ausnahmen zur Regel werden, d.h., das Kind isst noch, der Vater muss noch helfen, den Koffer zu packen, etc.
Das Umgangsrecht geht vor dem ABR der Mutter, bes. dann, wenn das Gericht wegen Verweigerungen der Mutter einen Umgangspfleger bestellt. Der übernimmt dann für die Zeit des Umgangs das ABR.
..."Seit 01.09.2009 ist die sog. Umgangspflegschaft erstmals ausdrücklich im Gesetz erwähnt, so dass Familiengerichte künftig wahrscheinlich häufiger bei Umgangskonflikten hiervon Gebrauch machen werden.
Der ´Umgangspfleger´ ist vom ´Aufenthaltsbestimmungspfleger´ zu unterscheiden, da er nur zeitlich begrenzt auf die im Umgangsbeschluss bestimmten Umgangszeiten das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, um eine effektivere Durchsetzung des Umgangsrechts zu ermöglichen. Ob das gelingt, ist einzelfallabhängig. Wird das Kind nicht zum Umgang herausgegeben, benötigt auch ein Umgangspfleger einen gerichtlichen Herausgabebeschluß."
nein. das nächste mal lass ihn vor der tür stehen und geh deinem termin nach. oder der termin wird vom vater wahrgenommen, so er denn so wichtig ist. das aufenthaltsbestimmungsrecht klärt nur wo das kind wohnt und gemeldet ist. von daher war dieses recht überhaupt nicht betroffen in dieser frage.
Also ich würde dem was husten. Soweit ich weiss ist das Gesetzt auf der Seite der Mutter das sie bestimmen kann wo sie der Junior aufhält.
Die Mutter legt dem Vater ja keine Steine in den Weg sein Kind zu sehen, sondern es entsteht eine Ausnahmesituation. Anders verhält es sich wenn sie den Kontakt unterbinden würde und selbst dann würde das JA entscheiden.
Er kann doch nicht einfach hin gehen und den Zwerg mit nehmen.
Und wenn sie ihm das doch nett mitgeteilt hat kann man sich doch mal anpassen. Sie sagt ja nicht nö du bekommst das Kind nicht sonder da gibt es noch was wichtiges und später kannst du ihn dan abholen.
Ich geh jetzt einfach mal davon aus das keine Böswilligkeit dahinter steckt von ihrer Seite.
Man sieht auch derzeit nur eine Stellungsnahme von beiden Parteien
Ich würde auch nie sagen ein Kind soll seinen Vater nicht sehen, ich bin immer dafür das Kind Vater und Mutter hat.
Und ein Kind ist nicht der Sündenbock und sollte auch nicht zu diesem gemacht werden.
das jugendamt hat garnichts zu sagen oder zu entscheiden!!! wie oft entstehen so genannte "ausnahmesituationen" bei vätern??? und, was wird da nicht alles rumerzählt.... von wegen bla bla, verlege deine termine und nur solche schrottgeschichten... aber väter müssen sich wiederrum darauf einlassen??? er hat sein umgangsrecht wahrgenommen, fertig! wenns gerichtlich entschieden wird, dann müsste die mutter aber ganz wichtige gründe angeben warum der vater das kind nicht wie vereinbart abholen kann... besuch von oma zählt da sicher nicht und das muss der vater auch nicht hinnehmen!!! arzttermin (das ist etwas was wichtig wäre) kann auf´n samstag ja wohl nicht sein... "mütter" sollten mal nicht zu viel "husten", die person die dann am ende heult wird mit sicherheit nicht der vater sein das steht fest!!!!
Steht das wirklich so fest? Wenn ich 3 komplizierte Umgangsboykotte angezeigt hab, kommen 5 hinterher, das ist wie Hochhaus löschen mit einem Eimer. Am Ende werden mehrere Events auf das Umgangswochenende gelegt, damit das Kind eigentlich gar nicht mehr zum Umgang KANN.
Und das Ganze fing an mit einem wichtigen Termin der Mutter, den sie mir nett mitgeteilt hat.
Das Gesetz, sofern er es stur durchsetzt, ist auf der Seite des Vaters, aber wenn die Mutter will, ist irgendwann das Kind nicht mehr auf seiner Seite.
ich dachte immer bei geteiltem sorgerecht wäre auch das aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt?
also, entweder du hast alleiniges sorgerecht, dann bestimmst du, wo sich das kind aufhält. umgangsrecht hat der vater in jedem fall (wenn es schon so gerichtlich festgelegt wurde) - allerdings sollte es immer so sein, dass die eltern sich absprechen. das darf doch nicht in einen krieg ausarten oder in machtkämpfe.
aber was gibts am wochenende für einen wichtigen termin? und wieso fand der vater ihn dann nicht so wichtig und hat das kind geholt, wenn er doch informiert war?
Wenn du schon die erste Frage nicht beantworten kannst: Warum dann die Antwort?
@landloewin... weil den vater die termine der "mutter" nicht interessieren müssen! warum auch... so wie man zu jedem vater jetzt sagen würde "lege deine termine nicht in solche zeiten bzw verlege deinen termin" oder son´schrott so kann man es auch der "mutter" in dieser geschichte sagen!!! der vater hat seine umgangszeit wahr genommen und gut ist! ER hat sicher nichts falsch gemacht!
Weil er gerne wünscht, das die Mutter fürs Kind unwichtig wird, damit er allein die Zuwendung des Kindes bekommt. Und alles tut, meine Autorität zu untergraben und das Kind gegen mich zu beeinflussen.
der vater hat recht. du wusstest sicher bei der terminabsprache das er in die umgangszeit des vaters fällt. das hättest du vorher mit ihm absprechen oder einen anderen termin vereinbaren müssen.
Ja, das "Gesetzt" ist aber nicht auf der Seite der Mutter. Das wollen die Kampfemanzen nur so, weil sie nie an das Kind, sondern nur auf das eigene Wohl bedacht sind.
Du hast so viel Ahnung, du könntest Chinesisch "unterrischten" :)
Aber der Wille ist da und die Einsicht ja auch....zum eigenen Nutzen zumindest...