Umgangsrecht wie oft?

4 Antworten

Mit 10 Monaten, wenn das Kind sonst auch nirgends übernachtet, sicherlich nicht.

Für Säuglinge sind kürzere, dafür häufigere Umgänge üblich. 2-3 mal in der Woche 2-3 Stunden.

Der Säugling hat keine Ahnung wie viel 5 km sind. Die Hauptbezugsperson ist weg. Da liegt der Hase im Pfeffer.

Wende Dich ans Jugendamt und lasse Dich beraten. Die Mutter kann miteingebunden werden, das ist billiger als es gleich mit dem Anwalt zu versuchen.

markusher  25.12.2017, 00:11

für kinder ist es von anfang an möglich eine wochenend, feiertags- und urlaubslösung zu finden. sie schlafen auch bei oma oder opa. von daher wird auch beschlossen heutzutage, dass es ein normales umgangsmodell von anfang an gibt.

Menuett  25.12.2017, 11:19
@markusher

Eine gute Mutter lässt das Kind als Säugling und Kleinstkind nicht bei Opa und Oma schlafen.

Wenn das Kind bei Opa und Oma schläft, dann kann es natürlich, bei ausreichender Gewöhnung, auch beim Vater schlafen.

Wende dich erst mal an das Jugendamt und lass dich dort beraten. Entscheiden kann das Jugendamt jedoch nichts. Das macht das Familiengericht. Allerdings wirst du schlimmstenfalls einen Anwalt hinzuziehen müssen. Da das teuer werden kann, solltest du dich mit der Mutter gütlich einigen.

Gegen das langsame Ausweiten der Kontakte mit deinem kleinen Kind gibt es keine generellen Einwände. Allerdings solltest du nicht auf die sofortige "Wochenendregelung" bestehen. Dafür ist das Kind noch zu klein. Aber gegen das langsame Gewöhnen ist nichts einzuwenden.

der normale umgang wäre:

  • 2-3 nachmittage jede woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen sommerferien.

das wäre der mindestumgang den du einfordern solltest bei der kindesmutter. am besten erstellst du dazu eine umgangsvereinbarung (vorlagen findest du bei google) und die umgangszeiten trägst du in einer art kalender ein. meist empfiehlt sich gerade und ungerade wochen zu nutzen. der eine die geraden, der andere die ungeraden wochen. dann schreibst du alles rein und übersendest es der kindesmutter in zweifacher form mit bitte um unterschrift innerhalb von 7 tagen. die soll sie unterschrieben an dich zurückschicken. eine dritte version heftest du schon mal in deine unterlagen.

in der zwischenzeit machst du einen termin beim jugendamt oder der erziehungsberatungsstelle zur mediation nach 10 tagen um das gemeinsam zu besprechen. sollte die sache fruchtlos verlaufen, lass die kindesmutter sitzen dort und wende dich kommentarlos und ohne zu streiten an deinen familienrechtler deiner wahl mit bitte um klageeinreichung für das umgangsrecht. von oben beschriebenem umfang bis wechselmodell wäre alles möglich. berate dich dazu mit deinem anwalt, was du willst.

wichtig wäre den beschluss zu beschweren mit ordnugnsgeldern ersatzweise haft, androhung entzug des sorgerechtes.

streite nicht mit ihr, erzähl ihr nicht was du vor hast, "bedroh sie nicht mit klage" - sondern geh besonnen und ruhig an die sache und spreche immer vom wohl des kindes, der wichtigkeit der bindung zwischen eltern und kind, wichtigkeit dass ihr bezug zum gemeinsamen kind habt. sprich viel von "unserem kind"statt von "meinem kind"....mach die km nie schlecht irgendwo und belöffel sie nie per mail oder sms oder whatsi. sei du der erwachsene in der sache.

DerAlex90 
Beitragsersteller
 25.12.2017, 09:38

Markus vielen Dank für ihre Antwort

könnte ich mich mit ihnen privat unterhalten

markusher  25.12.2017, 09:41
@DerAlex90

kannst du gerne machen

DerAlex90 
Beitragsersteller
 25.12.2017, 11:26
@markusher

könnten sie mich anschreiben oder ihre Handy Nummer geben oder irgendwas wäre sehr dankbar!

DerAlex90 
Beitragsersteller
 26.12.2017, 15:25
@DerAlex90

könnten sie mich hier privat anschreiben ?

Das ist sicher möglich, vorausgesetzt du provozierst nicht.

Besinnt euch auf ein faires Miteinander.

Argumentiere damit, dass auch die Mama für sich regelmässig Erholungszeit und sorglose Freizeit bekommt.

Sei einfach zuverlässig, das schafft vertrauen. Versprich, dass du die kleine zurück bringst, wenn sich von dir nicht trösten lässt.

markusher  25.12.2017, 00:14

ob die mutter erholungszeit oder freizeit braucht ist nicht sein problem. und das ist auch nicht wichtig. wichtig ist, dass vater und kind normalen umgang miteinander haben und die mutter begreift, dass sie diesen zu gewähren hat. mehr wird von ihr nicht erwartet.

DerAlex90 
Beitragsersteller
 24.12.2017, 14:34

sie gibt mir die kleine mit Absicht nicht mit in mir eins auszuwischen.. daher die Frage was wäre rechtlich möglich will nicht das halbe Leben von meinem Kind verpassen

Goodnight  24.12.2017, 15:07
@DerAlex90

Das hab ich schon verstanden, trotzdem ist es für alle der bessere Weg mit positiven Argumenten und Feingefühl zum Ziel zu kommen. LG

Menuett  24.12.2017, 22:07
@DerAlex90

Vielleicht willst du das Kind ja nur, um Deiner Ex eins auszuwischen.

SO kommst du nicht weiter.

markusher  25.12.2017, 00:16
@Menuett

warum sollte er der ex eins auswischen wollen? er will umgang und sie verweigert diesen. ist wohl ehr so, als muss sie mal in die schranken gewiesen werden. das sollte er tun, indem er einfordert was er möchte und wenn sie nicht zuckt, dann muss das halt sein anwalt übernehmen, wenn sie es im guten nicht begreift.