Umgang mit Kind, muss immer der KV zum Kind fahren oder muss die KM das Kind mal bringen

6 Antworten

Die Kosten des Umgangs (Fahrtkosten, Verpflegung, Unterbringung...) hat allein der umgangsberechtigte Elternteil zu tragen.
(Er könnte dafür u.a. das halbe Kindergeld verwenden, was ihm bei der Unterhaltsberechnung ja angerechnet wird.)

Nur, wenn der betreuende Elternteil selbst mit den Kindern soweit weggezogen wäre, dass dem umgangsberechtigten Elternteil dadurch unzumutbar hohe Kosten entstanden sind, müsste sich ersterer ggf. an den Umgangskosten beteiligen.

Die Kindsmutter ist zu gar nichts verpflichtet, was deinen Umgang mit deinem Kind betrifft, außer dass sie ihn dir gewähren muss. Man kann sich natürlich einigen, sprechenden Menschen kann geholfen werden. Aber du kannst sie nicht dazu zwingen, das Kind zu dir zu bringen. Das ist allein dein Ding. Wie alt ist denn dein Kind?

Hoppeltasse 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 17:29

Das wird seitens der Kindesmutter nicht passieren... Wurde, obwohl ich Sorgerecht habe, nicht mal bei lebensenschneidenden Ereignissen oder Krankenhaus Aufenthalten des Kindes informiert... Bin mehr oder minder als finazierer... Sie lässt nicht mal de Unterhalt neu berechnen obwohl sie von mir zeitgerecht mitgeteilt bekommen hat das ich mit meiner Frau Nachwuchs erwarte, und sie bitte eine neuberechnung durchführen möchte. Also wird das wieder auf juristische Unterstützung hinauslaufen...

StupidGirl  15.11.2014, 17:57
@Hoppeltasse

Ich werde nie verstehen, warum manche Menschen ihren Frust oder ihre Rache auf dem Rücken des Kindes austragen müssen.....

nanadann  16.11.2014, 09:28
@Hoppeltasse

sie muss doch keine neuberechnung durchführen. du kannst dich genauso an das jugendamt deines kindes wenden und diese werden diese berechnung durchführen. der fall des geringeren unterhalts tritt allerdings erst ein wenn das kind geboren wurde. nicht jedesmal führt nachwuchs zu einem geringeren betrag.

wende dich also an die beistandschaft des kindes und bitte um neuberechnung des unterhalts mit all deinen unterlagen. wenn du dem nicht vertraust musst du die runterstufung und neuberechnung beim gericht beantragen.

Menuett  16.11.2014, 10:06
@Hoppeltasse

Sie muß ganz bestimmt keine Neuberechnung veranlassen.

Das mußt Du.
Du kannst der Ex nicht Deine Aufgaben zuteilen.

Hoppeltasse 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 16:54

10 Jahre

StupidGirl  15.11.2014, 16:57
@Hoppeltasse

Mit 10 Jahren kann dein Kind doch auch allein mit dem Zug zu dir fahren. Es kümmern sich Zugbegleiter darum, dass dein Kind auch heil ankommt. Die Kosten für die Fahrt deines Kindes musst allerdings du tragen. Deine Ex wird es aber doch wohl fertigbringen dein Kind zum Zug zu bringen? Flugzeug ginge übrigens aus.....mein Sohn ist mit 5 Jahren allein nach Berlin zu den Großeltern geflogen........er fands klasse. :-))

Menuett  15.11.2014, 20:10
@StupidGirl

Mit 10 Jahren eine Strecke über 600 km alleine ist eine Aufsichtspflichtverletzung.

Erfährt das Jugendamt davon, gibt das Ärger.

StupidGirl  15.11.2014, 20:19
@Menuett

Ach Unsinn! Solange dafür Sorge getragen wird, dass das der Aufsicht des Zugpersonals unterstellt ist, gibts nichts zu befürchten. Ab 5 Jahren dürfen Kinder mit der Bahn oder dem Flugzeug allein reisen. Es muss nur angemeldet werden. Dafür gibt es auch Betreuungsangebote. Es ist also Unsinn, was du da sagst.

StupidGirl  16.11.2014, 10:45
@Menuett

Na guck und das Kind des Fragestellers ist 10! Abgesehen davon ist es völlig wurscht ob ab 5 oder ab 6, deine Aussage dass das JA aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung Ärger macht, wenn das Kind allein eine lange Strecke reist, ist blanker Unsinn.

du musst das kind holen und bringen. das ist deine aufgabe als umgangselternteil, dafür darfst du dir ja auch die hälfte des kindergeldes vom unterhatlsbetrag abziehen.

die frage die sich stellt, wer hat die distanz geschaffen? du oder die km oder war die distanz schon immer vorhanden? natürlich könntest du die kosten seitens der km einfordern oder anfragen dass sie die hälfte der strecke mit dem kind zu dir fährt und zurück das gleiche. die frage ist ob sie es tut. rede doch mit ihr.

weiterhin könntest du fahrgeld bei geringem einkommen beim jobcenter beantragen.

es gibt auch die möglicheit die großen umgangskosten gerichtlich durzusetzen indem der unterhaltstitel um diesen betrag gekürzt wird.

wie wäre es wenn du näher an den wohnort der km ziehst?

Hoppeltasse 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 09:40

Also bin ich der gelackmeierte, weil ich aus beruflichen Gründen die Distanz geschaffen habe?! Na gut das bedeutet für mich: kündigen Harz IV machen und von den anderen Steuerzahlern den kindesunterhalt finanzieren lassen... Daumen hoch...

nanadann  16.11.2014, 09:43
@Hoppeltasse

nein, das bedeutet dass du dir gedanken machen musst. einige vorschläge habe ich dir genannt. wenn du kündigst und alg2 bekommst, musst du trotzdem weiter den unterhalt zahlen und bekommst noch eine sanktion oben drauf.

nimm eine mediation auf - auch wenn dies ziemlich anstrengend ist bei dieser distanz und unterbreite vorschläge:

ihr fahrt die hälfte der strecke und trefft euch zur übergabe oder sie schickt das kind mit bahn oder flugzeug, du trägst die kosten oder ihr teilt die kosten

oder du musst ein gericht bemühen die situation neu zu beurteilen und eventuell die mutter zu kosten zu verurteilen oder zu fahrten oder wie gesagt die absenkung des unterhaltes stände zur option.

vielleicht will dein kind auch irgendwann zu dir ziehen?

Hoppeltasse 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 09:25

Aufgrund meines Jobs sowie dem Kauf eines Hauses mit meiner Frau ist es nicht möglich in die Nähe meines Kindes zu ziehen.

nanadann  16.11.2014, 09:29
@Hoppeltasse

dann musst du dir anderweitig gedanken machen wie du den umgang gestaltest. wer hat denn nun im endeffekt die distanz geschaffen? gibt es eine gerichtliche umgangsregelung, die genau darlegt wer welche pflichten beim umgang hat?

Wer ist so weit weggezogen, du oder die Mutter?

Hoppeltasse 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 20:57

Was hat das mit der Frage zu tun?!

Menuett  16.11.2014, 10:01
@Hoppeltasse

Wenn die Mutter weggezogen wäre, dann hätte sie sich ggf. an den Fahrten zum Umgang beteiligen müssen.

Da Du weggezogen bist, muß sie das nicht.

Die Kosten und Mühen des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte.

Nein leider ist sie dazu nicht verpflichtet! Ich für meinen Teil habe es zum Glück so Regeln können das wir uns auf halber Strecke treffen....... aber müssen muss leider nur der Elternteil der das Umgangsrecht hat und sein Kind sehen möchte. Wenn die Mutter sich also quer stellt hast Du leider keine Chance :-(