Umgangsrecht wieder bekommen trotz Gerichtsbeschluss?
Hallo, bin gerade etwas besorgt. Der Erzeuger von meinem Sohn hat damals per Gerichtsbeschluss das Umgangsrecht verloren, Sorgerecht hatte er noch nie. Es sind damals wirklich schlimme dinge passiert, weshalb er den kleinen nicht sehen durfte und das Gericht so entschieden hat. Jetzt kam, 4 jahre später, Post! Er will das Kind nun sehen... jetzt meine Frage: Gibt es eine Chance für ihn? Also den Umgang zurück zu bekommen? Liebe Grüße!
6 Antworten
Natürlich! Zuerst vermutlich eine begleitete Umgangsanbahnung, da er das Kind ja vier Jahre nicht gesehen hat. Aber das Ziel ist schon der normale Umgang.
Es sei denn, er hat das Kind sexuell missbraucht und der Verdacht besteht, dass er das wieder tun wird. Aber auch dann hat er Umgangsrecht, wenn auch nur begleitet.
umgekehrt muß es lauten ob er wieder zu den schlimmen Dingen neigt sprich findet Jugendamt ihn für positiv therapiert denn das Familiengericht richtet sich nach der Meinung des Jugendamtes um den damals gefassten Beschluss zu ändern
das Kind sehen mit deiner Begleitung hat nichts mit Umgangsrecht zu tun.
Wenn er nur daran interesse hat wird keiner was ändern
Ob er sein Kind wieder sehen darf und sei es nur in Begleitung einer dafür ausgebildeten Person vom Jugendamt, entscheidet das Familiengericht. Notfalls mithilfe eines Gutachtens.
ein umgangsausschluss ist nie eine permanente sache. wenn der vater nun einen erneuten antrag stellt, dann wird der gerichtlich neu geprüft. wenn derzeit nichts vorliegt gegen den vater, dann spricht nichts gegen umgang.
erst wird dieser betreut einige male ablaufen und dann in normalen umgang übergehen. ich wüßte nicht wovor man da angst haben sollte.
wenn er sorgerecht haben will, wird er das gerichtlich bekommen. das hat ja nichts mit dem umgang zu tun.
Das kommt darauf an, wie er sich vor Gericht gibt...
Umgang wird er unbegleitet auf keinen Fall bekommen.
Auch wenn er das baby damals ersticken wollte und auf einer pornoseite nackt veröffentlicht hat?ist sowas überhaupt therapierbar?!