Darf das Securitypersonal von SATURN Leute auffordern meine Tasche zu öffnen vor Eintritt?
Letztens wollte ein Securitymensch bei einer alten Dame (Mitte 60!) in die Handtasche sehen, bevor sie überhaupt das Geschäft betreten hat. Geht das nicht zu weit?
Darf sie das verweigern oder dann das Geschäft gar nicht erst betreten?
9 Antworten
Den Laden würde ich überhaupt nicht mehr betreten wollen! Und Taschenkontrolle vor Eintritt ist unrechtmäßig.
sie dürfen dich festhalten, aber nur bei begründetem verdacht, taschenkontrolle grundsätzlich nur polizei
Sicherheitspersonal darf die Taschen NUR nach Genehmigung kontrollieren oder gar nicht. Ansonsten darf das nur die Polizei.
Natürlich darf das Personal die Kundin jederzeit auffordern den Laden zu verlassen, oder den Zutritt verweigern.
Nein, das dürfen sie nicht. Taschenkontrollen dürfen nur und ausschließlich durch die Polizei vorgenommen werden.
Jeder Kunde hat das Recht, sich bei so einer Aufforderung zu weigern, allerdings muss er dann auch das Erscheinen der Polizei abwarten, wenn sie denn gerufen wird.
Man darf einem Sicherheitsmitarbeiter selbstverständlich verweigern, dass er / sie in die Tasche schaut. Allerdings haben die Sicherheitsmitarbeiter meistens vom Inhaber des Geschäfts das Hausrecht übertragen bekommen. Sprich, sie dürfen entscheiden, wer den laden betritt und wer nicht.
Man kann sich einer Taschenkontrolle selbstverständlich verweigern, aber dann muss man damit rechnen, dass das Hausrecht in Anspruch genommen wird und man das Geschäft nicht betreten darf.
Das gleiche gilt übrigens für Leibesvisitationen vor Konzerten, Fußballspielen etc...
Bin etwas verwirrt, also erstmal zum statement der angeblichen fachkraft nicht nur ein Gebäude sondern auch ein gelände in diesem fall Eingangsbereich und parkplatz, gehören zum Besitztum, heißt selbst wenn sie aus dem auto stieg dürfte er sie fragen, wenn sie ablehnt könnte er sie nachdem hausrecht des platzes verweise, möchte er es jedoch unbedingt weil ein verdacht vorliegt hätte er die polizei rufen müssen, jedoch muss das ganze vorgehen der sicherheitskräfte im übertragen hausrecht und der objektbezogenen dienstanweisung schriftlich festgehalten sein, weil er sein vorhaben darauf stützen müsste. Sie einfach ohne grund festhalten und ohne einwilligung der dame dürfte er das nicht!
Ist auch bei verlassen unrechtmäßig!