Dürfen Türsteher DAS machen?
Ich habe zwei Fragen: 1. Darf der Türsteher einer Diskothek einfach in meine Tasche schauen? 2. Dürfen die Leute aus der Garderobe verweigern, mir meine Tasche zu geben, nur weil ich das "zu oft" gemacht habe und sie genervt sind? Oder dass sie mir die Tasche ganz abgeben, sodass ich nochmal Gebühren zahlen müsste?
Bitte mit Paragraphen begründen, wenn möglich. Danke
6 Antworten
Also mal zusammen gefasst. Ja, der Türsteher DARF in Deine Tasche gucken. Er darf Dich aber nicht dazu zwingen, bzw. es verlangen. Im Normalfall wirst Du gefragt werden, ob er einen Blick in Deine Tasche werfen darf, ob Du es ihm also erlaubst. Sagst Du ja, darf er reinsehen. Sagst Du nein, wird er Dich nicht in die Disco lassen, was er entscheiden kann ohne dafür einen Grund haben zu müssen.
Die Sache mit der Garderobe sieht etwas anders aus. Da wird die Aufbewahrung Deiner Tasche als Dienstleistung verkauft. Du gibst also z.B. 1€ und dafür passen die während Deines Aufenthalts auf Deine Sachen auf, versichern sie etc. Ihr schliesst dabei rechtlich gesehen einen Vertrag, der genau das - und nicht mehr - abdeckt. Wenn jetzt also jemand noch einmal an seine Tasche muss und freundlich fragt, dann wird sich kein Mensch beschweren. Wenn jemand aber immer wieder kommt und die Tasche auch jedes Mal irgendwo her gekramt werden muss, dann wird das natürlich nervig. Zur Erinnerung: Gekauft hast Du ja nur "Einmal abgeben und einmal wieder bekommen". Theoretisch könnten sie also jedes Mal sagen, wenn Du die Tasche haben willst, daß die neuerliche Abgabe wieder Geld kostet. Die zwischenzeitliche Herausgabe war also ein freundliches Entgegenkommen, wenn das ausgenutzt wird, würde mir das auch irgendwann auf den Nerv gehen...
WAR JA NICHT ICH SONDERN NE FREUNDIN, aber danke für die antwort
Der Besitzer hat Hausrecht. Du musst ja nicht hingehen.
Mit dem Betreten der Disco akzeptierst Du das Hausrecht.
Auch wenn zwischen der Eingangstür und dem öffentlichen Raum (Bsp. Gehweg) kein Privatgelände ist, so wird idR. von Ordnungskräften (Bsp. Polizei, Ordnungsamtsmitarbeiter) die Eingangskontrolle dort geduldet.
Auszug aus einer anderen Website:
Der BGH stellte schon 1994 in seinem ersten Urteil (VIII ZR 106/93) zum Thema klar, dass eine Durchsuchung an sich ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre ist. Im Privatrechtsverkehr kann dabei kein anderer Maßstab gelten als im Strafverfahrensrecht, so der BGH:
Die Befugnis zu Durchsuchungsmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren setzt deshalb stets den Verdacht einer strafbaren Handlung voraus; ohne ihn ist die mit einer Durchsuchung verbundene polizeiliche Kontrolle – etwa im Kassenbereich eines Geschäfts – deshalb unzulässig.
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/03/taschenkontrolle-im-supermarkt/
Was mit Taschenkontrollen bei Open-Airs? Fußballspielen?
Wenn der Veranstalter sagt, ohne das kein Einlass, muss man das wohl oder übel akzeptieren.
Eine Flasche Bier im Rucksack ist kein Straftatsbestand. Aber du darfst damit eben nicht auf bestimmte Veranstaltungen.
Wie andere schon sagten, natürlich ist keiner gezwungen, dich irgendwo reinzulassen. Auf Festivals oder in Fußballstadien musste ich schon Personendurchsuchungen hinnehmen. wenn man das nicht will, darf man nicht hingehen..
- Wenn du es ihm nicht erlaubst nicht. Wenn du sie ihm hinhälst und er reinguckt natürlich.
Wenn du die Kontrolle nicht willst darf er dafür den Einlass verweigern
- als mindestens ein letzes mal aushändigen müssen sie die Tasche - aber nicht mehr umsonst annehmen
das ist VOR der tür, nicht IN der disko