Polizei Fahndungskontrolle - Wozu ist man verpflichtet!?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der s.g. Fahndungskontrolle der Polizei. Wiederholt wurde ich dieser unterzogen an den unterschiedlichsten Zeiten und Orten und vorallem völlig Grundlos. Ich bin ein junger Mann, (knapp 20) und sehe nicht wie ein schwer Verbrecher aus, bzw. verhalte mich so...
Meine Fragen dies bezüglich sind: Wozu bin ich verpflichtet? Was darf die Polizei von mir fordern? Kann ich mich dieser Kontrolle verweigern? Muss ich mich abtasten lassen bzw. meine Tasche/Rucksack zur Einsicht öffnen? Bin ich wirklich verpflichtet IMMER meinen Personalausweis mit zu führen?
Herzlichen Dank für die, hoffentlich klärenden Antworten!
4 Antworten
Man ist zwar nicht verpflichtet den Personalausweis mitzuführen .. es erleichtert eine solche Kontrolle aber ungemein .. sowohl für die Polizeibeamten, als auch für die kontrollierte Person. Gem. §1 PersAuswG ist der Ausweis auf Verlangen vorzulegen .. das ist relativ schwierig, wenn man ihn nicht dabei hat.
Kann die Identität bei einer Kontrolle nicht festgestellt werden, darf die Polizei die Person mit zur Dienststelle nehmen, um dort die Identität festzustellen ... Das möchte wohl kaum jemand ...
Für die Durchführung solcher Kontrollen hat die Polizei versch. gesetzl. Ermächtigungsgrundlagen, je nach Anlass in der StPO oder in den Polizeigesetzen der Bundesländer (z.B. §§ 18, 36, 37 HSOG). Im Rahmen einer Identitätsfeststellung ist somit i.d.R. auch eine Durchsuchung mitgeführter Sachen rechtmäßig. Wenn man keinen Personalausweis mitführt bzw. ihn nicht vorzeigt, kann eine Person auch nach Ausweisdokumenten durchsucht werden (zum Zwecke der Identitätsfeststellung). Eine Durchsuchung der Person kann u.a. auch aus Eigensicherungsgründen durchgeführt werden.
Verweigern kann man eine solche Kontrolle nicht. Dies wäre eine Ordnungswidrigkeit bzw. wenn man Gewalt anwendet bzw. damit droht eine Straftat (§113 StGB). Eine rechtmäßige polizeiliche Maßnahme kann zur Not auch mit unmittelbarem Zwang (z.B. einfacher körperlicher Gewalt) durchgesetzt werden.
Nein, Du bist nicht verpflichtet, Deinen Personalausweis immer mitzuführen. Die Polizei darf Dich dann aber so lange festhalten, bis Deine Identität zweifelsfrei geklärt ist, wenn Du Dich nicht ausweisen kannst.
Personenkontrollen und -durchsuchungen finden aufgrund der Polizeigesetze der Bundesländer statt und sind NIE grundlos, höchstens anlaßunabhängig - das ist aber etwas anderes. Kontrollen sind i.d.R. gestattet, wenn die Person beispielsweise als Tatverdächtiger in Betracht kommt oder sich an Orten aufhält, an denen Straftaten verübt werden (Demos, Fußballspiele, "Drogenumschlagplätze" etc.). Der Durchsuchte muß die Durchsuchung einschließlich mitgeführter Taschen dulden und ist verpflichtet, seine Personalien zu nennen.
Du musst Angaben zu deiner Person machen.
Kontrollieren dürfen die bei Verdacht, wenn z.B. jemand gesucht wird und du fällst unter das gesuchte Profil besteht Verdacht.
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Nein einen Personalausweis musst du in Deutschland nicht mitführen, aber mit 20 Jahren musst du einen besitzen.
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Wie sieht ein Schwerverbrecher aus ?
Wenn man einen Schwerverbrecher am Aussehen erkennen könnte, wäre vieles einfacher, so einfach ist dies aber nicht.
Wie soll ich Angaben zu meiner Person machen, so dass es für die Polizei glaubhafte Daten sind, wenn ich keinen Personalausweis dabei habe? Ich mein, anscheinend bin ich nicht dazu verpflichtet ihn dabei zu haben! Zu dem eventuell gesuchten Profil bzw. dem Fahndungsraster kann ich nur so viel sagen: Ich wurde bis heute immer so kontrolliert, dass entweder mehrere Menschen außer mir sich dieser Untersuchung unterziehen mussten, oder wie jetzt am Samstag vor knapp einer Woche, im Zug andere vor mir an der Reihe waren... Was ich damit sagen möchte ist, da waren dicke, große, dünne, Frauen oder auch schwarze Menschen mit dabei. Also ein gezieltes Suchen sieht wohl anders aus. Hast Du/Ihr eventuell darauf noch eine Antwort?
Lg und thx
Alles klar - Vielen Dank. Es ist für mich nur nicht nach zu vollziehen warum gerade ich immer derjenige bin, welcher raus gezogen wird. Einmal wollte ich meine Freundin mit der U-Bahn nach Hause bringen gegen 22 Uhr und wurde aufgefordert die Bahn zu verlassen um eben dieser Untersuchung beizuwohnen... Meine Freundin musste trotz Protest alleine weiter fahren. Weißt du wo man genau diesen gesetzes Teil finden kann? Ich hab schon bei den verschiedensten Internet Seiten á la Bundesministerium nach geforscht - jedoch vergeblich...!
Hier zum Beispiel: http://dejure.org/gesetze/PolG/29.html
Es können eben auch Kontrollen durchgeführt werden, ohne daß es einen Konkreten Anlaß gibt. Man sieht ja nicht jedem Menschen im Gesicht an, was er getan hat oder noch tun will.
Seine Personalien gibt man glaubhaft an, wenn man idealerweise noch andere Papiere dabei hat, auf denen der eigene Name geschrieben steht. Die alleinige Behauptung, man sei Karlchen Müller wird wohl eher dazu führen, daß die Herren in Schwarz einen nach Hause begleiten und man dann zu Hause seinen Perso präsentieren darf.