Darf ich eine Fake Louis Vuitton Tasche über das Internet verschenken oder ist das strafbar?
Hallo, vor ca. 2-3 Jahren hab ich mir in Ägypten eine Fake Louis Vuitton Handtasche gekauft, das Teil selten mal getragen, und jetzt will ich sie nicht mehr. Sie ist noch völlig i.O. als Tasche an sich, nichts kaputt oder schmutzig, daher fände ich es schade, sie wegzuwerfen. Mache ich mich strafbar, wenn ich die über das Internet verschenke, d.h. mir jemand dafür nur Porto überweist und ich schicke sie der Person?
5 Antworten
Kein Problem, verschenken darfst Du sie auf alle Fälle. Du dürftest sie sogar verkaufen, wenn Du sie nicht als echt deklarierst. Du bist ja kein gewerblicher Händler.
Falsch! Wenn sie klar und deutlich als Plagiate deklariert sind, gibt es keine juristischen Probleme! Was in den eBay-Bestimmungen steht, weiß ich nicht und interessiert mich nicht, ich gehe nur vom strafrechtlichen Aspekt aus.
Bring sie zur Caritas...
Über das Internet darfst Du das nicht machen.
Aber deiner Freundin darfst Du sie in die HAnd drücken.
@crazyrat: Das ist ein Irrtum! § 14 des Markengesetzes sagt klar und deutlich, dass dies im geschäftlichen Verkehr untersagt ist. Geschäftlicher Verkehr bedeutet gewerblicher Handel, Privatverkäufe von Einzelstücken sind davon nicht berührt.
Auch das ist strafbar.
Der Zoll hat keine Probleme damit gebrauchsfähige und neue Plagiate zu vernichten. Also keine Skrupel - in die Tonne mit dem Teil.
Seit wann operiert der Zoll im Inland ?
Du hast meine Antwort nicht verstanden, junger Padavan.
Aber davon ab. Der Zoll ist auch im Inland tätig, sonst könnten einige illegale Aktivitäten nicht aufgedeckt werden... Nur ein Beispiel.
Die Frage ist 9 Jahre alt 😮 und du bist immernoch hier... Respekt.
Über das Netz ist der Verkauf von Plagiaten auf jeden Fall strafbar. Auch für Privatleute.