Taschen abgeben im Supermarkt - Diebstahl?
Jedes mal bei betreten dieses Laden müssen Jugendliche ihre Taschen an die Kasse legen, weil die Kassierer uns dazu auffordern. (Seit ca 2 monaten ist das so)
Heute wurde meine Tasche gestohlen, daraufhin haben wir die Polizei gerufen. Es gab einen Verdächtigen der uns immer nachstellt etc. Er kam nach uns in den Laden und verließ ihn vor uns - Tasche weg.
Die Verkäuferin vermutet auch dass er es war.
Wer trägt die Schuld? Was wird jetzt noch bei der Polizei passieren und wie kriegen die raus wer es geklaut hat?
(Am Ladeneingang steht nichts von Rucksack/Taschenverbot, die sagen das nur zu uns Jugendlichen weil die wahrscheinlich denken dass wir klauen)
NUR ERNSTE ANTWORTEN BITTE
5 Antworten
Böd gelaufen, hoffentlich haben die Überwachungskameras. Eigentlich müsste das kassenpersonal dann drauf auspassen wenn die das fordern (können die aber nicht).
VErschiedene Geschäfte haben verschiedene Hausordnungen. Ja, das kenne ich auch das auch kleinere Supermärkte zu sowas auffordern. Manche haben auch Schließfaächer. Ob das allerding rechtens ist, weiß ich gerade nicht. ICh gebe meine Tasche niemals ab, reingucken darf eh nur die Polizei und kein Aushilfssecurity Mitarbeiter der am Ausgang steht. Trotzdem Diebstahl lohnt nicht...
Ja ein Grund könnte Diebstahlverhinderung sein. Ein anderer Grund ist, wenn man einen Rucksack auf hat und sich in einem engen Regalgang umdreht, dass man Ware umstößt.
So darf man ja auch nicht mit Inlineskates rein und Hunde dürfen auch nicht (auch doof, weil leute sie dann draussen klauen wo sie angebunden werden)
Keine Überwachungskameras, keine Schließfächer. Man soll es einfach nur an der Kasse ablegen.
Ich würde gegenüber dem Supermarkt so argumentieren:
Tasche an der Kasse ablegen = Gewahrsam der Tasche durch die Kassiererin. Die Kassiererin erwirbt dadurch dir gegenüber eine Garantenstellung für die Unversehrtheit und den Nichtdiebstahl der Tasche. Im Falle eines Diebstahls würde sie dir gegenüber für die Tasche haften.
Wer der Taschendieb ist, sollte dich für die Haftung zunächst nicht interessieren. Also schreibe den Supermarkt an und verlange die Herausgabe deiner Tasche, ersatzweise Schadensersatz.
Hab nochmal in einschlägigen Kommentaren gewälzt. Du dürftest analog zur Gardarobenhaftung in Gaststätten gute Chancen haben, dass man dir deine Tasche bezahlt.
In einem Fall entwendeter Kleidung (AZ: 126 C 478/04). urteilte das Amtsgericht Dortmund, hatte der Wirt „die Obhut über das Eigentum“ übernommen und musste deswegen für den Verlust haften
Die hast Du ja leider nicht vorgestellt, aber jetzt geht das natürlich nicht mehr.
Da Du verpflichtet warst, die Tasche abzugeben, hast Du einen Verwahrungsvertrag mit dem Supermarkt geschlossen. Von daher hätte der Supermarkt eine Haftungspflicht. Allerdings war klar ersichtlich, dass der Platz, an dem die Taschen liegen, nicht sicher ist. Das könnte eine Haftung ausschließen. Allerdings mit dem Umkehrschluss, dass Du dann nur die Entscheidung hast, entweder nicht einzukaufen oder eben die Tasche unsicher abzulegen.
Die Schuld trägt natürlich der Dieb. Aber das ist eine Frage der Beweisbarkeit. Ob die Polizei hier zum Beispiel eine Hausdurchsuchung macht, würde ich bezweifeln. Und vielleicht ist der Typ ja auch clever genug und hat die Beweise längst vernichtet. Was weiter passiert, hängt auch davon ab, was ihr gemacht habt. Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl. Oder Anzeige gegen den Supermarkt.
Frag mal in einem wirklichen Expertenforum nach (recht.de). Ist ebenfalls kostenlos bei Anmeldung. Das ist eine zu kniffelige Geschichte.
Ein Hausdurchsuchungsbeschluss mit der Begründung: "der ist Dieb,, weil der nach Kunden kam und vor anderen".
Klar, das ist ja etwas, das nicht auch auf Millionen andere zutrifft...
Naja wenn die eure Taschen in Gewahrsam nehmen müssen die diese auch gut verwahren.
Da es aber deren Laden ist dürfen die ihre eigenen Regeln aufstellen solange sie kein Gesetz brechen.
Die Polizei wird den Dieb suchen. Eventuell kann der Laden angezeigt werden wegen ungenügender Sicherheitsmaßnahmen.
Ich würde mal sagen wenn es frei zugänglich für jeden ist und/oder wenn es nicht unter Aufsicht ist. Es könnte aber auch reichen wenn die Taschen von einer Kamera gefilmt werden.
Gibt dort keine Kameras. :(
Wenn der Laden auch ohne andere Optionen euch "zwingt" die Tasche abzugeben, dann haften die auch dafür. (selbst schuld, wenn die das so blöde regeln!)
Insofern schicke dem Laden eine Rechnung für deine Tasche und wenn die nicht zahlen, verklage sie.
Tasche ist weg inkl. Inhalt, interessiert hat es keinen. Ab wann gelten ungenügende Sicherheitsmaßnahmen denn?