Markenrecht Gucci Handtasche

Handtasche - (Recht, Anwalt, Design)

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, der Streifen ist als Marke mit der Registernummer 1096414 beim DPMA hinterlegt und der Schutz ist noch in Kraft (Link zum Registereintrag: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1096414/DE).

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis umfasst folgende Waren in der Nizza-Klasse 18: Waren aus Leder und Lederimitationen, nämlich Taschen einschließlich Handtaschen und andere, nicht an die aufzunehmenden Gegenstände angepaßte Behältnisse sowie Kleinlederwaren, insbesondere Geldbeutel, Brieftaschen, Schlüsseltaschen; Reise- und Handkoffer.

Damit verletzt mE die abgebildete Tasche eindeutig die Marke 1096414 von Gucci. Ein Verkauf dieser Tasche wäre somit unzulässig und kann eine Zivilklage sowie eine Strafanzeige mit sich ziehen.

Das Zauberwort heißt DPMA dort kannst du das recherchieren was alles als Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Patent, Wort- und Bildmarken eingetragen ist. Derzeit ist für Gucci aber nur der Tragegriff der Taschen und Koffer als Gebrauchs- und Geschmacksmuster hinterlegt - keine Desingns zu finden.

Ergo kommt nur noch § 4 Nr. 9 UWG in frage:

§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen

Unlauter handelt insbesondere, wer

[...]

Nr. 9) Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,

b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder

c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;

Daraus ergibt sich dann aber, dass du die Tasche verkaufen könntest - aber natürlich nicht unter dem Namen Gucci, sonst wäre Buchstabe a.) erfüllt

cymbeline  13.12.2012, 08:45

Nein Stelari. Die vermeidbare Täuschung unter a) setzt nicht voraus, dass aktiv der Name Gucci verwendet wird. Es genügt, wenn ein Durchschnittskonsument, der die Tasche irgendwo sieht, diese Gucci zuordnen würde.

Ein Verkauf dieser Tasche wäre wohl auch als unlautere geschäftliche Handlung untersagt.

GoldTrader 
Beitragsersteller
 13.12.2012, 10:37
@cymbeline

Hallo,

cymberline, der Link den du gepostet hast ist schon sehr hilfreich. Danke!

Auf dem eingetragenen grün roten streifen ist ja unten noch das GC Logo zu sehen macht das eiinen Unterschied der ist ja nicht auf meienr Tasche?

Hier z.B. habe ich die Tasche sogar in Ebay gefunden allerdings ein Händler mit Versand aus China?

http://bit.ly/Z27m8n

Wie kann ich mir nun sicher sein ob ich sie verkaufen darf oder nicht? Möchte auf jeden Fall keine Anzeige ;)

cymbeline  13.12.2012, 16:39
@GoldTrader

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Es kommt auf den Gesamteindruck der Marke an.

Im vorliegenden Fall überwiegt beim Gesamteindruck sicherlich das Band, da das Logo erst beim zweiten Blick auffällt. Daher schätze ich das Risiko schon als erheblich ein, dass die Markenrechte von Gucci verletzt würden. Dass jemand auch China die Tasche über Ebay verkauft ist hier irrelevant. Falls Gucci Dich erwischt, bist Du dran und nicht der Chinese...

Wie bei allen Rechtsfragen handelt es sich hier um eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen. Eine eindeutige Antwort gibt es daher leider nicht. Nach meiner Einschätzung liegt jedoch eine Verletzung der Marke vor. Wenn Du jedoch eine professionelle Einschätzung willst, muss Du Dich an einen Anwalt mit Spezialisierung im Markenrecht wenden und auch bereit sein, dessen Honorar zu bezahlen.

Ja das gibt es in der Tat. Ich habe noch vor paar Wochen einen Jura-Kurs an der Uni besucht und der Dozent (Anwalt) war auf Markenrecht spezialisiert und hat diverse Kunden betreut. Das kann ganz schnell nach hinten losgehen, Sprichwort "Geschmacksmuster".

GoldTrader 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 21:20

Das es den Geschmacksmusterschutz gibt weiß ich auch :P

Hehe nur ist die Farbkombo von Gucci damit geschützt?

Sind ja eigentlich nur zwei Farben die jeder zusammenstellen kann wie er möchte :)?

Die Tasche gibt es ja original so garnicht ist praktisch eine Fantasie Tasche mit 2 Farben drauf?

Oder ist das auch verboten bzw. geschützt?

MfG

thezymo  11.12.2012, 21:31
@GoldTrader

Selbst einzelne Farben sind Geschützt! Bsp. Telekom-Magenta.

stelari  12.12.2012, 08:03
@GoldTrader

Wenn dies so als Geschmacksmuster eingetragen wurde dann ja - ob eine Unterscheidungskraft erlangt wird steht dann auf einem anderem Blatt

cymbeline  12.12.2012, 08:39
@GoldTrader

Nein, ein Geschmacksmuster kann grundsätzlich keine Farbkombination schützen, sondern nur das ästhetische Aussehen eines Objekts. Eine Farbkombination lässt sich nur über das Markengesetz schützen.

GoldTrader 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 13:22
@cymbeline

Und ist die Farbkombi von Gucci nun geschützt oder definitiv NICHT?

cymbeline  13.12.2012, 08:42
@GoldTrader

Ja, ist sie. Siehe meine Antwort auf Deine Frage.

Stichwort Geschmacksmusterschutz. Hier ist zudem zu bedenken, dass der Ankauf von gefälschten Artikeln per se bereits strafbar ist, ganz zu schweigen von der zivilrechtlichen Seite. Die Unterlassungserklärung zu Händen der Rechteinhaber düfte deutlich im 4- bis 5-stelligen Bereich liegen, sollte es zu einer Abmahnung kommen.

GoldTrader 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 12:35

Das es Strafen etc geben kann ist mir natürlich klar... Die Frage ist aber explizit ob dieses "Muster" von Gucci geschützt ist und wo man dies und auch anderes nachschlagen kann.

Bitte nur DARAUF eingehen!

Der einzige der darauf eingegangen ist bisher bekommt die hilfreichste Antwort ;)

MfG