Darf das Jobcenter mich einfach Arbeitssuchend anstadt Ausbildungssuchend anmelden?
Hallo, Ich fange am 01.08.17 eine Ausbildung zum Groß u . A. Kaufmann an und habe jetzt eine Frage. Ich wollte von anfang an Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche vom Jobcenter da ich dort gemeldet bin und ALG ll beziehe. Jedoch kam man mir mit einer Maßnahme um die Ecke und sagte ich solle daran teilnehmen. Ich meinte zu meiner Sachbearbeiterin, dass ich Keine Maßnahme möchte sondern hilfe bei einem Ausbildungsplatz evntl. in einer BAE. Darauf hin meinte Sie wenn ich die teilnahme an der Maßnahme verweiger werde ich automatisch arbeitssuchend geführt ist das so rechtens ????? Nun werde ich immer Sinnlos eingeladen und Kriege Stellenanzeigen zugeschickt. Zum Glück habe ich am 06.17 eine Ausbildung gefunden, dass interessiert Sie jedoch wenig. Das kann doch nicht alles so rechtens sein oder... mega inkompetent.
5 Antworten
Du kannst dich auch nicht arbeitsuchend melden. Dann bekommst du auch kein ALG II mehr. Das bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und wer zur Verfügung steht, muss auch damit leben das man arbeit angeboten bekommt.
Das heisst aber nicht, dass du jetzt 3 monate auf der faulen haut liegst und dich niemand mit einem Jobangebot belästigen darf!
geh bitte zu einem Anwalt für Sozialrecht. Jobcenter macht oft Mist und alleine kommt man schwer gegen an. Dir steht Beratungshilfe zu. Bitte PKH bzw und/oder Beratungshilfe-Antrag runterladen aus dem Netz und ausgefüllt mit zu einem Anwaltaus den gelben Seiten nehmen und Kopie vom ALG II Bescheid auch mitnehmen.
So ein Unsinn. Bis da irgendwas anwaltlich gemacht ist hat der typ seine Ausbildungsstelle längst angetreten.
Das Amt kann dir keine Ausbildung verbieten.Das einziegste was du leider machen muss ist zu der schwachsinnige Maßnahme zu geehen aber lege ihr einfach mal den Ausbildungsvertrag als Kopie vor
Wen der fallmangerin das egal ist das du eine Ausbildung hast gehe zum vorgesetzten und beschwere dich da tut er auch nichts wende dich an die Regionaldirektion die kann oft auch helfen (Achtung für beide Ämter gibt es eine).
Ausbildungssuchend melden kann man dir nicht verweigern den du hast eine recht auf freie Berufswahl und dazu gehört auch die Ausbildung.!
bis zum 1.8. ist noch genügend zeit arbeiten zu gehen und arbeit zu suchen. bis dahin bist du verpflichtet deinen bedarf zu senken und dich drum zu kümmern das du in arbeit kommst. bis dahin kannst du in maßnahmen gesteckt werden, wenn das jc das will.
wenn du also stellenangebote bekommst, musst du dich auf diese bewerben. auf einladungen zu maßnahmen ist zu reagieren. tust du dies nicht bekommst du sanktionen. bist du u25, können die sanktionen auch 100% sein.
Eine Kollegin hat gut gesagt: lieber putzen als zum jobcenter. Die machen nur Schwierigkeiten.
Ich bin U 25. Und ich wollte mich Aubildungsplatzsuchend melden was mir verweigert worden ist und wurde automatisch arbeitssuchend beim Jobcenter geführt. Bei U 25 gilt ja was anderes somit wird man meines Wissens nach andere Bedingungen ausgestellt.