Darf das Jobcenter den Umzug ablehnen wenn ich als Ausbildungssuchend gemeldet bin(Sachsen)?
Guten Tag,vor kurzem hat das Jobcenter meinen Umzug abgelehnt in eine andere Stadt ich bin 18 habe dieses Jahr mein BGJ für Wirtschaft abgeschlossen. Meine Mutter kriegt jedoch noch aktuell Geld vom Amt. Der Antrag auf einen Umzug wurde abgelehnt da es für sie keinen ausschlaggebenden Grund für den Umzug gab.Meine Freundin hat ihre Ausbildung abgeschlossen und hat seit diesem Sommer ihre Wohnung. Das Jobcenter bei ihr sagt jedoch das mein Jobcenter hier es nicht ablehnen darf solange ich einen festen Wohnsitz habe.Aktuell wohne ich noch bei meiner Mutter.Danke schon mal für Hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Ablehnen darf das Jobcenter dann nicht,wenn du einen wichtigen Grund nachweisen kannst,der wäre z.B. wenn du in der anderen Stadt eine Ausbildung sicher haben würdest !
Das macht nur Sinn, wenn du am neuen Wohnort ein definitives Angebot hast. Was nützt es wenn die Kommunen sich die Arbeitslosen gegenseitig hin- und her schieben?
Da wäre dann der nächste Umzug ja schon gleich vorprogrammiert.
Such Dir einen Job da, wo Du hinziehen willst. Geh gleichzeitig im Netz auf Wohnungssuche. Dafür gelten die Bedingungen des neuen JC.
Mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag gehst Du in Dein jetziges JC. Dann steht einem Umzug nichts im Weg.
So bekam mein Kind als U25 die eigene Wohnung (in Sachsen). Es bekam Erstausstattung (Pauschale) , Umzugskosten, Geld für Fahrkosten zur Wohnungsbesichtigung und Vorstellungsgespräch sowie Kaution.
Hier
http://www.umzuege-mit-plan.de/umzugskosten-hartz-4.html
kannst Du Dich informieren.
du kannst hinziehen wo du willst. soll das jc den umzug bezahlen, dann musst du gründe vorbringen dafür. einziger grund für dich ist eine jobaufnahme in der gemeinde deiner freundin. da du nix vorzubringen hast, zählt weiter die u25 regelung und solange bekommst du nix, außer deinen regelsatz u25.
das jc in der gemeinde deiner freundin redet also groben unfug. du kannst also gerne umziehen, bekommst aber keine umzugskosten gezahlt. such dir also arbeit und zahle den umzug selbst.
Wie hier schon geschrieben: Als U25 (unter 25-Jähriger) darfst Du nur aus gemäß Hartz V-Bestimmungen wichtigen Grund in einen anderen Wohnort ziehen. Das beste wäre tatsächlich, Du suchst Dir an dem Wohnort eine Arbeitsstelle. Dann muss Dir der Umzug erlaubt werden. - Lies dazu dies:
❀Hartz IV: Kein Umzug zum Freund✿http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-umzug-zum-freund-18925.html
Weil Du volljährig bist, könnte Deine Mutter Dich rausschmeißen und sich weigern, Dich wieder aufzunehmen. Du könntest dann vielleicht vorübergehend bei einem Freund unterkommen, der Dich aus Mitleid aufnimmt, weil Du wohnungslos bist.
Wenn Du dann auf diese Weise nicht mehr in der gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft wohnst, kannst Du auch an einen anderen Wohnort ziehen. Umzugskosten werden dann nicht übernommen, weil es ja gemäß Hartz IV-Regeln kein notwendiger Wohnortwechsel ist.
Für Deine Mutter könnte durch Deinen Auszug / Rausschmiss die Schwierigkeit entstehen, dass dann möglicherweise ihre Wohnung nicht mehr "angemessen" groß ist, also zu groß ist, und dass sie aufgefordert wird, sich eine neue angemessene Wohnung zu suchen.
Hier eine
❀Erklärung derEltern von U25jährigen, diese nicht wieder aufzunehmen✿
http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=4b952db12d3c3bbbacf433e46b01f61a&topic=12771.0
.
Wenn Du diesen Schritt gehen willst, geh nicht allein zum Jobcenter, sondern lassn Dich begleiten durch einen Ämterlotsen (dazu gleich mehr).
Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen (ALG 1 und
ALG 2 / Hartz IV), Aufstockern und Grundsicherungsbeziehern reingebe.
Gib sie bitte auch Deiner Mutter zu lesen.
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.
.
ACHTUNG! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine
der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter
hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und
dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit,
sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-
in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann
sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.