Jobcenter erklärt mich einfach als Ausbildungsunfähig?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Manchmal Erdreistet sich diese Amt Leute Als Ausbildungsunfähieg zu behandeln aber in Wirklichkeit gehört dazu Erstmal eine Amtsärtztliche Untersuchung und auch eine Eignungstest die dir Genante Begründung ist Blödsin such dir einfach eine Ausbildung ohne Die und du hast Wenieger Probleme .Der Abbruch der Maßnahme wegen Mobbing ist kein Grund dich Ausbildungs Unfähieg zu Erklären.Auch Solltets du deine Beraterin mal sagen das oft diese Maßnahmen nur zum Absitzen der zeit bis zum 18ten  vom amt gemacht werden und es nicht immer Etwas Sinnvolles ist.

Manchmal ist es Am besten sich einfach mal Seine Unterlagen zu Schnappen und direkt zu den Firmen zu Gehen und nach einer Ausbildung zu Fragen.Versuche dich doch mal zu Informieren ob es Eine Ausbildungseinrichtung bei euch gibt die Jugendliche Eine Ausbildung ermöglichen die keinen Ausbildungsbetrieb Gefunden haben.

Das Jobcenter selber Hat Angeblich nur noch Adressen Aus dem Internet,Warum Wohl?

herakles3000  11.04.2015, 20:01

Auch über Das Lokal Radio Kann Man an Ausbidlungs Adressen Kommen.

Hat man wirklich "ausbildungsunfähig" oder "nicht ausbildungsreif" gesagt? Die Berufsberatung spricht in der Regel von Letzterem. Einen Arzt braucht es dazu nicht. Die Berufsberatung ist eine Leistung der Agentur für Arbeit, nicht des Jobcenters. Wo genau warst du jetzt?

Ich musste in der Vergangenheit im Rahmen der BvB der Berufsberatung auch solche Entscheidungen mitteilen. Zur Ausbildungsreife gehören Punkte wie Durchhaltevermögen, gefestigtes Berufsbild, Zuverlässigkeit (Punktlichkeit usw.), eventuell betriebliche Erprobungen für das Berufsbild usw. Alle Punkte, die dafür sprechen könnten, dass du deine Ausbildung womöglich abbrechen könntesrt sprechen zu Ungusten der Ausbildungsreife.

Ordnet man dir die Ausbildungsreife zu und hast du dich für ein Berufsfeld entschieden, wirst du in der Regel dann auch in den Bewerberservice mit aufgenommen. Heißt: Man schickt dir Angebote zu und du hast ein gewisses Budget für Bewerbungs- und Fahrtkosten.

Tja, das Jobcenter... ist menschlich eine Geschichte für sich. :)

Sofern Du auf Leistungen des Jobcenters angewiesen bist, ist die Aussage der Frau für Dich relevant. Falls nicht, brauchst Du darauf nichts zu geben!

Lovely0815 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 22:07

Nein ich lebe nicht vom Amt ( zum Glück auch ) ☺︝

So ein Quatsch, ausbildungsfähig bist du sobald ein Betrieb sagt, dass sie dich als Azubi haben wollen. Da kann das Arbeitsamt sagen was es will.

Erzähl mal was über dich. Welchen Schulabschluss hast du? Wie waren deine Noten? Wie alt bist du? Mädchen oder Junge?

Was würdest du gerne lernen wollen?

Lovely0815 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 22:10

Habe einen sehr guten Hauptschulabschluss, Notendurchschnitt 1,5. Ich bin Weiblich und 19 Jahre jung.

Fleurchen  10.04.2015, 22:16
@Lovely0815

Da sollte es doch eigentlich nicht schwierig sein einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Es werden doch angeblich überall soviele Azubis gesucht, vor allem im Handwerk und in der Gastronomie. Oder vielleicht hast du deine Ziele zu hoch gesteckt? Da hilft nur bewerben, bewerben, bewerben und immer nachfragen wenn nach 2-3 Wochen keine Antwort gekommen ist. Mal jemanden auf deine Bewerbung schauen lassen, der sich gut damit auskennt, wäre auch nicht schlecht...

Fleurchen  10.04.2015, 22:21
@Fleurchen

Oder, noch besser, das nächste Mal machst du dich etwas schick und bringst deine Bewerbung persönlich bei den Firmen vorbei, deren Ausbildungen dich interessieren. Natürlich fragst ganz höflich, ob du deine Bewerbung für die Stelle XYZ abgeben darfst... Mit etwas Glück hat der Chef bzw. Personaler ja gerade in dem Moment etwas Zeit für ein erstes kurzes Gespräch...

also deine Rechtschreibung ist i.o und du scheinst einigermassen bei Verstand zu sein... Ausbildungsunfähig bist du bestimmt nicht! Berufsberater haben oft nicht den leistesten Hauch einer Ahnung! das sind frustrierte möchtegern Psychologen.. schau mal auf http://berufsberatung.ch/dyn/1005.aspx