Ausbildungssuchend gemeldet ab wann?
Hallo,
Da ich am 03.08. meine Ausbildung abbrechen musste, muss ich dies natürlich nun auch der Familienkasse melden. Gestern (am 23.08.) war ich beim Jobcenter bzw. im BIZ und habe mich wieder ausbildungssuchend gemeldet.
Nun bin ich grade dabei die Anträge der Familienkasse auszufüllen (Veränderungsmitteilung und Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) um diese mit meiner Kündigungsestätigung wegzuschicken. Allerdings hänge ich jetzt an dem Absatz, in dem es heißt;
Das genannte Kind ist/war ausbildungssuchend und sucht/suchte ab ........... zum ...........
In der zweiten Lücke habe ich 01.08.2018 geschrieben, nur welches Datum schreibe ich in die erste? Das Datum, ab dem ich keine Ausbildung mehr gemacht habe? Oder Das Datum von gestern, wo ich mich im BIZ gemeldet habe?
4 Antworten
Das Datum ab dem du keine Ausbildungsstelle mehr hattest ist maßgebend
Das Kind sucht per sofort einen neuen Ausbildungsplatz und wird vermutlich eher erst zum Ausbildungsbeginn 2018 einen neuen Ausbildungsplatz finden.
Ergo - Suche ab sofort.
Das genannte Kind ist/war ausbildungssuchend und sucht/suchte ab
sofort zum 04.08.2017
Gruß siola55
Das Datum, an dem du deine Ausbildung abgebrochen hast.