Darf das Jobcenter mich einfach in die Maßnahme stecken?
Darf das Jobcenter das? Ich arbeite zur zeit auf 450€ basis da ich nächstes Jahr die BOS machen will um danach zu studieren. Aber sie verlangt das ich mich sehr oft Bewerbe für eine Ausbildung. Ich hab aber schon eine Ausbildung als staatlich geprüfter Assistent für Organisation und Officemanagement gemacht. Abgemacht war das ich jede Woche 4 Bewerbungen schreibe. Hab ich auch, aber nun ist Er/Sie/Es in der Meinung das ich zu wenig schreibe und schickt mich in die Maßnahme. Aber die Maßnahme kostet ja am ende Geld. Ich will aber nicht zur Maßnahme weil ich noch viel vorhab, andere Sprachen lernen, Zeichnen, Klavier spielen, Programmieren, Roboter bauen usw. Aber 6 Stunden bewerbungen schreiben bringt doch nichts. Nach der 4 Bewerbung merkt der Arbeitgeber doch selber das er sich danach keine Mühe mehr gibt.
Kann ich die Maßnahme auch Ablehnen ohne Sanktionen zu bekommen? Oder darf Er/Sie/Es das nicht und ich muss wieder eine Dienstaufsichtbeschwerde machen?
5 Antworten
deine ausbildung ist nicht viel wert, wenn sie nicht durch eine vernünftige ausbildung irgendwann ergänzt wird. da deine bewerbungen mangelhaft erscheinen ist dein sb der meinung, dass eine maßnahme zum bewerbungstraining sinnvoll erscheint. an sich keine schlechte idee.
allerdings geht dein job vor. kollidiert die maßnahme nicht mit den arbeitszeiten, dann ist das kein problem. vielleicht guckst du mal das du den job in vollzeit bekommst. dann brauchst du keine leistungen mehr beziehen und auch keine maßnahmen zu besuchen. was du sonst noch so in deiner freizeit vorhast, interessiert niemanden.
es ist völlig uninteressant und deine "hobbies" kannst du in deiner freizeit nach feierabend einordnen. vorrangig ist für das jc nur interessant dass du zügig in arbeit kommst und nicht weiter im bezug von leistungen bist. das ist deine pflicht.
Das ist so wenn ich sagen würde. Ich mache keine Maßnahme, weil ich vor habe einen Schwimmkurs zu besuchen um schwimmen zu lernen, eine Weiterbildung zu machen, Sport zu treiben und und und. Leider stehen diese Sachen hinten an. Leider muss man alles machen was das JC will, es sei denn man wehr sich mit unserem Grundgesetz. Denn Zwangszuweisungen ohne Erlaubnis des Betroffenen gelten als Zwangsarbeit und das ist hier in Deutschland verboten.
Das du noch nebenbei deinen Hobbys nachgehen möchtest und einen 450 € Job machst interessiert das Jobcenter nicht, solange du Leistungen beziehen möchtest hast du dich an Regel zu halten, da musst du dir schon einen anderen wichtigen Grund überlegen um eine Sanktion herumzukommen !
Ja Zwang ist verboten.
Das kannst du sehen wie du möchtest, im Endeffekt ist es ein Zwang, denn lehnt man eine zumutbare Beschäftigung oder eine Maßnahme ab, dann gibt es in der Regel eine Sanktion, es sei denn man kann nachweisen bzw.glaubhaft machen das man einen wichtigen Grund für die Ablehnung hatte.
Aber das Jobcenter hält sich öfters auch nicht an die Regeln. Beispiel jemanden der sehr schlecht Deutsch spricht darf eine Person beim Gespräch mitnehmen der Deutsch spricht. Der Sach bearbeiter hat jedoch gesagt das man nicht darf und am Ende bekammen die eine Dienstaufsichtbeschwerde.
Das Problem ist nicht die Sanktion sondern das eine sinnlose Maßnahme abzulehnen ohne folgen.
Du kannst vor dem Sozialgericht klagen.
Laut Beschlüssen sind 4 Bewerbungen wöchentlich, sprich 16 Bewerbungen monatlich zu viel.
8 Bewerbungen pro Monat wären aber zumutbar.
https://www.juraforum.de/ratgeber/sozialrecht/hartz-iv-wie-viele-bewerbungen-zumutbar
wo ist der bsg beschluss dazu?
Dazu gibt es mehrere Beschlüsse. Das Gericht entscheidet immer individuell nach Einzelfall.
Du hängst also gerade auf Kosten der Allgemeinheit rum um deinen Hobbys nachzugehen. Das ganze entschuldigst du damit das du ja eh vor hast nächstes Jahr auf die BOS zu gehen. Ich finde das auch eine Zumutung. Du kannst dieses Jahr dazwischen durchaus selbst für deinen Lebensunterhalt sorgen. Solange du Leistungen beziehen willst musst du dich auch an die Regeln und Vorgaben halten.
Aber das Jobcenter hält sich öfters auch nicht an die Regeln. Beispiel jemanden der sehr schlecht Deutsch spricht darf eine Person beim Gespräch mitnehmen der Deutsch spricht. Der Sach bearbeiter hat jedoch gesagt das man nicht darf und am Ende bekammen die eine Dienstaufsichtbeschwerde.
du kannst immer einen begleiter mitbringen. der sb hat da überhaupt keine handhabe gegen
Ja und weil ein einzelner Mitarbeiter des Jobcenters sich irgendwann mal nicht ganz perfekt verhalten hat nimmst du dir heraus die Regeln auch anzuzweifeln. Auch hier hinkt der Vergleich gewaltig.
Öfters? Die halten sich fast nie an ihre Pflichten aber fordern sie von den Betroffenen ein.
Ja kann man natürlich. Aber finde mal einen der das mitmacht.
im elo-forum kannst gibts extra eine rubrik dafür und dort kannst du dir einen raussuchen oder anfragen für deine region.
Das Arbeitsamt hat es interessiert was ich mache und hat immer den so geregelt das ich meine Hobbys nachgehen kann. Aber das Jobcenter jedoch nicht.