Darf das Arbeitsamt einem das Geld sperren ohne vorige Sperrmitteilung?

8 Antworten

Sie haben im letzten Monat keine Eigenbwerbung bekannt gegeben

Wahrscheinlich wurde er informiert, dass man ihm auferlegt xy Bewerbungen zu verschicken und eine Liste der Eigenbewerbungen monatlich unaufgefordert bei der Arbeitsagentur vorzulegen. Wenn er dies nicht gemacht hat, ist die Sperre / Sanktion klar und richtig.

Cheated 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 13:54

Hm, vermutlich schon richtig. Ist mir nur neu dass man davor keinen Brief bekommt indem er überhaupt von der Sperre erfährt.

Gerneso  05.02.2015, 13:56
@Cheated

Er wurde generell über seine Pflichten informiert und die Folgen, die eine Nichteinhaltung mit sich bringt. Eine weitere Info ist nicht nötig. Er merkt ja, dass das Geld jetzt fehlt.

Wenn er sich nicht um Bewerbungen bemüht, ist die Sperre rechtens.

Über die Folgen seiner Mitarbeitsverweigerung wurde er bei Antragstellung aufgeklärt und das hat er auch unterschrieben.

Cheated 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 13:48

Ist doch nicht dass er sich nicht bewirbt, er hat ganz einfach seine Eigenbewerbungen nicht eingetragen. kp warum. Ich frag mich halt eben nur seit wann das AMS keine Mitteilungen mehr schickt bevor sie das Geld sperren, das kommt mir komisch vor

verreisterNutzer  06.02.2015, 02:37
@Cheated

'AMS' klingt österreichisch.

In Deutschland kann das Arbeitsamt (genauer: Agentur für Arbeit) jederzeit eine vorläufige Leistungseinstellung ohne Ankündigung betreiben, wenn ihr entsprechende Verfehlungen bekannt geworden sind, muss jedoch unverzüglich einen Sanktionsbescheid mit den dafür maßgeblichen Gründen erteilen.

Dagegen kann sich der Empfänger des Bescheides mit einer stichhaltigen Begründung wenden, sofern diese tatsächlich vorliegt, und seitens der Behörde anerkannt wird. Dann wäre der Bescheid aufzuheben und das gekürzte Geld nachzuüberweisen.

Was mich etwas irritiert ist, dass dein Bruder einen Kurs zur Jobsuche besucht; ich vermute, dass dies eine vom Jobcenter geförderte Maßnahme ist und er vermutlich auch einen "Vermittler" hat, der ihn während dieser Maßnahme betreut. Mein Vorschlag wäre, dass dein Bruder sich mit diesem "Vermittler" zusammen setzt und die Situation klärt.

Falls dein Bruder eine Liste von Eigenbewerbungen vorweisen kann, sollte er diese schleunigst nachreichen.

Wenn er die Auflagen nicht erfüllt wird er gesperrt. So ist das beim Arbeitsamt und so ist das hier.

Kann mir nicht vorstellen, dass da keine Mitteilung vom Amt an deinen Bruder erging. Er wird aufgefordert, einen Nachweis über Bewerbungen dem Amt vorzulegen. Das hat er offenbar versäumt und somit tritt eine Sperre ein. Er kann kaum nachweisen, dass er keine Mitteilung erhalten hat. Das Amt, so denke ich, könnte nachweisen, dass es eine verschickt hat.Man könnte sicher Einspruch gegen den Entscheid einlegen, was ich auch tun würde.