darf betreuerin von meinem opa mich aus wohnung werfen ?
hallo. ich bin 17 Jahre alt und brauche bis spätestens Sonntag eine Wohnung. Mein Opa hat ein großes Haus und die Wohnung in der Mitte steht leer. Außerdem erbe ich das Haus, wenn er tot ist. Jetzt hab ich mit seiner Betreuerin geredet & die meinte, dass, wenn sie mitbekommt, dass ich mich dort aufhalte holt sie die Polizei und das Jugendamt. Darf sie das ? das haus gehört ja meinem opa und der ist einverstanden, außerdem erbe ich das Haus. Der einzige Grund, warum sie nein sagt ist, dass sie denkt, dass ich irgendetwas klauen könnte -.- Kann mir wer helfen ?
15 Antworten
Hallo,
das klingt für mich alles sehr dubios.
Du bist 17. Lebst du nicht mehr bei deinen Eltern? Was sagen deine Eltern zu diesem Problem?
Ist diese Betreuerin eine korrekte Betreuerin mit allen Rechten und Pflichten? Oder ist es einfach eine andere Person, Bekannte, oder was auch immer ... die sich um deinen Opa kümmert?
Wenn die Person nicht offiziell als Betreuerin bevollmächtigt wurde hätte sie nämlich keinerlei Rechte dir den Zutritt zum Haus zu verwehren. In offizieller Funktion hätte sie das aber schon. Allerdings ist sie - so oder so - keine Pflegerin. Sie verwaltet das Geld deines Opas, kümmert sich um seine Geschäfte, seine Interessen usw.
Auf das Erbrecht gehe ich jetzt mal nicht ein. Ich bin da eher weniger kundig und außerdem kenne ich ja deine genaue Verwandtschaftssituation nicht. (also wer noch in welchem Verwandtschaftsgrad da ist usw.)
Die Betreuerein hat die Fürsorgepflicht gerichtlich zuerkannt bekommen. Sie entscheidet damit über das, was dem Betreuten nutzt! Dein Besuch erscheint nicht von Nutzen, sondern scheint eher die Verschlechterung des Besitzes des Betreuten nach sich ziehen zu können, daher ist dir der Zutritt zum Haus, auch unter Strafandrohung und ggfs. Hinzuziehung der Polizei zu untersagen.
Gegen diese Entscheidung kannst du Bewerde bei Betreuungsgericht einlegen; die entscheiden dann über Deinen Wunsch.
Warte folglich mit der Annahme Deines künftigen Erbes ab, bis das Testament eröffnet wurde. Dann kannst Du als evtl. Alleinerbe bestimmen, was Du im Hause entnimmst und wer das Haus außer Dir noch betreten darf! - Nur Opa sollte erst mal kalt sein!
Wende Dich mit Deinem Wunsch an das Betreuungsgericht! - Da wird Dir geholfen. Bis dahin bleibst Du draußen! die Betreuerin ist nicht dazu da, den Frust zwischen Eltern und deren minderjährigem Kind zu lösen!
Erben dürften, soweit testamentarisch nichts anderes verfügt wurde, zunächst Dein Vater oder Deine Mutter, ggfs. gemeinsam mit deren Geschwistern. Woher kennst du den Inhalt des Testamentes, das Dich alleine begünstigen soll und woher weißt du, dass da zwischenzeitlich wegen Deines ungebührlichen Verhaltens gegenüber Deinen Eltern nichts Neues bestimmt wurde?!?
Meine Eltern haben nichts mit dem Testament zu tun ? außerdem weiß ich was drinnen steht & das is mein name
Länger bestehende Testamente können geändert werden, ohne dass die Begünstigten davon wissen. Daher nochmals die Frage, woher willst Du den Inhalt des zuletzt gültigen Testamentes kennen? In jedem Fall steht allen leiblichen Abkömlingen des Opas ein sogenannter Pflichteilsanspruch zu, den Du aus dem Wert des Hauses an Vater oder Mutter bzw. deren Geschwister auszahlen mußt. Hast Du denn ordentlich gespart?
Es gibt keine Vormundschaft für Erwachsene Personen.
Das sollte eine Antwort auf Omniscentors Beitrag sein.
Wenn ich Du wäre, würde ich mir das nicht gefallen lassen. Sie ist nur die Betreuerin, mehr nicht. Sag Ihr das klipp und klar. Sie soll die Polizei nur rufen, denn ein Sonderrecht hat diese Frau nicht und schon garnicht Dir den Aufenhalt im Haus Deines Opas zu verbieten.
ich weiß nicht in wie weit den Opa noch für sich selbst verantwortlich ist, aber er könnte den/die Betreuerin ablehnen! Er sollte auch, sobald du 18 bist, dir das Haus schenken, dann fallen die Erbschaftssteuer weg! Wenn er allerdings dann zum Sozialfall wird, wird die Schenkung rückgängig gemacht und das Haus muß verkauft werden um seine Kosten zu decken.
Die Erbschaftssteuer fällt in der Tat bei einer Schenkung nicht an. Dafür entsteht aber die Schenkungssteuer und die ist genauso hoch. Also der Tipp ist für ...................
Er sollte auch, sobald du 18 bist, dir das Haus schenken
Ein "Betreuter" kann nichts verschenken!
mein opa hat demenz, deswegen verliert er immer Schlüssel unso. Aber die Betreuerin verwaltet nur sein Geld und schaut, dass er 1x pro Woche was zu Essen hat -.-'
Wenn er Demenz hat, dann ist es schon ne Frage, inwiefern er diese Entscheidung/ Zusage überblicken kann- oder der Vormund sinnvollerweise eingreift.
"schaut, dass er 1x pro Woche was zu Essen hat".. hegst Du da grade typische Vorurteile ggü. Betreuern? denkst Du nur an Deinen eigenen Vorteil oder berücksichtigst Du auch das Wohlergehen Deines Opas?
diese betreuerin, oder was auch immer sie ist. kümmert sich 0 um meinem Opa. Das auch ein mitgrund warum ich hin will
& das heißt nu was ?