Darf Bank eine Rentnerin als Bürge einsetzen?
Hallo, wie ihr bereits sehen könnt,betrifft meine Frage eine rechtliche Sache ... um kurz zu sagen um was es genau geht ... Mein vater hat vor ca.4 jahren einen Credit bei Bank X in höhe von 37000 Euro ... aufgrund von Shufa einträgen,benötigte er einen Bürge,sonst hätte er den Credit nicht bekommen. Mein vater dachte sich offensichtlich nichts dabei, und hat meine Oma also seine Mutter als Bürge eingeschrieben ... Jetzt kommt meine eigentliche frage ... Darf die bank eine 66 jahre alte Rentnerin bei so einer Summe als Bürge einsetzen die null rücklagen,geld oder sonstiges hat? Die nur von Ihrer Rente lebt? Meine Oma hatte damals unwissend,um wieviel geld es sich wirklich handelte,da mein vater alle briefe abgefangen hatte,unterschrieben,weil die dame von der bank damals meinte,sie würde meinem vater nur ein kleines fenster öffnen ...Mein dad hat ein jahr lange credit abgezahlt,danach nie wieder ... jetz wollen die meiner oma an de karre pissen,das sie natürlich als bürge eingeschrieben ist ... Dürfen die das wirklich alles?? Danke für eure Antworten
4 Antworten
Grundsätzlich darf man jeden als Bürgen einsetzen.
Es gibt allerdings gerade in Fällen, in denen der Bürge von Anfang an nicht leistungsfähig ist und die Bürgschaft insbesondere aus Gründen eines Näheverhältnisses übernommen hat, Gerichtsurteile, die von einer Unwirksamkeit ausgehen.
Es wäre also nicht chancenlos, dagegen vorzugehen, aber ich würde schon raten, einen Rechtsanwalt zu bemühen. Geht notfalls auch über Beratungsschein. Rechtsberatungsstelle beim Antsgericht fragen.
Vielen Dank für eure Antworten ... FalkTauberle ,vielen Dank,ich werde es auf jedenfall probieren!!! Danke
Ja das können sie. Aber wenn bei der Oma eh nix zu holen ist, dann kann siedem ganz gelassen entgegenblicken. Berechne mit ihr den Selbstbehalt, was sie darüber hat wäre wohl weg.
Die Bank hat die Oma nicht als Bürge eingesetzt, sondern akzeptiert. Wenn jetzt der Kredit nicht zurückgezahlt wird, aus welchen Gründen auch immer, wird sie sich an die Oma wenden. Da hier jedoch anscheinend nichts zu holen ist, hat die Bank Pech gehabt. Shit happens.
Deine Oma war doch wohl schon volljährig, als sie das unterschrieben hat?
Und ob das die Frage betrifft. Deine Oma war ein erwachsener Mensch, wieso willst du die Vernatwortung auf die Bank abschieben?
Ich will nichts auf die Bank verantworten ... meine Frage war,ob die bank damals fahrlässig gehandelt hat,da sie wussten,das meine Oma keine Rücklagen besitzt um im falle die schulden zu tilgen ... also erst lesen,dann schreiben
Das war ein Entgegenkommen der Bank zum Nachteil der Bank.
Ist die Frage ernst gemeint??? Außerdem betrifft das null meine Frage ...