Darf man den gegnerischen Anwalt bitten, seinen Mandanten zu bitten, einzulenken?
Wenn man selbst anwaltlich nicht betreut ist, darf man den Anwalt des Gegners anschreiben, darin bitten seinen Mandanten zu einem gemeinsamen Gespräch zu bewegen? Gegner ist im Unrecht würde sowie so gegen die Wand fahren. Das will ich aber nicht - will nur Ruhe und ein Gespräch.
10 Antworten
der gegnerische anwalt ist professioneller geisterfahrer ein mediator wäre evtl. hilfreicher. schon versucht ?
...mittelsfrau wäre evtl.hilfreicher. richterin kontaktieren, die mit deinem/eurem fall betraut ist.
Du DARFST alles! Ob der Gegenanwalt darauf eingeht, wird sich zeigen. Dein Gegner hat nämlich die Sache so "Eindeutig" seinem Anwalt dargestellt, dass ER (!) Recht hat.
Das kannst du, und es ist auch eine gute Idee. Gerichte versuchen ja auch meist erst eine Einigung oder einen Vergleich herbeizuführen, bevor "in die Vollen" gegangen wird.
Eine außergerichtliche Einigung zu versuchen ist also durchaus richtig, und wird auch von Gerichten wohlwollend gesehen. Wenn's nicht klappt, hast du es immerhin probiert.
die Aufgabe des Anwaltes ist es die Interessen seines mandanten zu vertreten. Du würdest dem nur eventuell Informationen zuspielen die so manch juristischer Trickser zu nutzen weiß. Traue keinem Anwalt, außer deinem eigenen. und wenn die Sache so offensichtlich ist, wieso nimmst keinen Anwalt? Das würde den Verlierer doppelt abstrafen weil er dann auch die Kosten deines Rechtsverdrehers übernehmen muss. Das würde ihn dann kurieren und sein Unrechtsbewußtsein etwas ins rechte Licht rücken. Und stelle dir doch mal die Frage: Würde der dir diese Möglichkeit einräumen? Kaum - denn sonst ginge er ja nciht diesen Weg. Mitleid ist da fehl am Platz.
Klar stimmt das, aber ich gehe doch sehr davon aus, daß auch jimmini bereits einen Anwalt hat, wenn die Gegenseite einen hat. Zu so einem Schlichtungsgespräch sollte man den natürlich mitnehmen und mit ihm auch vorher besprechen, was man vorhat und bereit ist mitzuteilen.
nein, ich bin nicht mehr anwaltlich vertreten.
hm, darüber sollte ich nachdenken. Danke.
Das wird zu nichts führen. Denn der Anwalt wird sicher keinen Parteienverrat vornehmen wollen. Dein Wunsch wäre schlichtweg ein Auftrag für den Anwalt
Nein, aber der Gedanke schlich sich mir vor Deiner Antwort bereits ein...muss n Mittelsmann finden :-)