Darf die Gegenpartei mit meinem Anwalt telefonieren
Eine Frage für meinen Vater. Er hatte einen Unfall und hat einen Anwalt eingeschaltet. nun telefoniert die Gegenpartei (hat keinen Anwalt) ständig mit seinen Anwalt und sein Anwalt schreibt dann die Briefe, was der Gegner will oder meint. Nun hat mein Vater dem Anwalt das Mandat gekündigt, weil ihm das merkwürdig vorkommt (schliesslich muss er ja den Anwalt zahlen und nicht der Gegner). Darf der Anwalt das überhaupt? Mit dem Gegner telefonieren (ohne Rücksprache mit seinem Klienten)? Wenn kein, kann man dagegen angehen. Vielen Dank für die Antworten.
12 Antworten
Mit wem soll den der Anwalt reden wenn nicht mit dem Gegner, wenn der keinen Anwalt hat? Wenn der einen hätte würden die beiden Anwälte miteinander reden. Und wenn dein Vater auch keinen hätte, dann würden die beiden Kontrahenten miteinander reden.
Dein Vater hat dem Anwalt eine Vollmacht unterschrieben. Der Anwalt muss wissen, wie er zum Ziel für Deinen Vater kommt. Natürlich muss er auch mit der Gegenseite verhandeln, sonst bewegt sich doch nichts.
Man kann ja auch Angelegenheiten außerhalb vom Gericht klären. Also klar darf er das.
er darf nicht beide vertreten...Interessenkonflikt
Dein Vater hat einen Anwalt beauftragt, die Sache für ihn zu regeln. Wenn der Anwalt mit der Gegenseite spricht, tut er nichts anderes.. Wie sollte man/n sonst kommunizieren, um die Situation zu lösen??
Das entscheidet doch der Anwalt. Wenn Dein Vater ihm das Mandat allerdings eh schon entzogen hat, ist Deine Frage doch letztlich obsolet. Allerdings wird ein neuer Anwalt die Sache wohl auch nicht anders "händeln"....
Das musst du aber vorher mit deinem Anwalt klären!
Schriftlich, dachte ich immer.