Unterhalt ohne Bescheid zu sagen gekürzt, darf er das?
Hallo, mein Noch-Mann hat mir diesen Monat den Unterhalt für die Kinder und mich um 200 Euro gekürzt. Bevor ich mit ihm spreche wollte ich mich erst informieren ob er das einfach so darf? Ich weiss allerdings nicht ob er vorher beim Anwalt war oder ob er das eigenmächtig gemacht hat. Wenn ja dann hätte er doch wenigsten Bescheid sagen müssen/können? Danke für eure Hilfe, VG Bettina
4 Antworten
Wenn noch kein Gerichtsbeschluss vorliegt und das ein frei vereinbarter Betrag ist, kann er den natürlich kürzen. Falls dir das zu wenig erscheint, kannst du auch gerichtlich einen Betrag bis zur Scheidungsverhandlung festsetzen lassen.
Rede mit ihm, sollte das ohne Erfolg sein, gehe zum Anwalt. Sage ihm das auch.
Hallo, erstmal finde ich es nicht richtig von ihm einfach so den Unterhalt zu kürzen ohne vorher bescheid zu geben. Ruf doch mal beim zuständigen Jugendamt an und erkläre denen was passiert ist. Generell gibt es wenn sich die Lebenssituation deines Noch-Mannes geändert hat z.B. durch Arbeitslosigkeit eine Neuberechnung des Unterhaltes durch das Jugendamt. Dort wird dann geprüft ob dies gerechtfertigt ist oder nicht. Am besten du lässt das alles übers Amt laufen die helfen dir dann. Auch wenn er einen Anwalt konsultiert haben sollte, hättest du vorher darüber informiert werden müssen. Hoffe ich konnte etwas helfen. Ps wurde der Unterhalt von einer Behörde fest gelegt darf er keine eigenmächtige Kürzung vornehmen, er muß sich dann an diese festlegung halten.
ist die Unterhaltshöhe in irgendeiner Form festgehalten worden?
Oder gar durch urteil bestimmt?
Im letzteren Fall kannst du die Differenz einklagen bzw, wenn du einen vollstreckbaren Titel (Urteil) hast, sofort vollstrecken lassen. im ersteren fall ab zum Jugendamt, um Beistandschaft bitten...die kontakten den Ex und machen ihm klar, was er zu zahlen hat. Mit etwas Glück schaffen sie es, dass er eine Anerkennungsurkunde unterzeichnet...die ist wie ein vollstreckbarer titel.
Zur eigentlichen frage:
Nein, Unterhalt darf nicht einfach so geändert werden.
aber nur, wenn ein Beschluss da ist.
Besteht denn ein Titel über den Unterhalt?
Nein es gibt keinen Gerichtsbeschluss. Mein Noch-Mann sagt das der Unterhalt vom Anwalt neu berechnet und gekürzt wurde. Wir haben gestern noch telefoniert. Bis Freitag möchte ich die Unterlagen dazu sehen, wenn ich sie nicht bekomme, werde ich mal selbst bei dem Anwalt anrufen.
Der Unterhalt wurde, nachdem er ausgezogen ist von einem Anwalt berechnet. Gerichtsbeschluss liegt keiner vor. Da wir uns eigentlich (so dachte ich jedenfalls) noch gut verstehen und auch ehrlich zueinander sind (ich jedenfalls) fühle ich mich grade ziemlich veräppelt. Heute ist der 17. und es ist kein Geld mehr da...