Darf mein Freund in das teilweise ihm gehörende Haus einbrechen, und sein Eigentum rausholen?
hallo,
mein freund hat sich im Januar von seiner ehefrau getrennt und lebt seitdem nicht mehr im gemeinsamen haus.Seine noch Ehefrau hat sofort die schlösser ausgetauscht und ist zu keiner kooperation auch nicht mit anwalt bereit.mein freund möchte nun in sein haus einbrechen um sich sein eigentum zu holen was da wären ein riesengroßer plasma fernseher eine musikanlage sein computer und einige gegenstände die er von seiner familie geschenkt bekommen hat.in dem haus befinden sich noch weiter fernseher so wie festplatten und ein älterer computer.beim anwalt ist eine liste vorgelegt aber von der gegenseite kommt nichts. Mein freund besitzt für jeden gegenstand den er entfernen möchte eine Rechnung die auf seinen namen läuft die er gerne bei der frau hinterlegen möchte...das ganze wird während der abwesenheit der kinder und der bewohner des hauses von statten gehen...
dann würde er selbst gerne nach der tat die polizei informieren da ehefrau unberechenbar reagieren könnte und eventuelle sachschäden oder gar vorgetäuschte körperverletzung zur anzeige gebracht werden können.. meine frage ist was für ein strafbestand kann da aufgenommen werden wenn er nachweisen kann das er die sachen bezahlt hat und was kann die polizei tun wenn sie informiert wird und während der aktion einschreitet...
vielen lieben dank im vorraus
13 Antworten
Wenn das Haus beiden gemeinsam gehört und noch keine Regelung getroffen wurde, dass der Mann das Haus nicht mehr betreten darf, er ggf. noch Kosten für das Haus trägt, eventuell allein oder gemeinsam mit der Frau, könnte er doch theoretisch auch wieder "einziehen".
Man könnte ja auch einen Schlüsseldienst rufen, ein neues Schloss einbauen und seine Sachen holen.
Falls also in dieser Sache keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, würde es m.E. kein Einbruch sein in sein eigenes Haus zu gehen.
Ansonsten verstehe ich den Anwalt des Mannes nicht, dieser hätte schon lange eine Klage auf Herausgabe der Sachen einreichen können.
eigentlich nicht, es sei denn im Vorfeld sind über Rechtsanwälte irgendwelche Vereinbarungen getroffen worden.
Wenn diese Sachen ihm gehören und er das nachweisen kann, dann kann er sie einklagen. Das Haus gehört ihm noch? Dann kann es eigentlich kein Einbruch sein. Hört sich trotzdem nicht nach einem guten Weg an. Eher nach etwas, das zu einer Eskalation führen wird. Auch, wenn die Kinder abwesend sind, trägt eine solche Aktion sicher nicht dazu bei, ihre derzeitige Situation zu verbessern. Vielleicht sollte dein Freund mehr daran denken, als an die möglichen materiellen Verluste.
Das ist eine schlechte Idee: Er ist ja schon bei einem Anwalt, dieser soll seine Frau auf Herausgabe der Sachen verklagen und dann nach einem Urteil den Gerichtsvollzieher hinschicken.
Die Frage ist nänlich auch, wie sich sein Verhalten eventuell auf sein Sorgerecht gegenüber den gemeinsamen Kindern auswirken könnte.
Er mag zwar Rechnungen haben, aber wenn er mit seiner Ehefrau nicht gerade ehevertraglich die Gütertrennung vereinbart hat, könnte seine Ehefrau trotzdem Miteigentümerin geworden sein. Die Beurteilung ob er in das Haus überhaupt eigenmächtig einsteigen dürfte (woran ich doch starke Zweifel habe) kann also dahinstehen, der Sachen würde ich mich keinesfalls auf eigene Faust bemächtigen.
ist ja nett das ihr alle abratet aber das ding ist wennn die sache vor gericht kommt wird sie die sachen entweder zerstört haben oder aber einfach verkauft.. danach wird sie ein insolvenzverfahren beantragen und so tun als wär se ganz arm und das wars.. und dieser arme mensch geht 7 jahre arbeiten hat nicht außer seine kleidung und ein paar habseligkeiten die er mit dem zuspruch ihrer eltern holen durfte,.. sie fährt ein auto was auf ihn angemeldet ist er zahlt das haus indem sie mit dem neuen kerl wohnt und der anwalt erzählt einem die ganze zeit einen wie lange das dauern würde bis er das alles hätte und dann muss er auch wegen der kinder vor gericht da sie ihm das besuchsrecht verweigert bzw, einfach wegfährt... ich möchte wirklich wissen was passieren kann wenn das ganze über die bühne gegangen ist..
also wenn es zu einer Trennung kommt sind doch immer beide daran schuld, nie ein einzelner.
Wir hier wissen ja auch nicht, weshalb die Ehefrau deines Freundes so verbittert ist, vielleicht hat er sie auch jahrelang mit dir betrogen oder mit anderen Frauen oder sonstwas?
Dann wissen wir auch nicht, ob dein Freund mit seiner Ehefrau eine Zugewinngemeinschaft oder eine Gütertrennung vereinbart hatte.
Bei einer Zugewinngemeinschaft sind nämlich die während der Ehe gekauften Sachen (auch wenn er sie bezahlt hat) in einen Topf geflossen.
Wenn dein Freund aber in einer Gütertrennung mit seiner Ehefrau gelebt hat, kann er dies anhand der Belege doch leicht beweisen und von einem Anwalt die Klage auf Herausgabe erwirken lassen. Das geht auch mit einer Einstweiligen Anordnung - dieser Rechtsstreit geht bei den Gerichten in der Regel sehr schnell über die Bühne (ca. 1-2 Wochen).
hatte die Ehefrau überhaupt das Recht das Schloß einfach auszutauschen und dem Miteigentümer den Zutritt zu verweigern?