Wer über nimmt kosten für den Rückbau einer Wasserleitung?

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Hat der Vermieter den Vormieter aus dem Mietvertrag entlassen und den Rückbau der WL nicht verlangt, dann gehört die verlängerte WL zur Mietsache im aktuellen Zustand. Du als neuer Mieter hast die Wohnung so gemietet wie gesehen und vor Unterschrift des Mietvertrages mit dem Vermieter vermutlich nicht den Rückbau der WL auf Kosten des Vermieters ausgehandelt. Nun stellst du fest, dass deine Küche mit dem WL-Anschluss nicht stimmig ist. Daher solltest du die Kosten des Rückbaues tragen. Ein kulanter Vermieter könnte dennoch die Kosten übernehmen. 200€?

Du hast die Mietsache verändert und der Vermieter kann den Rückbau verlangen und wenn er das verlangt musst Du das machen, bzw. für die Kosten aufkommen.

Man kann den Vermieter nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen und dann auch noch verlangen, dass er das zahlen soll.

Es ist daher immer gut wenn man den Vermieter um Erlaubnis für die Veränderung fragt, weil es ihm vielleicht sogar recht ist und dann vereinbart man schriftlich,das das kein Rückbau gemacht werden muss.

MfG

Johnny

albatros  12.05.2015, 02:20

Ich sehe hier, dass der Vormieter die Änderung veranlasst / gemacht hat. Dazu müsste der V. Auskunft geben können.

Du ziehst demnächst in eine neue Wohnung. Du musst also Geld aufbringen für den Umzug, für die Kaution und evt. die Maklerprovision. Dann kaufst Du Dir vielleicht auch noch eine neue Küche und sonstige Einrichtungsgegenstände. Alles in allem ein hoher, vermutlich vierstelliger oder sogar fünfstelliger Betrag.

Speziell bei der Küche ist es so, dass Du eine neue kaufst und dafür viel Geld ausgibst oder eine Küche mitbringst und Du Dir so viel Geld sparst.

Und dann fragst Du, ob Dir der Vermieter ein Geschenk machen soll?

Leg noch ein paar Euro auf all die Ausgaben draus oder vom Ersparten und die Leitung ist genau da, wo Du sie brauchst.

Weshalb sollte der Vermieter die Leitung zurück bauen, wo Du doch die Wohnung so gemietet hast, wie sie jetzt ist?

Vermieter ganz klar

schleudermaxe  11.05.2015, 06:39

... und wo steht das?

imager761  11.05.2015, 06:33

Rechtsgrund?

Du natürlich.