Waschmaschine verkalkt kaputt Vermieter zahlen?
Muss der Vermieter zahlen, wenn die Waschmaschine durch Verkalkung kaputt (Antrieb) geht. Müsste etwas über 2 Jahre alt sein. (Garantie abgelaufen)
4er WG. Nur 1 Person verwendet Kalktabs beim Waschen. Wasser extrem kalkhaltig.
Muss die Vermieterin zahlen, weil es mit Sicherheit 75€ (Kleinreparatur) übersteigt. Oder die WG, weil nur 1 Person Tabs benutzt hat und es als Eigenverschulden gilt?
11 Antworten
Die Waschmaschine gehört der Vermieterin, sonst würde die Frage keinen Sinn ergeben. ... (Wenn es meine wäre, ist klar, dass die Vermieterin nicht's damit zu tun hätte.)
Gehört zum möblierten Mitobjekt.
1 Person nutzt Entkalker. Ob in den Waschmitteln der anderen Personen so etwas enthalten ist, muss ich erfragen.
Mieter tragen selbst das finanzielle Risiko an allen Gegenständen die von ihnen in die Mieträume eingeracht-, vom Vormieter übernommen-, oder oder vom Vermieter als Kauf oder Geschenk üernommen wurden.
Der Vermieter trägt nur das finanzielle Risiko an der Mietsache selbst, mit allen zugehörigen Gegenständen. Dazu zählen nur die Gegenstände die Mietvertraglich oder gemeinverständlich (zb. Wasserarmaturen, Wäremeerzeuger usw. sofern sie dem Vermieter gehören) zur Mietsache gehören. Für alle anderen Sachen trägt der Mieter das finanzielle Risiko
Keine kalktabs zu verwenden ist keine unsachgemäße Benutzung und auch kein Eigenverschulden..... Trotzdem entstehen dadurch keinerlei Ansprüche gegenüber Dritten. Die Dosierung der Kalktabs ist entsprechend der Herstellerangaben von Gerät und Kalktabs, sowie der Bestimmung der Wasserhärte zu wählen. Am besten mal beim örtlichen Fachhandel fragen, ihr seid ja nicht die einzigen mit diesem Problem, das Wasser ist ja in der Region überall das gleiche.
Mitvermietete Elektrogeräte sind pfleglich und so zu behandeln, dass sie möglichst nicht kaputt gehen.
Wenn sie verkalkt ist, ist die Ursache nicht in Verschleiß zu suchen sondern im Verhalten der WG- Bewohner. Dann sollten diese sich um die Reparatur kümmern- außer der, die es richtig gemacht hat.
Hallo KeineAhnung9228
Wenn die Waschmaschine verkalkt dann ist das Eigenverschulden weil entweder kein Entkalker, zu wenig Entkalker oder der Entkalker falsch zugegeben wurde.
Wenn das Wasser extrem hart ist dann ist ein Kalktabs zu wenig (lässt sich an der Verpackung des Kalktabs nachlesen)
Verstehe nur nicht was der Kalk mit dem Antrieb zu tun hat. Durch Verkalkung wird entweder die Heizung defekt oder die Maschine wird undicht
Gruß HobbyTfz
- Der Vermieter kann nichts für den Kalkgehalt des Trinkwassers
- Selbst die Stadtwerke können die lokale Härte des Wassers nur begrenzt beeinflussen.
- Wenn die Waschmaschine vom Vermieter gestellt wird ("möblierte Wohnung"), muss der Vermieter die Reparaturen bezahlen - wenn er nicht nachweisen kann, dass Mieter durch falsche Nutzung die Schäden verursacht haben.
- Wenn es Eure Waschmaschine ist und 3 von 4 Leuten sie bei sehr kalkhaltigen Wasser nicht mit passend viel Waschmittel oder zusätzlichen Entkalkungstabletten benutzen (eines von beiden reicht - wenn man Waschmittel nach Wasserhärte dosiert, sind genügend Entkalker vorhanden) wird Euer Vermieter im besten Fall herzlich lachen, wenn Ihr von ihm Geld sehen wollt.
Natürlich. Aber bei Eigenverschulden, wenn die Waschmaschine durch Verkalken kaputt ist, muss der Vermieter bestimmt nicht zahlen oder? Bzw. woran wird es festgemacht, wie oft Kalktabs verwendet werden müssen und sonst eine unsachgemäße Benutzung entsteht?