Dachboden in Mietwohnung ohne Genehmigung privat nutzen: Was kann mir passieren?
Ich wohne in einem Haus mit 4 Etagen, das von einer großen Hausverwaltung verwaltet wird. Eine Anfrage würde ins Leere verlaufen. Das mal vorneweg.
Ich wohne im 4. OG und über mit gibt es auf dem Dachboden 3 Räume. Einer wird von niemandem genutzt und jeder Mieter hat einen Schlüssel. Das ist seit 8 Jahren so. Ich überlege gerade, mir da ein kleines Gym einzurichten und den Raum ein Bisschen schön zu machen. Meine Wohnung ist halt nut 50qm.
Meine Frage ist: Was kann mir schlimmsmöglich passieren? Ist das ein Kündigungsgrund? Oder sagen die einfach, ich muss alles wieder raus räumen? Hat jemand eine Ahnung, wie das mietrechtlich aussieht?
Wie sieht es aus, wenn ich sogar so frech wäre, das Schloss zu wechseln?
4 Antworten
Entweder die Hausverwaltung fragen. Oder: Lasse Dir von allen Mitbewohnern schriftlich unterzeichnen, dass sie einverstanden sind. Vielleicht möchte da auch jemand Dein Gym nutzen und das ist o.k. für Dich?
Keine. Aber die Wahrscheinlichkeit von einem anderen Bewohner verpfiffen zu werden ist geringer ...
Streng genommen könnte es Hausfriedensbruch sein. Erst Recht, wenn Du das Schloss wechselst.
Also lieber noch mal nachfragen.
Danke für die Antwort. Aber Hausfriedensbruch? Könntest Du das erklären? Ja, also mit dem Schloss kann ich mir vorstellen, dass das Zoff geben könnte, aber so?
- Die Räume auf dem Dachboden werden mit Sicherheit baurechtlich nicht zur mietrechtlichen Nutzung genehmigt sein. Insofern würde z.B. ein durch die Nutzung entstehender Schaden (z.B. ein Brand, Wasserschaden, Risse in der Decke der Wohnung darunter, usw.) nicht durch die Versicherung abgedeckt und Du müsstest den alleine bezahlen.
- Als Ergänzung zu 1. ist davon auszugehen, dass der Dachboden nicht mit Rauchmeldern überwacht ist.
- Der Vermieter muss übrigens auch einen Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen gewährleisten. Insofern darf er diese Nutzung gar nicht zugestehen.
- Die Nutzung des besagten Raumes ist nicht Deiner Mieteinheit zugeordnet (sonst würdest Du nicht fragen und es würde in Deinem Mietvertrag stehen). Also sind die 3 Räume Teil des Gemeinschaftseigentums und auch den Mietparteien gemeinschaftlich als (hier vermutlich) Dachkammern zur Verfügung stehend. Ein Ausschluss der andere Mieter durch ein Schloss verwehrt den anderen Mietern die Nutzung der Mietsache. Dabei ist irrelevant, ob diese die Fläche auch tatsächlich benutzen,.
- Ein wenig trifft sicher §861 BGB, Ziff.1 zu, denn auch die anderen Mieter sind Mitbesitzer. Das gilt normalerweise nicht, denn die Nutzung des Dachbodens ist eine freiwillige Leistung des Vermieters (soweit nicht im Mietvertrag), wird aber nach so langer Zeit mit Duldung möglich.
- Dann wäre noch die Möglichkeit von Trittschallübertragung in die darunter liegenden Wohnungen durch Nutzung (nicht Umbau)
- Was ist bzgl. der Statik des Dachbodens? Ein Gym bringt andere Nutzlasten auf den Boden, als "nur" Personen mit Wäsche zum Trocknen.
- Der Vermieter kann die Herstellung des Urzustandes verlangen und natürlich die alleinige Nutzung untersagen. Wenn Du dem nicht nachkommst, dann ist der Vermieter berechtigt, Dich mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Entweder durch die Nichteinhaltung einer Hausordnung, die die Nutzung so NICHT GENEHMIGT oder aufgrund einer nicht-gedeihlichen gemeinschaftlichen Nutzung zu Lasten der anderen Mieter.
Super, Danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort. Das mit den Schäden wäre sicherlich noch am relevantesten. Rauchmelder könnte ich ja anbringen, Trittschall ist egal, weil ich darunter wohne. Die Räume werden gar nicht genutzt aktuell. Das mit dem Abschließen habe ich mir schon abgeschminkt. Bleibt eigentlich nur die Frage, ob ich es riskieren möchte. Und klar, zur Statik kann ich nicht viel sagen. Würde nicht viele Gewichte hinstellen. Da würde ich mir wenig Sorgen machen.
Hab halt Angst zu fragen und ein Nein zu kriegen (was zu 95% kommt). Und es dann zu machen, wäre halt super dreist und kommt bestimmt 5x schlechter an, als sich naiv zu stellen und auf Aufforderung das einfach wieder freizuräumen.
Statik: Wenn der Dachboden zu freien Nutzung offen ist (z.B. zum Aufhängen von Wäsche), dann ist von einer Nutzlast von zumindest 100kg/m² auszugehen. Allerdings könnte ein Gym-Gerät zwar insgesamt weniger wiegen aber pro Fuß (!) dennoch eine größere Last auf die Decke bringen. Bsp. Fahrrad mit 30kg Gewicht und dann noch Du mit - sorry - 70kg. Das sind 100 kg aber auf eine Fläche von 0,5 m² => 200 kg/m²; reduziert man das noch auf die Fläche der 4 Füße ... => da kann es schon kritisch werden bei einem Bretterbelag.
Einen Rauchmelder solo anzubringen ist m.E. nicht hilfreich. Der sollte entweder mit den anderen gekoppelt sein oder so viel Lärm machen, dass selbst der Mieter im EG etwas davon mitbekommt.
Du könntest aber auch dem Vermieter eine Mietzahlung für z.B. 1/10 der Grundmiete pro m² anbieten. Schließlich ist der Raum im Sinne der Wohnflächenverordnung nicht wirklich nutzbar und somit auch nur ein geringer Mietpreis anrechenbar.
Wenn du das ohne Genehmigung machst, ist das nicht nur die Kündigung, sondern du darfst dann den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Viel Vergnügen.
Danke für die Antwort. Also ja? Mit welcher Begründung die Kündigung? Ursprünglicher Zustand wäre kein Problem. Will keine baulichen Veränderung vornehmen. Nur ne Couch, paar Matten, ein Stepper, und eine Hantelbank.
Du kannst nicht einfach den allgemein zugänglichen Speicher für dich alleine umfunktionieren. Ohne Genehmigung, hast du da nichts zu suchen.
Danke für die Antwort. Was hat es für rechtliche Auswirkungen, wenn ich die anderen Bewohner frage?